Beiträge von Casa

    Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Monat nach der Auszahlung, § 22 III SGB II.

    Weihnachtsgeld wird im Zuflussmonat angerechnet. Sollte für den Zuflussmonat bereits ALG2 gezahlt worden sein, erfolgt die Anrechnung im Folgemonat.

    Ist das Weihnachtsgeld so hoch, dass der Anspruch auf ALG2 im Anrechnungsmonat entfallen sollte, wird es gleichmäßig auf 6 Monate verteilt angerechnet.


    Was anderes kann gelten, wenn du im November das Betriebskostenguthaben ausgezahlt bekommen hast und auch gleichzeitig das Weihnachtsgeld und du aber schon wegen des Betriebskostenguthabens nicht mehr uns ALG2 fallen würdest.

    Dann müsste ich wissen, wie hoch der Bedarf deiner BG ist und wie hoch das Guthaben und Weihnahtsgeld sind.

    Das war anfangs etwas verwirrend. Ich ging davon aus, dass es sich um die selbe Person in der alten, wie neuen WG, handelt.

    Der Altersunterschied ist kein Argument, der gegen eine Partnerschaft und gemeinsames Wirtschaften spricht.


    Dein Mitbewohner soll auch erklären, dass ihr kein Paar seid und nicht gemeinsam wirtschaftet.

    Wobei es schon seltsam ist, wenn eine Frau von nunmehr 31 Jahren mit einem 10 Jahre jüngeren Mann eine Wohnung bewohnt und beide sind kein Paar. Mit 21 hätte ich mir nicht vorstellen können mit einer 10 Jahre älteren Frau und einem 10-jährigen Kind in einer Wohnung zu wohnen. Von außen betrachtet wirkt das schon seltsam.

    Da stellt sich die Frage, warum von einer WG in eine andere WG gezogen wurde. Warum war die Wohnung zuvor nicht WG-tauglich, obwohl ihr eine WG wart?


    Eine WG kann natürlich auch bestehen, wenn eine Person Hauptmieter ist und die andere nur einen Untermietvertrag hat. Gemeinsamer Mietvertrag bedeutet im Endeffekt auch gemeinsame Haftung, wenn einer die Miete nicht zahlen sollte. Das ist unter Bekannten / Freunden eher ungewöhnlich.

    Wie sollen wir das darlegten und wieso wir ? Mein Mitbewohner hat damit ja nix zu tun und will das auch nicht.

    Mag sein, dass der Mitbewohner nichts damit zu tun hat. Allerdings kann das Jobcenter schlecht in den Kopf der Menschen sehen und von außen betrachtet deutet viel auf eine Partnerschaft hin.

    Aber was mache ich nun mit der Anlage VE?

    Nicht ausfüllen und darauf hinweisen, dass ihr keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft seid, wenn es so ist.

    Wenn die Unterlagen vorliegen muss nur noch nachgewiesen werden, wann das Einkommen tatsächlich zugeflossen ist (Kontoauszüge / Quittung).

    Nach Einreichen aller Unterlagen ist die Leistung zu zahlen.

    Dann darf man dem Jobcenter auch auf die Nerven gehen und die Zahlung alsbald verlangen.

    Im übrigen muss jeder selbst sicherstellen, dass bei Abwesenheit die Post kontrolliert / nachgesendet wird. Dass man nicht da war, ist keine Entschuldigung.

    Und die letzte Prüfungsleistung?

    Oder hast du das Studium ohne Abschluss beendet?

    Wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem SGB II-Leistungsbezug kommt es darauf an, wann du gekündigt hast und ob der ALG2-Bezug absehbar war.

    War es ein Minijob oder eine Werkstudententätigkeit?

    Es kommt darauf an, ob du noch Leistuingen beziehst. Während des Leistungsbezugs kann aufgerechnet werden. D.h. du bekommst weniger ausgezahlt.

    Nach dem Leistungsbezug orientiert sich das ganze nach pfändbarem Einkommen und Vermögen.

    Ein Euro wird definitiv abgelehnt werden. Biete mindestens 10-20 € monatlich an. Oder warte auf die Vollstreckung inklusive der Offenlegung deines Einkommens und Vermögens.

    Wenn du den Brief hast, leg ihn vor. Wie siehts mit Nebenkostenabrechnungen aus?

    Ich sehe dich auch nicht in der Pflicht hier selbst Ermittlungen anzustellen. Wenn das schon 10 Jahre so läuft, habe ich da auch keine Zweifel an einem "echten" Mietverhältnis. Die Leistungen dürfen m.E. nicht eingestellt werden.

    Option 1: Die Freundin (Frau X) bekommt das Geld und kauft damit die Hälfte des Onkels. Als Sicherheit lässt sich der Kreditgeber in das Grundbuch eintragen. Anschließend überschreiben ihr die Eltern den anderen Anteil. X räumt den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein (mietfrei)... Somit liegt doch der Fall etwas anders, oder?

    Die Mieteinnahmen der Wohnung des Onkels sind trotzdem Einkommen der Frau.

    Nicht selbst bewohntes Wohneigentum muss auch verwertet werden, also auf dem Markt angeboten werden. Andernfalls gibt es kein ALG2.

    Option 2: X bekommt das Geld und kauft die besagte Hälfte. Anschließend schenkt sie den Eltern diese Hälfte, sodass sie alleinige Eigentümer sind. Die Wohnung des Onkels wird vermietet und X zahlt ebenfalls weiterhin Miete. Mit den Einnahmen wird die Tilgung realisiert.

    Damit bringt sich die Frau um die Mieteinnahmen und erhöht ihre Hilfebedürftigkeit. Das kann zu Regressansprüchen des Jobcenters führen.

    Überdies bezweifle ich, dass eine dinglich gesicherte Immobilie verschenkt werden kann, während die Grundschuld bei Frau X verbleibt. Das widerstrebt dem Sinn der Grundschuld.

    Meines Erachtens sind beide Leistungen zusammen möglich. Allerdings entbindet dich die Ausbildung nicht von der Pflicht dich zu bewerben und ggf. an Maßnahmen teilzunehmen.

    D.h. mit dem Zuschuss allein und ALG2, wirst das dauerhaft nichts werden, da das Jobcenter die Einhaltung der Pflichten fordert. Du wirst daher wohl noch ein Darlehen und ggf. Wohngeld beantragen müssen.