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Witwenrente: Was die Rentenerhöhung 2027 für die Auszahlung bedeutet

Für Juli 2027 zeichnet sich ein Rentenplus von 4,09 Prozent ab. Bei der Witwenrente kann das prozentuale Plus höher ausfallen, weil zugleich der Freibetrag steigt und dadurch weniger eigenes Einkommen angerechnet wird. Wie viel hinzukommt, hängt deshalb auch davon ab, ob neben der Witwenrente Arbeitslohn oder eine eigene Altersrente gezahlt wird.

Die Prognose stammt aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026. Danach würde der aktuelle Rentenwert von 42,52 auf 44,26 Euro steigen. Bei einer regulären Altersrente entspricht dieser Wert der monatlichen Bruttorente für einen Rentenpunkt. Endgültig wird die Rentenerhöhung 2027 erst im Frühjahr festgelegt, wenn die notwendigen Berechnungsdaten vollständig vorliegen.

Rentenerhöhung 2027: Rund 4,1 Prozent mehr ab Juli

Der Freibetrag würde auf 1.168,46 Euro steigen

Mit dem Rentenwert steigt auch die Einkommensgrenze, bis zu der die Witwenrente ungekürzt bleibt. Dieser Freibetrag beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts. Bei den prognostizierten 44,26 Euro wären das ab Juli 2027 monatlich 1.168,46 Euro, also 45,93 Euro mehr als die derzeitigen 1.122,53 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kämen rechnerisch 247,86 statt 238,11 Euro hinzu.

Die Grenze bezieht sich allerdings weder auf den Bruttolohn noch einfach auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung. Die Rentenversicherung zieht zuerst gesetzliche Pauschalen vom eigenen Einkommen ab. Was danach über dem Freibetrag liegt, mindert die Witwenrente zu 40 Prozent. Bleibt das eigene Einkommen ohnehin unter der Grenze, bringt der höhere Freibetrag keinen zusätzlichen Vorteil. Dann steigt die Witwenrente allein durch die Rentenanpassung.

Bevor die Rentenversicherung das eigene Einkommen mit dem Freibetrag vergleicht, zieht sie davon pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab. Vom verbleibenden Einkommen zählt nur der Teil oberhalb des Freibetrags: Davon werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Ein höherer Freibetrag kann diesen Abzug verkleinern. Wer schon ohne Einkommensabzug Witwenrente erhält, profitiert dagegen allein von der Rentenerhöhung.

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Bei gleichem Arbeitslohn wirken zwei Verbesserungen

Wird dagegen bereits Arbeitslohn angerechnet, kann der höhere Freibetrag einen Teil der bisherigen Kürzung aufheben. Solange das berücksichtigte Einkommen gleich bleibt, kommen zwei Verbesserungen zusammen: Die Witwenrente wächst, und von ihr wird weniger abgezogen.

Die erste Beispielrechnung geht von 800 Euro Witwenrente vor der Einkommensanrechnung und 2.300 Euro Bruttolohn aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Angenommen wird, dass dieser Lohn seit 2025 durchgehend gleich hoch ist und auch 2027 unverändert bleibt. Sonderzahlungen gibt es nicht. Nach dem gesetzlichen Pauschalabzug von 40 Prozent zählen davon 1.380 Euro als Einkommen.

Das zweite Beispiel geht ebenfalls von 800 Euro Witwenrente aus, daneben aber von 1.600 Euro eigener gesetzlicher Altersrente statt Arbeitslohn. Diese Altersrente hat nach 2010 begonnen, deshalb werden pauschal 14 Prozent abgezogen. In beiden Fällen ist das Sterbevierteljahr vorbei. Weitere Einkünfte, zusätzliche Rentenzuschläge und ein erhöhter Freibetrag für Kinder sind nicht vorgesehen. Die Rechnung für Juli folgt dem prognostizierten Anstieg des Rentenwerts von 42,52 auf 44,26 Euro. Die Angabe von 4,09 Prozent ist gerundet.

Alle Beträge in den folgenden Beispielen gelten vor Kranken- und Pflegebeiträgen sowie einer möglichen Einkommensteuer.

Monatlicher BetragBis Juni 2027Ab Juli 2027
(Prognose)
Arbeitslohn brutto2.300,00 €2.300,00 €
Einkommen nach Pauschalabzug1.380,00 €1.380,00 €
Freibetrag1.122,53 €1.168,46 €
Abzug wegen eigenen Einkommens102,99 €84,62 €
Witwenrente vor Einkommensanrechnung800,00 €832,74 €
Witwenrente nach Einkommensanrechnung697,01 €748,12 €

Beim unveränderten Arbeitslohn steigt die Witwenrente nach Anrechnung im Modell um 51,11 Euro oder rund 7,33 Prozent. Davon kommen 32,74 Euro aus der Rentenanpassung und 18,37 Euro aus dem kleineren Einkommensabzug. Für Juli bis Dezember 2027 wären das zusammen 306,66 Euro mehr, solange sich die übrigen Voraussetzungen nicht ändern.

Eine eigene Altersrente steigt ebenfalls mit

Monatlicher BetragBis Juni 2027Ab Juli 2027
(Prognose)
Eigene Altersrente brutto1.600,00 €1.665,48 €
Einkommen nach Pauschalabzug1.376,00 €1.432,31 €
Freibetrag1.122,53 €1.168,46 €
Abzug wegen eigenen Einkommens101,39 €105,54 €
Witwenrente vor Einkommensanrechnung800,00 €832,74 €
Witwenrente nach Einkommensanrechnung698,61 €727,20 €

Im zweiten Fall erhöht sich dagegen auch das Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird. Die eigene Altersrente wächst im Modell um 65,48 Euro. Nach dem Pauschalabzug zählen davon 56,31 Euro zusätzlich, während der Freibetrag um 45,93 Euro steigt. Dadurch nimmt der Abzug von der Witwenrente um 4,15 Euro zu.

Die Witwenrente steigt dennoch, weil ihre Erhöhung um 32,74 Euro den zusätzlichen Abzug überwiegt. Zur zusätzlichen Altersrente von 65,48 Euro kommen 28,59 Euro mehr Witwenrente, insgesamt also 94,07 Euro monatlich vor weiteren Abzügen. Dass die höhere Altersrente das Plus bei der Witwenrente nicht aufzehrt, liegt an der gemeinsamen Anpassung: Beide Renten, der Freibetrag und damit auch der Einkommensabzug wachsen um denselben Prozentsatz. Deshalb bleiben im zweiten Modell auch nach der Anrechnung rund 4,09 Prozent mehr Witwenrente übrig.

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Für die Haushaltsrechnung zählt der neue Zahlbetrag

Auf dem Konto kommt weniger an als in den Tabellen. Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern gehen von der Witwenrente nach Einkommensanrechnung noch Kranken- und Pflegebeiträge ab. Eine mögliche Einkommensteuer kommt gesondert hinzu. Wer seine Einnahmen für 2027 plant, sollte deshalb den bisherigen Kontoeingang nicht einfach um 4,09 Prozent erhöhen.

Beim Arbeitslohn kann sich außerdem die Berechnungsgrundlage ändern: Für die Überprüfung im Juli 2027 zählt grundsätzlich der durchschnittliche Verdienst aus 2026. War dieser höher als im Vorjahr, kann die stärkere Anrechnung einen Teil der Entlastung durch den Freibetrag aufzehren. Bei der eigenen gesetzlichen Altersrente zählt dagegen im Juli bereits der durch die Rentenanpassung erhöhte Betrag.

Die reguläre Rentenanpassung benötigt keinen gesonderten Antrag. In der Mitteilung für Juli 2027 sollten Witwen und Witwer neben der neuen Rentenhöhe deshalb auch den Freibetrag, das berücksichtigte Einkommen und die Versicherungsbeiträge prüfen. Erst daraus ergibt sich, wie viel künftig tatsächlich überwiesen wird.