21,26 Euro mehr Bruttorente im Monat je vor 1992 geborenem Kind: So viel bringt der neue pauschale Mütterrenten-Zuschlag nach aktuellem Rentenwert. Berechtigte Eltern erhalten ihn auch dann ohne Frührenten-Abschlag, wenn sie wegen ihres vorzeitigen Rentenbeginns dauerhaft eine gekürzte Altersrente beziehen. Der Anspruch beginnt frühestens im Januar 2027, ausgezahlt wird das Geld erst 2028.
Für die Berechnung macht es einen Unterschied, wann die Rente beginnt. Bei bestehenden Renten und Rentenbeginn im Jahr 2027 erhöht die Mütterrente III die Zahlung über einen pauschalen Zuschlag. Wer erstmals ab 2028 in Rente geht, erhält stattdessen zusätzliche Kindererziehungszeiten. Das wirkt sich auch auf die Abschläge aus.
Der Zuschlag bleibt ohne Abschläge
Bei einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen kostet jeder Monat vor dem maßgeblichen abschlagsfreien Rentenalter 0,3 Prozent. Ein um drei Jahre vorgezogener Beginn bedeutet damit 10,8 Prozent weniger. In der Rentenberechnung wird diese Kürzung über den Zugangsfaktor berücksichtigt. Er beträgt in diesem Fall 0,892 statt 1,0.
Beim neuen pauschalen Zuschlag für Kindererziehung greift diese Kürzung jedoch nicht. Die Rentenversicherung schreibt für jedes berücksichtigte Kind einen halben persönlichen Entgeltpunkt gut. Für diesen Zuschlag gilt ein Zugangsfaktor von 1,0, auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 307d SGB VI.
Die bisherigen Rentenabschläge bleiben auch mit der Mütterrente III bestehen. Der neue Zuschlag kommt jedoch ungekürzt hinzu. Wer seine Rente erst später in Anspruch genommen hat und deshalb einen erhöhten Zugangsfaktor erhält, bekommt den Zuschlag ebenfalls in der regulären Höhe. Der frühere oder spätere Rentenbeginn verändert seine Höhe also nicht.
Mehr Mütterrente ab 2027 – Beitragslücken schließt die Reform erst 2028
Was bei zwei Kindern hinzukommt
Seit Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber persönlicher Entgeltpunkt erhöht eine Altersvollrente deshalb um 21,26 Euro brutto monatlich. Für zwei berücksichtigte Kinder sind es zusammen 42,52 Euro.
Für eine eigene Modellrechnung wird angenommen, dass eine bereits laufende Altersvollrente vor dem neuen Zuschlag 1.338 Euro brutto beträgt. Bei ihrer Berechnung wurde wegen des vorzeitigen Beginns ein Abschlag von 10,8 Prozent berücksichtigt. Für zwei vor 1992 geborene Kinder besteht jeweils Anspruch auf den regulären neuen Zuschlag. Weitere Änderungen bleiben in der Rechnung außen vor.
Dann werden die zusätzlichen 42,52 Euro vollständig zu den 1.338 Euro addiert. Die Rente steigt auf 1.380,52 Euro brutto. Zum Vergleich: Ein Rentenzuwachs von 42,52 Euro, der dem Abschlag von 10,8 Prozent unterläge, würde die Monatsrente nur um gerundet 37,93 Euro erhöhen. Der abschlagsfreie Zuschlag bringt in dieser Modellrechnung also 4,59 Euro monatlich mehr. Über zwölf Monate ergibt das einen Unterschied von 55,08 Euro.
Die Rechnung hält den Rentenwert bewusst konstant. Sie zeigt den Unterschied zwischen beiden Rechenwegen, nicht den endgültigen Auszahlungsbetrag für 2028. Künftige Rentenanpassungen verändern die Eurobeträge. Außerdem können von der höheren Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.
Ab 2028 zählt der Rentenbeginn
Mit der Mütterrente III werden für vor 1992 geborene Kinder künftig bis zu drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehung angerechnet. Wer bereits Rente bezieht, erhält dafür einen pauschalen Zuschlag. Das gilt auch für Renten, die im Laufe des Jahres 2027 beginnen. In diesen Fällen wird der Zuschlag ab dem jeweiligen Rentenbeginn berücksichtigt.
Wer dagegen erstmals ab Januar 2028 Rente bezieht, bekommt die zusätzlichen sechs Erziehungsmonate direkt in der Rentenberechnung angerechnet. Bei einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen fällt dann auch das zusätzliche Rentenplus entsprechend niedriger aus.
Beim Wechsel aus einer früheren Rente bleibt ein bereits gewährter pauschaler Zuschlag hingegen ohne Abschläge, sofern er in der anschließenden Rente weiter berücksichtigt wird. Das gilt auch bei einem Wechsel nach 2027.
Allein wegen des ungekürzten Zuschlags früher in Rente zu gehen, kann sich dennoch als nachteilig erweisen. Denn dadurch können die Abschläge auf die übrige Rente steigen. Wer zugleich früher aufhört zu arbeiten, sammelt außerdem weniger Beitragsmonate. Ob ein früherer Rentenbeginn finanziell günstiger ist, hängt deshalb von der gesamten Rentenberechnung ab.
Nachzahlung für 2027
Die Rentenversicherung berücksichtigt den neuen Zuschlag bei den meisten berechtigten Eltern automatisch. Dafür muss grundsätzlich der 30. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung im Rentenkonto erfasst sein. Bei einer späteren Adoption oder anderen besonderen Erziehungsverläufen kann für die Mütterrente ein Antrag nötig sein.
Wegen der technischen Umstellung beginnt die Auszahlung erst 2028. Die berechtigten Monate des Jahres 2027 werden nachgezahlt. Wer das ganze Jahr über Anspruch auf Rente und Zuschlag hatte, erhält die Nachzahlung für zwölf Monate. Bei einem Rentenbeginn im Laufe des Jahres fällt sie entsprechend kürzer aus. Der neue Bescheid sollte deshalb auch darauf geprüft werden, ob alle Monate ab dem Anspruchsbeginn berücksichtigt sind.
