Anrechnung Weihnachtsgeld und Betriebskostenabrechnung

  • Guten Tag,

    ich weiß ja, dass Weihnachtsgeld vom AG und auch ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung angerechnet werden.

    Zuflussprinzip...aber wie sieht das aus wenn ich beide Gutschriften in dem gleichen Monat erhalte...Wird mir dann nur für den Monat des Zuflusses das Geld angerechnet bzw. kein Geld gezahlt oder wird es auf mehrere Monate aufgeteilt, weil ja das Guthaben größer ist als der monatliche gezahlte Betrag vom Jobcenter?

    Vielen Dank!

  • Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Monat nach der Auszahlung, § 22 III SGB II.

    Weihnachtsgeld wird im Zuflussmonat angerechnet. Sollte für den Zuflussmonat bereits ALG2 gezahlt worden sein, erfolgt die Anrechnung im Folgemonat.

    Ist das Weihnachtsgeld so hoch, dass der Anspruch auf ALG2 im Anrechnungsmonat entfallen sollte, wird es gleichmäßig auf 6 Monate verteilt angerechnet.


    Was anderes kann gelten, wenn du im November das Betriebskostenguthaben ausgezahlt bekommen hast und auch gleichzeitig das Weihnachtsgeld und du aber schon wegen des Betriebskostenguthabens nicht mehr uns ALG2 fallen würdest.

    Dann müsste ich wissen, wie hoch der Bedarf deiner BG ist und wie hoch das Guthaben und Weihnahtsgeld sind.

  • Der Bedarf vom Jobcenter sind für mich und ein Baby 338€ und Weihnachtsgeld liegt über 600 €.

    Hab ich nicht noch einen Freibetrag der mir nicht angerechnet werden darf.

    Ich muss dazu sagen, ich bin in einen Arbeitsverhältnis und in Elternzeit. Über also zur Zeit keine Arbeit aus.

    Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sind 300€.

    Was wäre denn, wenn das Guthaben der Betriebskosten , den Bedarf übersteigen würde?

    2 Mal editiert, zuletzt von supermausy86 (27. November 2018 um 17:36)

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