Guthaben aus Betriebskostenabrechnung

  • Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Wenn ich meine Betriebskostenabrechnung, mit Guthaben, in einem Monat bekomme, in dem ich in Arbeit bin, muss ich das Guthaben dann zurückzahlen - da ich dieses ja theoretisch über das Jahr zu viel bekommen habe?hmm

    01.07.2017 - 01.01.2018 Leistungsbezug

    01.01.2018 - 01.03.2018 in Arbeit

    01.03.2018 - 01.09.2018 Leistungsbezug

    01.09.2018 - 01.11.2018 in Arbeit

    §22 SGB II gibt darüber nicht wirklich Auskunft und ich bin der Meinung, dass das Guthaben ja nur angerechnet wird, wenn man im Leistungbezug ist!?

    mfg

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Wenn du nicht im Leistungsbezug bist, kann dir das Guthaben nicht angerechnet werden.

  • Das dachte ich mir auch, die würden ja theoretisch nichts davon mitbekommen. Nur ist mein Arbeitsvertrag auf 2 Monate befristet und ich werde Anfang November wohl wieder in den Leistungsbezug gehen. Wenn ich dann meine aktuelle Betriebskostenabrechnung abgeben muss, wird mein SB ja feststellen, dass ich, während ich in Arbeit war, ein Guthaben ausgezahlt bekommen habe. Die KdU wird dann sicherlich gemindert, was ja verständlich ist. Nur was passiert mit dem Guthaben? Dürfen die das zurückfordern, wenn man es genau nimmt, steht mir das Geld ja nicht zu !? Oo

  • Ist ja erstmal die Frage, ob du nicht evtl. trotz Arbeit noch einen ALG II oder evtl. Wohngeldanspruch hast.

    Das Guthaben ist im Monat nach Auszahlung anzurechnen. Erhälst du das Geld im August, wird es im September bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.

  • Ich bekomme für den September noch Leistungen, Miete+Regelsatz. Im Oktober werde ich dann den ersten Lohn bekommen ca. 1.4K (kein ALG II bzw. Wohngeldanspruch) und die Betriebskosten werden dann auch ausgezahlt. Ich werde ca. 2000€ zurückbekommen, weil ich letztes Jahr verbrauchsgeschätzt- und damit sehr hoch eingestuft wurde. Ich kenne den §22 und auch das Zuflussprinzip - meine Frage ist nur, ob das Amt, wenn ich einen Monat später wieder ALGII beantrage, dieses Geld zurückfordern kann!?

  • Ich bekomme für den September noch Leistungen, Miete+Regelsatz. Im Oktober werde ich dann den ersten Lohn bekommen ca. 1.4K (kein ALG II bzw. Wohngeldanspruch) und die Betriebskosten werden dann auch ausgezahlt. Ich werde ca. 2000€ zurückbekommen, weil ich letztes Jahr verbrauchsgeschätzt- und damit sehr hoch eingestuft wurde. Ich kenne den §22 und auch das Zuflussprinzip - meine Frage ist nur, ob das Amt, wenn ich einen Monat später wieder ALGII beantrage, dieses Geld zurückfordern kann!?

    Wenn es in deinem Monat gezahlt wird, in dem du keinen Anspruch hast, darf es nicht zurückgefordert werden.

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