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Nur vier Tage verheiratet – Witwer setzt Rente gegen die DRV durch

Vier Tage nach der Hochzeit starb seine Frau an Krebs. Als der Vater der beiden gemeinsamen Kinder Witwerrente beantragte, lehnte die Rentenversicherung ab: Aus ihrer Sicht hatte das Paar vor allem geheiratet, um ihn finanziell abzusichern. Der Mann wehrte sich dagegen. Die beiden hätten ihre langjährige Beziehung mit einer Hochzeit besiegeln wollen und zunächst auf ein großes Fest gehofft.

Die Krankheit verändert ihre Pläne

Seit Oktober 2010 lebten die beiden zusammen, 2011 und 2016 wurden ihre Kinder geboren. Sie arbeitete als Erzieherin, er als Architekt. Für ihr gemeinsames Leben hielten sie einen Trauschein zunächst für verzichtbar. Doch Ende 2017 wurde bei der Frau Brustkrebs mit Metastasen festgestellt.

Nach der Schilderung des Mannes gaben die Ärzte seiner Partnerin im Januar 2018 nur noch ein halbes Jahr. Unter dem Eindruck der schweren Erkrankung machte er ihr im Mai einen Heiratsantrag. Ihn beschäftigte die Angst, sie könnte sterben, ohne seine Ehefrau geworden zu sein.

Die Frau wollte zunächst die Chemotherapie abwarten und sich für die Hochzeit wieder besser fühlen. Gemeinsam planten sie ein großes Fest im Garten für den 1. Mai 2020, ihren zehnten Jahrestag. Zwischenzeitlich besserte sich ihr Zustand tatsächlich, was dem Paar Hoffnung auf mehr gemeinsame Zeit gab. Wegen der Pandemie fiel die geplante Feier dann jedoch aus.

Als sie im September 2020 erfuhren, dass alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren, verabschiedeten sie sich vom großen Fest und fragten beim Standesamt nach einem Termin. Nach Angaben des Mannes dauerte es noch, die nötigen Unterlagen zu beschaffen. Ende Dezember vereinbarten sie die Trauung für den 15. Januar 2021.

Doch der Zustand der Frau verschlechterte sich weiter. Deshalb heirateten die beiden bereits am 11. Januar zu Hause. Vier Tage später starb sie.

Rentenversicherung verweigert die Witwenrente

Den Rentenantrag stellte der Mann am 3. Februar 2021. Im Juni kam die Ablehnung: Die Ehe hatte weniger als ein Jahr gedauert. Für seit 2002 geschlossene Ehen greift dann nach § 46 Abs. 2a SGB VI die Vermutung einer Versorgungsehe. Gemeint ist eine Heirat, die allein oder überwiegend einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schaffen soll. Um dennoch Rente zu erhalten, müssen Hinterbliebene diese Vermutung durch besondere Umstände widerlegen.

Witwenrente abgelehnt – trotz fast 26 Jahren Beziehung

Eine lange Beziehung vor der Hochzeit ersetzt das Ehejahr nicht. Auch die früheren Heiratspläne ließ die Deutsche Rentenversicherung hier nicht als Gegenargument gelten, weil beide schon beim Heiratsantrag im Mai 2018 von der lebensbedrohlichen Erkrankung wussten. Aus ihrer Sicht hätte der Entschluss bereits vor Bekanntwerden der Krankheit feststehen müssen. Im Dezember 2021 wies sie deshalb auch den Widerspruch des Mannes zurück.

Der Witwer zog vor Gericht und hielt der Rentenversicherung entgegen: Wäre es ihnen um die Versorgung gegangen, hätten sie gleich nach der Diagnose heiraten können. Gerade das Warten auf eine richtige Hochzeitsfeier zeige, was ihnen wichtig gewesen sei. Das Sozialgericht Meiningen folgte ihm jedoch nicht. Es wies die Klage am 3. Mai 2023 ab, weil es keine anderen Heiratsmotive als bewiesen ansah, die mindestens ebenso schwer wogen wie die vermutete Versorgungsabsicht.

Eine Freundin bestätigt die Heiratspläne

In der Berufung blieb die DRV bei ihrer Ablehnung. Sie hielt dem Mann nun auch vor, die zwischenzeitliche gesundheitliche Besserung nicht für eine Hochzeit genutzt zu haben. Das Thüringer Landessozialgericht hörte den Witwer und eine Freundin seiner verstorbenen Frau an, die zugleich Standesbeamtin war. Die Zeugin bestätigte den Heiratsantrag, die Freude der Frau darüber und ihren Wunsch nach einem großen Fest.

Die Krankenunterlagen belegten wiederum, dass es der Frau zeitweise besser gegangen war. Sie hatte weiterhin die Kinder betreut und war mit der Familie in den Urlaub gefahren. Anders als die Deutsche Rentenversicherung konnte der Senat deshalb nachvollziehen, weshalb das Paar zunächst die Behandlung abwarten und anschließend heiraten wollte.

Auch den weiteren Aufschub während der Pandemie wertete das Gericht anders. Eine Trauung wäre zwar möglich gewesen, das gewünschte große Fest aber nicht. Nach Aussage der Freundin hielten die beiden trotzdem an ihren Heiratsplänen fest. Als schließlich nur noch die kurzfristige Trauung zu Hause blieb, gestalteten sie auch diese festlich: Sie räumten die Wohnung um und engagierten einen Fotografen.

Die persönlichen Gründe überzeugen

Für die Richter passten diese Umstände zu den Beweggründen, die der Witwer schilderte. Er hatte offen eingeräumt, dass die Hochzeit vor der Krebsdiagnose nie ein Thema gewesen war. Auch sonst beschönigte er nach Einschätzung des Gerichts nichts und blieb bei seiner Darstellung, statt sie im Laufe des Verfahrens den rechtlichen Anforderungen anzupassen.

Die bekannte lebensbedrohliche Erkrankung wog bei der Entscheidung zwar schwer. Für den Rentenanspruch genügte es aber, dass andere Heiratsmotive insgesamt mindestens ebenso wichtig waren wie die finanzielle Versorgung. Davon überzeugten den Senat die Angaben des Witwers, die Zeugenaussage und die dokumentierten Abläufe. Er sah die Vermutung einer Versorgungsehe als widerlegt an.

Dazu passte auch das gute Einkommen des Mannes als Architekt. Das Gericht ging unter den üblichen Umständen davon aus, dass er auf die Witwerrente weder gegenwärtig noch künftig angewiesen sein würde.

Rentenanspruch ab Februar 2021

Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 hob das Thüringer Landessozialgericht die Ablehnung und das erstinstanzliche Urteil auf (Az. L 3 R 435/23). Es sprach dem Mann die große Witwenrente ab dem 1. Februar 2021 dem Grunde nach zu. Weil er die beiden minderjährigen Kinder erzog, erfüllte er die entsprechende Voraussetzung. Seine Frau hatte die erforderliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht.

Wie viel Geld ihm zusteht, ließ das Gericht offen. Wegen seines Einkommens erwartete der Mann selbst allenfalls eine geringe Witwerrente. Nach dem Sterbevierteljahr kann die Einkommensanrechnung die Auszahlung verringern oder ganz entfallen lassen. Ihm ging es im Verfahren aber auch darum, die Annahme auszuräumen, er habe vor allem wegen der Rente geheiratet.