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Rentenerhöhung 2027: Rund 4,1 Prozent mehr ab Juli

Die gesetzlichen Renten sollen zum 1. Juli 2027 um 4,09 Prozent steigen. Nach der aktuellen Schätzung des Bundesarbeitsministeriums wären bei einer Bruttorente von 1.500 Euro monatlich 61,35 Euro mehr zu erwarten. Von der Anpassung profitieren auch Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026 hervor, über den die FAZ. berichtet. Der Redaktion liegt das rund 80-seitige Dokument vor. Danach würde der aktuelle Rentenwert von 42,52 auf 44,26 Euro je Entgeltpunkt steigen. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst läge dann bei 1.991,70 Euro brutto im Monat, ein Plus von 78,30 Euro.

Nach der Rentenerhöhung 2026 um 4,24 Prozent zeichnet sich damit erneut ein Anstieg oberhalb der Vier-Prozent-Marke ab. Den genauen Anpassungssatz berechnet das Ministerium im Frühjahr 2027 anhand der vollständigen Lohndaten. Anschließend wird der neue Rentenwert durch eine Verordnung festgesetzt.

So viel mehr Rente wäre ab Juli 2027 möglich

Die Tabelle zeigt die monatlichen Bruttobeträge bei einer Erhöhung um 4,09 Prozent und unveränderten Rentenansprüchen. Kranken- und Pflegebeiträge sowie eine mögliche Steuerbelastung sind noch nicht abgezogen. Rundungsabweichungen sind möglich.

Bruttorente bisherMonatliches PlusBruttorente ab Juli
800,00 €32,72 €832,72 €
1.000,00 €40,90 €1.040,90 €
1.200,00 €49,08 €1.249,08 €
1.500,00 €61,35 €1.561,35 €
2.000,00 €81,80 €2.081,80 €
Voraussichtliche Rente nach Erhöhung 2027

Erwerbsminderungsrente und Witwenrente sind dabei

Weil der höhere Rentenwert auch für volle und teilweise Erwerbsminderungsrenten sowie gesetzliche Witwen-, Witwer- und Waisenrenten gilt, steigen diese ebenfalls. Die Rentenversicherung berücksichtigt die jährliche Anpassung automatisch, ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Bei Witwen- und Witwerrenten wird eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet. Eine höhere eigene Rente oder verändertes Arbeitsentgelt kann deshalb auch die Auszahlung der Hinterbliebenenrente beeinflussen.

Mütterrente III wird erst 2028 ausgezahlt

Die jährliche Anpassung erfasst außerdem den Rentenanteil aus bereits berücksichtigten Kindererziehungszeiten. Die sogenannte Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente und steigt mit ihr.

Mit der Mütterrente III kommt für berechtigte Eltern eine weitere Verbesserung hinzu: Für vor 1992 geborene Kinder werden ab Januar 2027 bis zu drei statt bisher zweieinhalb Jahre Kindererziehung berücksichtigt. Das zusätzliche halbe Jahr kommt zur regulären Rentenanpassung hinzu. Ausgezahlt wird diese Aufwertung laut Deutscher Rentenversicherung wegen der technischen Umsetzung allerdings erst 2028, einschließlich einer Nachzahlung für die anspruchsberechtigten Monate des Jahres 2027.

Der Mehrbetrag ist zunächst brutto

Wie viel von der Rentenerhöhung auf dem Konto ankommt, hängt unter anderem von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab. Pflichtversicherte Rentner tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, während sie den Pflegebeitrag grundsätzlich allein zahlen.

Eine höhere Rente kann außerdem die persönliche Einkommensteuer oder ergänzende Sozialleistungen beeinflussen. Bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etwa kommt es darauf an, wie viel zusätzliches Renteneinkommen nach Abzügen und möglichen Freibeträgen angerechnet wird.

Den neuen persönlichen Rentenbetrag und die jeweiligen Abzüge weist die Rentenversicherung später in der Rentenanpassungsmitteilung aus.