ALG II im Studium

  • Guten Tag,

    nachdem ich ein paar Jahre Vollzeit gearbeitet habe, möchte ich jetzt meinen Master wieder aufnehmen. (Vertrag lief auf Arbeit aus).

    Da ich aufgrund eines vorherigen Studienbeginns (mit Abbruch) nicht mehr Bafög-berechtigt bin, frage ich mich, ob ich auf irgendeine Leistung Anspruch habe.

    Beim Jobcenter sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. AlG 1 gibt es auch nicht.

    Gibt es vielleicht irgendeine Sonderregelung, die man mir vorenthalten hat? Ich habe zwar einen 400 Euro Job, aber das reicht natürlich nicht für Miete und Leben. Mein Erspartes ist aufgebraucht.

    Über hilfreiche Tipps würde ich mich sehr freuen.

  • Gibt es vielleicht irgendeine Sonderregelung, die man mir vorenthalten hat?

    Nein, offenbar nicht.

    Du wirst beim JC etwas mehr Futter an deine Fragen gegeben haben??

    Es gibt durchaus Ausnahmen--- aber ich sehe nicht, ob die bei dir zutreffen könnten.

    (Vertrag lief auf Arbeit aus).

    Wie bitte?

    Du hast ein paar Jahre Vollzeit gearbeitet und Jetzt ist dein Erspartes aufgebraucht und jetzt hast du einen Minijob mit 400,- mtl.?

    Seit wann bist du aus dem Vertrag Vollzeit raus?

    ------------------------------------

    Möchtest du das Masterstudium im Direktstudium oder als Teilzeitstudium absolvieren?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!