So viele Haushalte wie noch nie beziehen Wohngeld: Ende 2025 waren es rund 1,3 Millionen und damit 90.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die staatlichen Ausgaben stiegen auf fast fünf Milliarden Euro. Während diese Rekordzahlen nun vorliegen, berät der Bundestag über Einschnitte. Der Regierungsentwurf soll die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern bereits 2027 um zusammen 1,476 Milliarden Euro drücken.
90.000 Haushalte mehr in einem Jahr
Die Zahl der Wohngeldhaushalte erhöhte sich 2025 um 7,2 Prozent. Damit erhielten am Jahresende 3,2 Prozent aller privaten Haushalte den Zuschuss zu Miete oder Belastung. Ein Jahr zuvor waren es 3,0 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichten sowohl die Zahl der Empfängerhaushalte als auch die Ausgaben den höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005.
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Die Ausgaben legten von 4,689 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 4,992 Milliarden Euro zu. Das Plus von 303 Millionen Euro entspricht 6,4 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Anspruch stieg um 3,1 Prozent auf 296 Euro. Destatis führt die Zunahmen auf die gesetzlich vorgeschriebene Wohngeldanpassung zum 1. Januar 2025 zurück, mit der Preis- und Mietsteigerungen ausgeglichen wurden.
Rentner und Familien prägen den Wohngeldbezug
In 682.000 Haushalten oder 51 Prozent war ein Rentner oder Pensionär die Haupteinkommensperson. Von diesen Haushalten waren 581.000 alleinstehend. Insgesamt 519.000 Wohngeldhaushalte lebten mit Kindern unter 25 Jahren.
Regional unterscheidet sich der Wohngeldbezug stark. In Mecklenburg-Vorpommern bezogen 5,8 Prozent aller Haushalte die Leistung, in Bayern lediglich 1,9 Prozent. Der durchschnittliche Anspruch reichte von 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 339 Euro in Hessen. Das spiegelt auch unterschiedliche Wohnkosten. Für reine Wohngeldhaushalte bewegte sich die durchschnittliche Miete zwischen 427 Euro in Sachsen-Anhalt und 656 Euro in Baden-Württemberg.
Bundestag berät über Milliardenkürzung
In der Nacht zum 9. Oktober soll der Bundestag erstmals über die Wohngeldreform der Bundesregierung beraten. Sie will die reguläre Fortschreibung 2027 aussetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren und Einkommen in der Wohngeldformel stärker anrechnen. Damit setzt die Regierung 2027 genau den Mechanismus aus, auf den Destatis den Anstieg im Jahr 2025 zurückführt. Der Entwurf erwartet dadurch beim Wohngeld Einsparungen von jeweils 738 Millionen Euro für Bund und Länder. Zusammen sind das 1,476 Milliarden Euro.
Diese geplante Einsparung entspricht rechnerisch knapp 30 Prozent der Wohngeldausgaben von 2025. Laufende Bescheide sollen aber bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums geschützt sein. Die Wirkung würde deshalb über 2027 und 2028 anwachsen.
Die 1,476 Milliarden Euro bleiben allerdings nicht vollständig als Entlastung der öffentlichen Haushalte stehen. Der Entwurf erwartet 2027 zusätzliche Ausgaben von 227 Millionen Euro für die Grundsicherung nach dem SGB II und 114 Millionen Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Unter Einbeziehung dieser Kosten und geringerer Ausgaben beim Kinderzuschlag beträgt die gesamte Haushaltsentlastung 1,156 Milliarden Euro. Ein Teil der Wohngeldersparnis wird damit in die Grundsicherung verschoben.
Wohngeld-Kürzung könnte Familien und Rentner in die Grundsicherung führen
Bei voller Wirkung rechnet die Bundesregierung damit, dass rund 381.000 Haushalte aus dem Wohngeld fallen. Die Zahl stammt laut Gesetzentwurf der Bundesregierung aus einer Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes und ist eine Prognose, kein bereits eingetretener Anspruchsverlust. Grundlage sind fortgeschriebene Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Etwa 143.000 Haushalte sollen in die Grundsicherung wechseln. Rechnerisch bleiben rund 238.000 Haushalte, die ihren Wohngeldanspruch verlieren, ohne in das SGB II oder SGB XII zu wechseln. Die Wohngeld-Kürzung 2027 würde den Empfängerkreis wieder deutlich verkleinern.
Noch ist die Kürzung nicht beschlossen
Nach der ersten Lesung soll der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen weiterberaten werden. Für das Gesetz ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, bleiben die Rekordzahlen eine Bestandsaufnahme für 2025 und die Einsparungen ein Plan für 2027.