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Rente: Mehr als die Hälfte der Babyboomer geht früher – nur 37 Prozent erst mit 66

Mehr als die Hälfte der Babyboomer geht früher in Rente, während zuletzt nur 37 Prozent ihre Rente erst zum regulären Zeitpunkt mit 66 Jahren bezogen. Viele Frührentner kamen ohne Abschläge aus, doch fast jeder Fünfte bezahlte den früheren Rentenbeginn mit einer Kürzung, die ein Leben lang bleibt.

Die Ökonominnen Ruth Maria Schüler und Stefanie Seele vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben dafür Rentendaten zum Jahresende 2025 ausgewertet. In ihrem am 4. November veröffentlichten Bericht betrachten sie insbesondere die 1958 Geborenen. Für diesen Jahrgang lag die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren.

27 Prozent ohne Abschlag, 18 Prozent mit Kürzung

Den größten Anteil unter den frühen Rentenzugängen stellte die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die 27 Prozent des Jahrgangs bezogen. Weitere 18 Prozent erhielten die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen, sieben Prozent die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Zusammen begannen damit rund 52 Prozent vor der Regelaltersgrenze.

Für die 1958 Geborenen war der abschlagsfreie Beginn nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 64 möglich. Wer auf 35 Versicherungsjahre kam, konnte bereits mit 63 eine Altersrente beziehen, musste dann allerdings 10,8 Prozent Abschlag hinnehmen. Bei einem späteren Beginn fiel die Kürzung geringer aus. Sie endet jedoch nicht mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze, sondern bleibt lebenslang bestehen.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind ebenfalls beide Wege möglich: Der Jahrgang 1958 konnte sie mit 64 ohne Abschläge oder schon ab 61 mit Kürzung beziehen. Voraussetzung waren eine anerkannte Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre.

Die 37 Prozent mit regulärem Rentenbeginn umfassen dagegen nur diejenigen, die zuvor noch keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten hatten. Wer aus einer solchen Rente in die Regelaltersrente wechselte, wurde vom IW herausgerechnet, weil die Rentenzahlungen bereits vorher begonnen hatten.

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Mehr Rentenzugänge mit Abschlägen

Der Vergleich der Geburtsjahrgänge 1954 bis 1958 zeigt eine Verschiebung: Während der Anteil der regulären Rentenzugänge sinkt, wächst der Anteil derjenigen, die als langjährig Versicherte mit Abschlägen früher beginnen. Die höheren gesetzlichen Altersgrenzen schlagen sich deshalb nur teilweise im tatsächlichen Rentenbeginn nieder.

Von 2012 bis 2025 stieg die Regelaltersgrenze um 14 Monate, das durchschnittliche Rentenzugangsalter dagegen nur um acht Monate. Das IW führt diese Entwicklung unter anderem auf die weiterhin bestehenden Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente zurück.

1,1 Millionen beziehen bereits vorzeitig Altersrente

Auch die nachfolgenden Jahrgänge nutzen diese Möglichkeiten. Ende 2025 bezogen 1,1 Millionen Menschen der Jahrgänge 1960 bis 1963 bereits eine Altersrente, obwohl sie ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Nach Einschätzung des IW liegt die tatsächliche Zahl etwas höher, weil ein Teil der 1959 Geborenen ebenfalls noch unterhalb der Altersgrenze lag und in dieser Berechnung fehlt.

Insgesamt erhielten 2025 knapp sieben Millionen Babyboomer eine Altersrente. Weitere zwölf Millionen folgen nach Angaben des IW bis Mitte der 2030er-Jahre. Zur Babyboomer-Generation zählt das Institut die geburtenstarken Jahrgänge von 1954 bis 1969.

Der Rentenbeginn bedeutet dabei nicht zwangsläufig das Ende des Berufslebens. Seit 2023 dürfen Bezieher vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente deshalb gekürzt wird. Laut IW arbeiten seither häufiger Menschen neben dem Rentenbezug weiter.

IW drängt auf Einschränkung der Frührente

Das Institut fordert, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umzusetzen. Diese hat vorgeschlagen, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren zu streichen und das früheste Zugangsalter für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Das IW erwartet davon eine Entlastung der Rentenversicherung und mehr verfügbare Arbeitskräfte.

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„Entscheidend ist jetzt, nicht noch mehr Arbeitskräfte vorzeitig gehen zu lassen, die Deutschland dringend braucht“, sagt IW-Arbeitsmarktexpertin Stefanie Seele in der Mitteilung des Instituts.

Weiterhin gilt: Nach 35 Versicherungsjahren ist die Rente ab 63 mit Abschlägen möglich, auch die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren besteht fort. Über deren Zukunft streitet die Koalition.

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) fordert einen Kompromiss und verweist darauf, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Beibehaltung vereinbart hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will wesentliche Teile der Rentenreform noch vor Weihnachten im Kabinett verabschieden lassen.