Wer ab 2027 eine Erwerbsminderungsrente bekommt, kann von einer längeren Zurechnungszeit profitieren. Bei einem Rentenbeginn 2027 rechnet die Deutsche Rentenversicherung einen Monat mehr an als 2026: Versicherte werden grundsätzlich so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 66 Jahren und vier Monaten Beiträge gezahlt. Dadurch kann die monatliche Rente höher ausfallen, ohne dass sie dafür zusätzliche Beiträge einzahlen müssen.
Die DRV rechnet das Arbeitsleben weiter
Wer wegen einer Krankheit früh aus dem Berufsleben ausscheidet, konnte oft erst einen Teil seiner Altersvorsorge aufbauen. Würde die Erwerbsminderungsrente allein aus den bis dahin erworbenen Rentenpunkten berechnet, fiele sie entsprechend niedrig aus. Deshalb ergänzt die Deutsche Rentenversicherung die tatsächlich zurückgelegten Zeiten um die Zurechnungszeit.
Diese Zeit beginnt nach § 59 SGB VI grundsätzlich mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter schreibt die DRV dafür zusätzliche Rentenpunkte gut. Sie führt das Arbeitsleben also rechnerisch fort, wobei sich die Bewertung nach dem bisherigen Versicherungsverlauf richtet. Eigene Beiträge müssen Versicherte für diese Gutschrift nicht einzahlen.
Bei einem Rentenbeginn 2026 reicht die Gutschrift bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten, 2027 kommt ein weiterer Monat hinzu. Diese Stufen beschreibt die DRV-Broschüre zur Erwerbsminderungsrente. Wer seine persönliche Regelaltersgrenze schon vorher erreicht, erhält die Zurechnungszeit allerdings nur bis dahin.
Rentenbeginn planen: Vorgezogene Altersrente kann die höhere EM-Rente kosten
Der Rentenbeginn entscheidet über das Plus
Für das Endalter kommt es nach § 253a Abs. 3 SGB VI auf das Jahr des Rentenbeginns an. Gerade bei längeren Verfahren können zwischen diesem Zeitpunkt und dem Bescheid mehrere Monate liegen. Bewilligt die Rentenversicherung eine EM-Rente erst 2027, aber rückwirkend ab 2026, gilt für die Zurechnungszeit deshalb weiterhin die Stufe von 2026.
Für eine Erwerbsminderungsrente, die ab Januar 2027 zusteht, legt die DRV dagegen die neue Stufe zugrunde. Die längere Zeit fließt direkt in die Rentenberechnung ein. Dafür braucht es neben dem Rentenantrag keinen gesonderten Antrag auf zusätzliche Rentenpunkte.
Krankheitsjahre sollen den Durchschnitt nicht drücken
Wie viel die hinzugerechnete Zeit wert ist, bestimmt ein Durchschnittswert aus den bisherigen Versicherungszeiten. Dabei kann gerade die Zeit unmittelbar vor der Erwerbsminderung ins Gewicht fallen: Wer schon länger krank war oder deshalb weniger gearbeitet hat, hatte möglicherweise auch geringere beitragspflichtige Einnahmen. Die DRV prüft deshalb, ob es günstiger ist, die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Ermittlung des maßgeblichen Durchschnittswerts unberücksichtigt zu lassen. So soll die vorausgegangene Krankheit die Bewertung der später hinzugerechneten Jahre nicht verschlechtern.
Wie viel der zusätzliche Monat bringt
Der zusätzliche Monat erhält die Bewertung, die sich aus dieser Berechnung ergibt. Wie viel Geld seine Rentenpunkte bringen, hängt anschließend vom Rentenwert und einem möglichen Abschlag ab. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten können bis zu 10,8 Prozent betragen und mindern damit auch den Wert des zusätzlich angerechneten Monats.
129 Euro weniger: Fast jede Erwerbsminderungsrente startet gekürzt
Für die Beispielrechnung werden drei unterschiedliche Bewertungen des zusätzlichen Monats angenommen: 0,0500, 0,0800 und 0,1000 Rentenpunkte. Das entspricht auf ein Jahr hochgerechnet 0,60, 0,96 und 1,20 Punkten. In allen drei Fällen kommt ein voller Monat hinzu, und die volle EM-Rente unterliegt einem Abschlag von 10,8 Prozent. Die Rechnung nutzt den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit Juli 2026 gilt. Alle übrigen Berechnungswerte bleiben gleich.
| Zusätzliche Rentenpunkte | Mehr Rente im Monat | Mehr Rente im Jahr |
|---|---|---|
| 0,0500 | 1,90 € | 22,80 € |
| 0,0800 | 3,03 € | 36,36 € |
| 0,1000 | 3,79 € | 45,48 € |
Bei 0,0800 zusätzlichen Rentenpunkten ergibt sich das Monatsplus aus 0,0800 x 42,52 Euro x 0,892. Mit dem letzten Faktor bleiben nach dem Abschlag 89,2 Prozent des errechneten Betrags übrig. Die Jahreswerte in der Tabelle entsprechen zwölf gerundeten Monatsbeträgen. Für eine teilweise EM-Rente fiele das Plus unter denselben Annahmen halb so hoch aus, weil deren Rentenartfaktor 0,5 statt 1,0 beträgt.
Das Plus fällt in diesen Beispielen mit wenigen Euro monatlich überschaubar aus. Die zusätzlichen Rentenpunkte zählen aber bei jeder weiteren Rentenzahlung mit. Steigt der Rentenwert bei einer späteren Rentenerhöhung, wächst auch ihr Gegenwert in Euro.
Nach 2027 geht die gesetzliche Verlängerung weiter: Für einen Rentenbeginn 2028 reicht die Zurechnungszeit grundsätzlich bis 66 Jahre und sechs Monate. Ab 2031 ist das Endalter von 67 Jahren erreicht.
