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Pflegereform beschlossen: Was sich ändert – und wen es trifft

Nach tagelangem Streit hat das Bundeskabinett die Pflegereform auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht vor, den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ab 2027 auch bei bestehendem Pflegegrad 1 zu streichen. Neue Antragsteller kommen schwerer an einen Pflegegrad, Kinderlose müssen mehr zahlen.

131 Euro sollen auch bei bestehendem Pflegegrad 1 entfallen

Für anerkannte Alltagshilfen können sich Menschen mit Pflegegrad 1 bisher bis zu 131 Euro im Monat von der Pflegekasse erstatten lassen. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll dieser Entlastungsbetrag ab Januar 2027 wegfallen. Wer die 131 Euro jeden Monat ausschöpft und die Hilfe weiter nutzt, müsste dafür bis zu 1.572 Euro im Jahr selbst zahlen.

Auch bei bereits anerkanntem Pflegegrad 1 soll die Erstattung wegfallen. Die Einstufung bleibt bestehen. Im Heim gilt eine andere Regel: Wer dort im Jahr 2026 den Zuschuss von 131 Euro bezogen hat, soll ihn behalten. Bewohner mit Pflegegrad 1, die erst ab 2027 einziehen, bekämen ihn nicht mehr.

Pflege zu Hause: Hunderttausende bekommen nicht, was ihnen zusteht

Neue Anträge: Pflegegrad 2 erst ab 30 Punkten

Der Entwurf erschwert auch den Zugang zu einem Pflegegrad. Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Wer nach Inkrafttreten einen Pflegegrad beantragt, könnte deshalb niedriger eingestuft werden oder keinen Pflegegrad erhalten, obwohl die Punkte nach heutigem Recht gereicht hätten. Wer bereits einen Pflegegrad hat, darf ihn allein wegen der neuen Bewertung nicht verlieren. Der Entwurf ändert außerdem die Punktwertung in einzelnen Bereichen der Begutachtung. Pflegegrade sollen häufiger befristet werden, wenn eine Besserung möglich erscheint. Für die Änderungen an der Begutachtung insgesamt rechnet das Ministerium 2027 mit 1,3 Milliarden Euro weniger Ausgaben.

Auch auf den Bescheid müssten viele Antragsteller womöglich länger warten. Von Januar bis Ende April 2027 soll die übliche Frist von 25 Arbeitstagen ausgesetzt werden. Für besonders dringende Fälle und die bisherigen kürzeren Sonderfristen gelten weiterhin feste Fristen.

Mehr Geld ab Pflegegrad 2 – mit neuen Aufgaben

Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, soll bei einzelnen Leistungen mehr bekommen. Für anerkannte Alltagshilfen sind bis zu 175 statt bisher 131 Euro im Monat vorgesehen, bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 würde von 347 auf 380 Euro monatlich steigen. Die zuvor geplante Halbierung des Pflegegelds in den ersten drei Monaten nach der Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 steht nicht mehr im Kabinettsentwurf.

Der Haken: Die Reform bündelt bisher getrennte Leistungen in Budgets. Aus dem höheren Pflegegeld müssen künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder eine privat organisierte Vertretung bezahlt werden, für die es heute eigene Töpfe gibt.

Die versprochene Pflegebegleitung kommt erst 2029

Statt des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 stellt die Regierung eine fachliche Pflegebegleitung in Aussicht. Sie soll Familien bei der Organisation der Pflege unterstützen und Überlastung früh erkennen. Der Anspruch beginnt aber erst am 1. Januar 2029, zwei Jahre nach dem geplanten Wegfall der 131 Euro. Bis dahin gelten die bisherigen Beratungsansprüche weiter. Wer neu in Pflegegrad 1 eingestuft wird oder mit Pflegegrad 2 oder 3 erstmals Pflegegeld bezieht, soll in den ersten drei Monaten zudem bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche nutzen können.

Schon vor dem Pflegefall will die Regierung ansetzen: Für Versicherte ab 60 ist ein zusätzlicher Gesundheits-Check geplant. Er soll Risiken rechtzeitig aufdecken. Wie er genau aussieht, wird aber erst bis Ende 2028 geregelt.

Neu geregelt wird auch, wer zahlt, wenn pflegende Angehörige ausfallen. Der bisherige gemeinsame Jahrestopf von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll aufgelöst werden. Ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr soll akute Ausfälle und Kurzzeitpflege abdecken. Ersatzpflege soll daneben aus den neu zugeschnittenen Monatsbudgets bezahlt werden können. Die beiden Summen lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Ab 2028 sollen zusätzlich ambulante Notdienste und kurzfristige Pflegeplätze bereitstehen.

Vom Tisch ist die zunächst geplante allgemeine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Eingeschränkt werden sie nur für Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente beziehen: Bei ihnen enden die Beiträge spätestens mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

Kein Deckel für Heimkosten, keine Leistungserhöhung 2028

Der von der SPD geforderte Deckel für den pflegebedingten Eigenanteil im Heim fehlt im Entwurf. Auch die geplante Verschiebung der Zuschläge, mit denen die Pflegekassen den Eigenanteil nach längerer Heimzeit senken, wurde gestrichen. Eine andere Verschlechterung bleibt: Die für 2028 vorgesehene Erhöhung der Pflegeleistungen soll ausfallen. Erst ab 2029 sollen die Beträge jährlich angepasst werden. Für Heimbewohner kann das höhere Eigenanteile bedeuten, wenn die Kosten weiter steigen.

Kinderlose zahlen ab 2027 mehr

Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder soll aber ab Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen. Ihr Gesamtbeitrag würde damit 4,5 statt 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Bei 3.000 Euro brutto wären das neun Euro mehr im Monat. Mehr zahlen auch Gutverdiener, denn die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen.

Ab 2028 ist ein weiterer Zuschlag von 0,52 Beitragssatzpunkten für Mitglieder vorgesehen, deren Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert ist. Ausnahmen nennt das Ministerium etwa für häuslich pflegende Partner und Eltern behinderter Kinder. Ebenfalls ab 2028 sollen Arbeitgeber auf Minijobs Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Die Minijobber selbst zahlen nichts.

Das Paket schließt die Lücke noch nicht

Bei unverändertem allgemeinen Beitragssatz rechnet das Gesundheitsministerium für 2027 mit einem Defizit der Pflegekassen von 7,6 Milliarden Euro. Das Kabinettspaket soll im selben Jahr 6,25 Milliarden Euro an Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen bringen. Rechnerisch bleiben 1,35 Milliarden Euro offen. Den größten Beitrag soll der höhere Zuschlag für Kinderlose mit 3,3 Milliarden Euro leisten. Die gestrichene Hilfe bei Pflegegrad 1 ist mit 800 Millionen Euro Einsparung angesetzt. Für 2028 beziffert das Ministerium die Einsparung durch die ausfallende Leistungserhöhung auf 4,7 Milliarden Euro.

Die SPD hatte vor dem Kabinettsbeschluss vor allem die Kürzungen kritisiert. Sie verlangte, Privatversicherte an den Kosten zu beteiligen und die pflegebedingten Eigenanteile im Heim zu begrenzen. Beides steht nicht im beschlossenen Entwurf. Stattdessen soll eine Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine zweite Reformstufe vorlegen. In Kraft treten soll diese nach dem Willen der Regierung im Juli 2027. Ob sie die verbliebene Lücke schließt und die Forderungen der SPD aufgreift, ist offen.