Bis zu 11.880 Euro im Jahr bleiben neben einer Erwerbsminderungsrente anrechnungsfrei. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn sonst prüft die Rentenversicherung jeden Hinzuverdienst genau und kürzt die Rente, sobald eine Grenze überschritten ist. Möglich macht das eine Sonderregel für Angehörige, die zu Hause pflegen und hierfür bis zu 990 Euro im Monat erhalten. Doch genau bei diesem Betrag wird es heikel. Fließt mehr Geld, als zum Umfang der Pflege passt, ist der Schutz weg, und die Rentenversicherung kann sich zu viel gezahlte Rente nachträglich zurückholen.
Das Gesetz trennt Pflegegeld vom Arbeitsverdienst
Lohn aus einer Beschäftigung rechnet die Rentenversicherung auf die Erwerbsminderungsrente an, für Geld aus der Familienpflege macht § 96a SGB VI dagegen eine Ausnahme. Zahlt die pflegebedürftige Person ihrem Angehörigen etwas dafür, dass er sie zu Hause versorgt, bleibt das bei seiner Rente außen vor. Die Grenze bildet die Höhe des Pflegegelds, die ihrem Pflegegrad entspricht. Ob das Geld aus dem Pflegegeld stammt oder aus der eigenen Rente, spielt keine Rolle. Je höher der Pflegegrad, desto mehr darf also anrechnungsfrei fließen.
| Pflegegrad | Höchstbetrag pro Monat | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 4.164 € |
| 3 | 599 € | 7.188 € |
| 4 | 800 € | 9.600 € |
| 5 | 990 € | 11.880 € |
Diese Beträge sind Höchstwerte für die gesamte häusliche Pflege und richten sich nach § 37 SGB XI. Teilen sich mehrere Angehörige die Versorgung, bleibt bei jedem nur der Teil geschützt, der seinem Anteil an der Pflege entspricht. Kümmern sich zwei Geschwister zu gleichen Teilen um ihre Mutter mit Pflegegrad 4, sind für jeden bis zu 400 Euro im Monat anrechnungsfrei. Übernimmt zusätzlich ein Pflegedienst einen Teil der Arbeit, zahlt die Pflegekasse nur noch ein gekürztes Pflegegeld, und auch der geschützte Betrag fällt dann niedriger aus.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und damit auch keinen geschützten Betrag. Ebenso wenig hilft es, eine Überweisung einfach als Pflegegeld zu bezeichnen, wenn Umfang der Pflege und Höhe der Zahlung nicht zusammenpassen.
So groß kann der finanzielle Unterschied sein
Bei voller Erwerbsminderung liegt die reguläre Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr. Kommen bei Pflegegrad 5 weitere 11.880 Euro als zulässige Anerkennungszahlung hinzu, können rechnerisch insgesamt 32.643,75 Euro neben der Rente zufließen, ohne dass allein wegen dieser Summe eine Rentenkürzung eintritt.
Der Vergleich zeigt den Wert der Ausnahme. Würden die zusätzlichen 11.880 Euro vollständig als normaler Arbeitsverdienst zählen, läge die Überschreitung bei 11.880 Euro. Davon wären nach der gesetzlichen Formel monatlich 396 Euro auf die Rente anzurechnen. Bei der begünstigten Pflegezahlung bleibt diese Kürzung aus.
Für regulären Lohn gelten weiterhin die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente. Die Mindestgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt 2026 41.527,50 Euro. Zusätzlich muss eine Beschäftigung zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Eine zu hohe Zahlung kann die Ausnahme kosten
Zahlt die pflegebedürftige Person mehr als das Pflegegeld, das dem tatsächlichen Pflegeumfang entspricht, greift der gesetzliche Schutz nicht mehr. Die Deutsche Rentenversicherung kann dann prüfen, ob eine entgeltliche Beschäftigung oder anderer anrechenbarer Hinzuverdienst vorliegt. Auch die Pflegekasse schaut genauer hin, wenn die Vergütung das Pflegegeld übersteigt und dadurch eine erwerbsmäßige Pflege in Betracht kommt.
Das finanzielle Risiko kann sich erst später zeigen. Die Rentenversicherung arbeitet zunächst mit dem voraussichtlichen Jahreseinkommen und gleicht dieses später mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst ab. Ergibt die Prüfung eine höhere anrechenbare Summe, kann der Rentenbescheid rückwirkend geändert und zu viel gezahlte Rente zurückgefordert werden.
Für die Praxis sollten Pflegegrad, Pflegeanteil, monatliche Zahlung und Zahlungsweg schriftlich festgehalten werden. Vor einer höheren Vergütung ist eine schriftliche Auskunft des Rentenversicherungsträgers sinnvoll. So lässt sich vermeiden, dass erst bei der nachträglichen Prüfung eine Rückforderung entsteht.
