Beiträge von Leon29

    Wenn man eine Woche fehlt und sich nicht umgehend zu Beginn der Fehlzeit krank meldet, am besten mit Attest, sondern eine Woche nichts von sich hören lässt, ist das normalerweise ein Abbruch der Maßnahme. In einem Job würde man eine Kündigung erhalten, wenn man sich eine Woche nicht meldet und nicht erscheint. Es sei denn, man liegt im Koma.

    In deinem Vertrag muss geregelt sein, wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat. Viell3icht hast du damit noch eine Chance.

    Guten Tag,

    nachdem ich ein paar Jahre Vollzeit gearbeitet habe, möchte ich jetzt meinen Master wieder aufnehmen. (Vertrag lief auf Arbeit aus).

    Da ich aufgrund eines vorherigen Studienbeginns (mit Abbruch) nicht mehr Bafög-berechtigt bin, frage ich mich, ob ich auf irgendeine Leistung Anspruch habe.

    Beim Jobcenter sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. AlG 1 gibt es auch nicht.

    Gibt es vielleicht irgendeine Sonderregelung, die man mir vorenthalten hat? Ich habe zwar einen 400 Euro Job, aber das reicht natürlich nicht für Miete und Leben. Mein Erspartes ist aufgebraucht.

    Über hilfreiche Tipps würde ich mich sehr freuen.