Überzahlung - Rückforderung für kompletten Monat oder anteilig?

  • Nach ungeplantem aber erfreulichen Eingang eines größeren Betrags kann ich mich endlich vom Hartz4-Bezug abmelden. Der Betrag ging Ende August auf meinem Konto ein, zeitgleich mit dem Betrag für September (der ja im voraus geleistet wird). Dass ich den September-Beitrag zurückzahlen muss, ist klar. Aber jetzt heißt es, ich müsse auch den vollen August-Beitrag zurückzahlen - wieso das, wenn mir der Betrag, der mir den Ausstieg ermöglicht, erst am 31. August zur Verfügung stand? Gibts dafür eine gesetzliche Grundlage? Ich ging davon aus, dass eine anteilige Rückzahlung erfolgt. Bin für jeden Hinweis dankbar.

  • Hallo,

    Aber jetzt heißt es, ich müsse auch den vollen August-Beitrag zurückzahlen - wieso das, wenn mir der Betrag, der mir den Ausstieg ermöglicht, erst am 31. August zur Verfügung stand?

    Nennt sich Zuflußprinzip. Du hast Ende Juni für August ALG II erhalten und im August Einnahmen,die für Deinen Lebensunterhalt ausreichend sind, verbuchen können. Damit besteht eine Doppelzahlung und die Rückforderung dürfte berechtigt sein.

    Gruß!

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