Ab wann wieder Leistungen nach befristetem Arbeitsvertrag ?

  • Hallo zusammen.
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich war im ALG2 Bezug und habe dann einen befristeten Vollzeitjob bekommen.
    Der Vertrag begann am 03.September und sollte ursprünglich bis Ende Oktober gehen. Jetzt wurde er aber bis zum 16.11. verlängert.
    Anfang September habe ich noch Leistungen von der ARGE bekommen. Der Lohn der jetzt begonnenen Stelle kam dann am 30.09. und für den Monat Oktober kommt er jetzt halt am 30.10.
    Überstunden und sonstige Zulagen werden zum 15. des Folgemonats bezahlt. Ebenso der Lohn des Austrittsmonats.
    das hieße ja für mich ich bekäme Ende November kein Geld von der Firma, aber Mitte Dezember wieder.
    Würde ich dann Anfang Dezember wieder meine ALG 2 Bezüge bekommen und den Lohn dann im Januar angerechnet ?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Meiner Meinung nach solltest du einen Antrag ab November stellen, denn im November würdest du weniger Gehalt erhalten + die Zulagen. Eventuell würde dann ein Anspruch bestehen. Ansonsten würde das ALG II wahrscheinlich ab Dezember 2018 bewilligt werden.

  • Also im November besteht ja kein Anspruch. Ich bekomme ja Ende Oktober volles Gehalt. Das wäre doch dann für den November zu nutzen.
    Nur Ende November bekomme ich ja nichts.
    Für den halben November das Geld kommt ja dann erst Mitte Dezember. Das sollten ca. 800€ sein. somit bestünde ja im Grunde kein Anspruch auf ALG2. bzw. wird ein kleiner Teil davon evtl. als Freibetrag angerechnet, so daß noch ein paar Euro von der ARGE gezahlt würden.
    Jedoch muss ja am 01. Dezember die Miete gezahlt werden. das kann ich ja unmöglich jetzt von dem Geld Ende Oktober auf Seite legen.

  • Es gilt das Zuflussprinzip. Das Gehalt welches du Ende Oktober erhalten wirst, wird im Oktober angerechnet und nicht im November.

  • das hieße aber ja daß ich die Leistungen der Arge, die ich für September erhalten habe, auch komplett zurückzahlen müsste. Weil da habe ich Ende des Monats ja auch den Lohn bekommen.

    deiner Meinung nach würde ich also dann, trotz einer Lohnzahlung am 30. oder 31.Oktober, dann für November schon ALG 2 Leistungen bekommen ? ich meine das Geld kommt ja auch normal zum 31. Oktober dann.

  • Hallo,

    deiner Meinung nach würde ich also dann, trotz einer Lohnzahlung am 30. oder 31.Oktober, dann für November schon ALG 2 Leistungen bekommen ?

    das ist keine "Meinung", sondern eine Aussage aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Und die Aussage war vollkommen korrekt.

    Was den September betrifft: wenn Du das Gehalt für September im September erhalten hast, wirst Du mit einer Rückforderung zu rechnen haben.

    Gruß!

  • ich wollte damit nicht der Aussage widersprechen oder diese als "eigene Meinung" hinstellen.

    mit geht es nur drum etwas Sicherheit zu haben, wie ich das Geld verplanen muss. ist ne recht komplizierte Angelegenheit für mich. habe da halt nicht so den Durchblick in den gesetzlichen Vorgaben.

  • ja. die haben einige Unterlagen angefordert. das habe ich alles bereits eingereicht. (bis auf den Lohnzettel, der lag da noch nicht vor)
    dummerweise ist jetzt genau in dem Zeitraum wo ich beschäftigt bin mein Bewilligungszeitraum abgelaufen. ich muss also jetzt nen Weiterbewilligungsantrag abgeben.

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