Die SPD stellt sich der Pflegereform kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss in den Weg. Sie hält den bisherigen Entwurf vor allem für ein Kürzungspaket und knüpft ihre Zustimmung an eine Bedingung: Auch Privatversicherte sollen sich an den Kosten beteiligen. Scheitert die Reform, könnten den Pflegekassen 2027 nach Berechnung des Gesundheitsministeriums 7,6 Milliarden Euro fehlen – und der Druck auf die Beiträge wächst.
Warum die SPD den Kabinettsbeschluss bremst
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Reform am Mittwoch, 30. September, ins Kabinett bringen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf warnt jedoch vor „massiven Kürzungen“ für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nennt den bisherigen Vorschlag „vor allem ein Kürzungspaket“, dem die nötigen Strukturreformen fehlten. Stimmen aus seiner Fraktion soll es nicht geben, solange Privatversicherte nicht an den Kosten beteiligt werden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann lehnt einen solchen Zugriff ab. Am Montag laufen weitere Verhandlungen. SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis setzt auf eine grundsätzliche Einigung noch vor Mittwoch. Ein Beschluss über den Entwurf liegt nicht vor.
Daneben verlangt die SPD eine Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat dafür 1.500 Euro genannt. Gemeint ist der pflegebedingte Eigenanteil: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen weiterhin hinzu. Linnemann hat die Forderung nach einem solchen Deckel abgelehnt. Wie eine Beteiligung der Privatversicherten aussehen und wie viel Geld sie bringen würde, ist bislang offen.
Pflege: Reformentwürfe sehen massive Kürzungen vor
Was der bisherige Entwurf ändern würde
Der Referentenentwurf stammt noch aus der Amtszeit von Linnemanns Vorgängerin Nina Warken. Er würde den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1 ab 2027 streichen. Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird und das bisherige Pflegegeld als neues Entlastungsbudget bezieht, bekäme in den ersten drei Monaten nur die Hälfte. Für Pflegegrad 2 wären das beim heutigen Betrag von 347 Euro monatlich 173,50 Euro weniger. An die Stelle eines Teils der Geldleistung soll eine neue Pflegebegleitung treten.
Auch Bewohner von Pflegeheimen wären betroffen. Die Zuschläge der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil steigen heute nach einem, zwei und drei Jahren im Heim. Laut Entwurf würde jede dieser Fristen um sechs Monate verlängert. Der Zuschlag von 75 Prozent wäre dann erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreichbar. Wer bereits im Heim lebt, soll seine erreichte Zuschlagsstufe behalten, die nächste aber später erreichen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden von diesen Zuschlägen ohnehin nicht erfasst.
Hinzu kommt die geplante Änderung der Pflegebegutachtung. Das Ministerium rechnet dadurch 2027 mit 1,3 Milliarden Euro geringeren Ausgaben, weil weniger oder niedrigere Leistungsansprüche entstehen würden. Schon eine andere Schwelle bei Pflegegrad 2 kann mehrere Leistungen gleichzeitig verändern.
Die vier Maßnahmen hätten zusammen eine Finanzwirkung von 5,2 Milliarden Euro im Jahr 2027: 2,6 Milliarden bei den Heimzuschlägen, 1,3 Milliarden bei der Begutachtung, 900 Millionen beim hälftigen Entlastungsbudget und 400 Millionen bei Pflegegrad 1. Das sind Berechnungen des Ministeriums zu seinem bisherigen Entwurf, keine bereits beschlossenen Kürzungen. Sie zeigen aber, warum die SPD das Vorhaben als Kürzungspaket kritisiert.
Der Warken-Entwurf sah außerdem vor, die Rentenbeiträge der Pflegekassen für pflegende Angehörige bei künftigen Pflegezeiten auf 70 Prozent zu senken. Linnemann will diese Kürzung inzwischen streichen. Dafür muss er die entfallende Einsparung an anderer Stelle ausgleichen. Welche Teile des alten Entwurfs darüber hinaus geändert werden, ist noch nicht bekannt.
Auch der Entwurf würde nicht alle Beiträge stabil halten
Das Paket enthält nicht nur Einsparungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung soll steigen, bisher beitragsfreie Gruppen sollen einbezogen werden. Kinderlose müssten nach dem alten Entwurf zusätzlich 0,1 Beitragssatzpunkte zahlen. Für sie gilt derzeit ein Gesamtbeitrag von 4,2 Prozent, für Mitglieder mit einem Kind grundsätzlich 3,6 Prozent. Mit den vorgeschlagenen Einnahmen soll eine allgemeine Anhebung des Beitragssatzes vermieden werden.
Die Pläne sehen auch eine neue Pflegebegleitung und ab 2028 eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge vor. Das klingt nach einem Ausgleich, hat aber einen Preis: Die für 2028 nach geltendem Recht vorgesehene einmalige Erhöhung würde durch eine niedrigere erste Anpassung ersetzt. Allein dadurch veranschlagt das Ministerium für 2028 rund 4,05 Milliarden Euro weniger Ausgaben. Eine jährliche Anpassung danach macht diese geringere Ausgangsbasis nicht sofort wett.
Was ohne Reform passieren könnte
Wenn das Gesetz vorerst scheitert, bleiben die geltenden Leistungsansprüche zunächst bestehen. Auch der Beitragssatz erhöht sich dadurch nicht automatisch. Die Finanzlücke verschwindet aber nicht: Das Ministerium veranschlagt bei unverändertem allgemeinen Beitragssatz für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro und für 2028 von 15,4 Milliarden Euro. Für 2026 ist bereits ein Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro vorgesehen. Nach Linnemanns Angaben könnten darüber hinaus noch einige Hundert Millionen Euro fehlen.
Eine mögliche Antwort wären höhere Beiträge, eine andere wären zusätzliche Bundesmittel oder ein neues Paket aus Einnahmen und Ausgabenänderungen. Für keine dieser Varianten steht bislang ein Beitragssatz für 2027 fest. Auch steigende Heimkosten folgen nicht erst aus dem Scheitern der Reform: Sie entstehen bereits unter geltendem Recht, wenn Pflege- und Unterbringungskosten schneller steigen als die Leistungen der Pflegekasse.
Ob Linnemanns Gesetzentwurf am Mittwoch tatsächlich ins Kabinett kommt, hängt nun an einer Einigung über die Finanzierung und den Umfang der geplanten Kürzungen.
