Zuflussprinzip - Ausstehender Lohn und Einkommen Anrechnung auf ALG II

  • Hallo Leute,

    kurz mal zum Sachverhalt:

    ich trat im März eine Stelle an und wurde zum 4 Juni gekündigt.

    Während dieser Zeit bekam ich keine Gehaltsabrechnungen.

    Da die Kündigung nicht rechtens war,ging ich vor das Arbeitsgericht und es wurde ein Vergleich zu meinen Gunsten beschlossen,

    D.H: Samtliche Abrechnungen sind mir auszuhändigen, mein fehlender Lohn (Mai,Juni) sind mir auszubezahlen, Kündigung muss in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden und die Kündigungsfrist bis zum 20.06. eingehalten werden.

    da ich am 1.06. die Baustelle gegen 13.00 verließ (mehrmals übergeben) und danach zum Arzt wollte ( Freitag mittags hat leider keiner offen,ging ich am Montag hin. Die Ärztin schrieb mich krank und ich bekam 2 Tage später die Kündigung.Darauf hin ging ich noch weitere male zur Ärztin (Rückenschmerzen und Gelenksprobleme) und diese schreib mich weiter 8 Wochen krank.

    Nun ist leider seit dem Vergleich Arbeitgeberseits nichts passiert.

    Keinerlei Abrechnungen oder Geld geflossen.

    Die Krankenkasse kann mir kein Krankengeld bezahlen,da der Arbeitgeber keine Briefe beantwortet.

    Mitlerweile habe ich über einen Anwalt das Mahnverfahren eröffnet und den Gerichtsvollzieher eingeschaltet.

    Heute wurde mir im Arbeitsamt mitgeteilt,wenn ich jetzt nun die Leistungen beziehe meinen ausstehenden Lohn und Krankengeld bekomme (was im Mai ,Juni,Juli war),wird mir das alg2 davon abgezogen,da es mir in Zuknft zufließt.

    Im Prinzip,wenn sich der Arbeitgeber weiter Monate weigert,habe ich Mai,Juni umsonst gearbeitet,da mir das Geld jetzt zufließt und das Alg2 davon abgezogen wird.

    Ist das rechtens?

    Wäre sehr dankbar,wenn mir jemand antwortet.

  • Danke schön ! :)

    Geduld ist leider momentan sehr rar im fragilen Nervenkostüm...

    Mein letzter Geldfluss war im Mai und ohne meine Freundin hätte ich nicht überlebt.

    Meine >freundin muss nun auch einen zweizeiler schreiben,das sie mich nun nicht weiter unterstützt,da mir das sonst angerechnet wird...

  • Leider ist es so, dass das Einkommen im Zuflussmonat angerechnet wird. Allerdings sind die Freibeträge mehrere Monate auf das Einkommen anzuwenden, da das Geld in mehreren Monaten erwirtschaftet wurde. Das ist zumindest ein kleiner Trost. Sollte das Jobcenter die Freibeträge nur ein mal berücksichtigen, so wäre Widerspruch zu erheben.

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