Nebenkostenabrechnung - Elternzeit - ALG II Aufstockung und Fragen zum Unterhalt

  • Guten Tag,

    ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und stocke mit Hartz4 auf. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und stocke jetzt 12 Monate auf. Bis zum 31.05.2018 habe ich Vollzeit gearbeitet ohne Leistungen zu beziehen.

    So meine Frage: Ich bekomme Ende November meine Betriebskostenabrechnung für 2017, wo ich meine Miete komplett von meiner Arbeit bezahlt habe.

    Ich bekomme meist eine höhere Gutschrift, die ich dann verrechnen darf. Heißt ich habe meist einen Monat keine Mietzahlung durch das Guthaben.

    P.S.Also genau gesagt, bekomme ich ja kein Guthaben, sondern muss es ja mit der nächsten Mietzahlung verrechnen!

    Darf mir das Jobcenter jetzt dieses Guthaben anrechnen? Weil die wollen ja die Abrechnung sehen.

    Danke für Eure Antworten!chinese

    Einmal editiert, zuletzt von supermausy86 (23. September 2018 um 09:30)

  • Guten Tag,

    ich habe im Juli 2018 ein kleines Mädchen geboren und bin Alleinerziehende. Ich habe dann eine Urkunde bekommen, wo drin steht wie hoch der Unterhalt ist.

    Es wurde auch Beurkundet wie hoch die Nachzahlung für Juli/August ist. Wir haben dann untereinander vereinbart er bezahlt es ab 1.September in Raten plus den normalen Unterhalt.

    Ich bekomme also fast 70 Euro mehr als der eigentliche Unterhalt, bis er den Rückstand von Juli/August abgezahlt hat. Ich bekomme ab 01.09 eine Aufstockung mit Hartz 4. Darf das Jobcenter mir den dann nur den Unterhalt von September anrechnen oder rechnen die, die Nachzahlung mit an? Es ist ja Geld was mir davor gefehlt hat.

    Danke für Eure Antworten.

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