Ein halber Rentenpunkt zusätzlich je vor 1992 geborenem Kind: Die Mütterrente 3 bringt berechtigten Eltern ab 2027 mehr Rente. Wer ergänzend Grundsicherung im Alter bezieht, hat davon allerdings nicht automatisch mehr Geld zum Leben. Denn die höhere Rente kann dazu führen, dass das Sozialamt entsprechend weniger zahlt.
Das Sozialamt rechnet die höhere Rente an
Auch die Mütterrente gehört zur gesetzlichen Rente und fließt deshalb in die Einkommensberechnung des Sozialamts ein. Darauf weist die DRV in ihren Informationen zur Mütterrente III hin.
Wie viel Grundsicherung jemand erhält, hängt vom anerkannten Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen ab. Zum Bedarf gehören unter anderem der Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie die Wohnkosten. Die Grundsicherung im Alter deckt die Lücke, die nach Abzug des Einkommens bleibt. Steigt die Rente, wird diese Lücke kleiner und das Sozialamt zahlt entsprechend weniger.
Von der Bruttorente zieht das Amt zuvor unter anderem Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steigt die Rente, ohne dass zugleich mehr davon anrechnungsfrei bleibt, kürzt das Amt die Grundsicherung um den zusätzlich anzurechnenden Betrag. Solange weiterhin Grundsicherung gezahlt wird und sich sonst nichts ändert, bleibt insgesamt genauso viel Geld zum Leben wie zuvor.
Wann der Rentenfreibetrag greift
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, erhält nach § 82a SGB XII einen besonderen Freibetrag auf seine gesetzliche Rente. Damit bleiben 2026 bis zu 281,50 Euro der monatlichen Rente bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Zu den erforderlichen 33 Jahren zählen vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, aber auch anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Schul- und Studienzeiten sowie Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen dagegen nicht zu diesen 33 Jahren.
Gerade für Eltern können die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes den Unterschied machen. Sie reichen über die ersten Erziehungsjahre hinaus und können Lücken zwischen Beschäftigungen füllen. Überschneidende Zeiten zählen dabei nur einmal.
Früher in Rente durch Kindererziehung – bis zu 10 Jahre zählen mit
Der Freibetrag steht auch Rentnern zu, die keinen Grundrentenzuschlag erhalten. Entscheidend sind nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums die nachgewiesenen Versicherungszeiten.
Auch der Freibetrag hat eine Obergrenze
Wer die erforderlichen Versicherungszeiten erreicht, kann bis zu 100 Euro seiner monatlichen Bruttorente behalten, ohne dass die Grundsicherung dadurch sinkt. Von der Rente oberhalb dieser 100 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent anrechnungsfrei. Der gesamte Freibetrag ist allerdings auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Diese beträgt 2026 monatlich 563 Euro, sodass höchstens 281,50 Euro der Rente ohne Anrechnung auf die Grundsicherung bleiben.
Solange diese Grenze noch nicht erreicht ist, kann eine höhere Mütterrente auch den Freibetrag erhöhen. Ist er bereits ausgeschöpft, bringt der Zuschlag dagegen keinen weiteren Schutz vor der Anrechnung. Deshalb können selbst zwei Rentner mit jeweils mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten unterschiedlich von demselben Rentenplus profitieren.
Was vom Zuschlag übrig bleiben kann
Beim derzeitigen Rentenwert von 42,52 Euro bringt der zusätzliche halbe Rentenpunkt der Mütterrente 3 je Kind 21,26 Euro mehr Brutto-Altersrente im Monat. Wie viel davon nach der Anrechnung auf die Grundsicherung bleibt, zeigt der Vergleich zweier Ausgangsrenten. In beiden Fällen sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachgewiesen und es besteht weiterhin Anspruch auf Grundsicherung. Die Beispielrechnung verwendet die Freibetragsgrenze von 2026 und setzt voraus, dass Bedarf und sonstige Einkünfte unverändert bleiben.
| Berechnung | 600 € Bruttorente | 700 € Bruttorente |
|---|---|---|
| Freibetrag vorher | 250,00 € | 280,00 € |
| Bruttorente mit Zuschlag | 621,26 € | 721,26 € |
| Freibetrag danach | 256,38 € | 281,50 € |
| Zusätzlich verfügbar pro Monat | 6,38 € | 1,50 € |
Bei 600 Euro Ausgangsrente wächst der Freibetrag um 6,38 Euro. So viel bleibt nach der Neuberechnung der Grundsicherung monatlich zusätzlich verfügbar. Mit 700 Euro Bruttorente ist der Freibetrag dagegen schon fast ausgeschöpft: Rechnerisch würde er durch den Zuschlag auf 286,38 Euro steigen, erreicht aber bereits bei 281,50 Euro die Obergrenze. Deshalb bleiben hier nur 1,50 Euro mehr. Die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zieht das Amt in beiden Fällen gesondert vom Einkommen ab.
Die Beispielbeträge beruhen auf den Werten von 2026. Ändern sich der Rentenwert oder die Freibetragsgrenze, ändern sich auch die Ergebnisse.
Die Auszahlung folgt erst 2028
Für berechtigte Eltern, die bereits Rente beziehen, gilt der neue Mütterrenten-Zuschlag ab Januar 2027. Wegen der technischen Umstellung zahlt die Deutsche Rentenversicherung ihn aber erst 2028 aus, einschließlich der Nachzahlung für die berechtigten Monate aus 2027. Wer erst während des Jahres 2027 in Rente geht, erhält den Zuschlag ab seinem Rentenbeginn.
Mit dem neuen Rentenbescheid kann das Sozialamt die laufende Grundsicherung neu berechnen. Bezieher sollten ihn deshalb dort einreichen, damit das Amt die höhere Rente zusammen mit den zulässigen Abzügen und einem möglichen Freibetrag berücksichtigt. Die erforderlichen 33 Jahre bestätigt die Rentenversicherung. Es lohnt sich daher, noch fehlende Erziehungs- oder Pflegezeiten im Rentenkonto klären zu lassen: Sie können den Zugang zum Freibetrag eröffnen und damit beeinflussen, wie viel von der Rente zusätzlich zur Grundsicherung bleibt.
