Jobcenter rechnet Reisekostenerstattung als Einkommen

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem. Im war kürzlich im Rahmen meiner Berufstätigkeit auf einer eintägigen Dienstreise. Ich habe anschließend von meinem Arbeitgeber im Rahmen einer Reisekostenabrechnung die entstandenen Kosten erstattet bekommen. Jetzt rechnet mir das Jobcenter dies als Einkommen an. Ist das überhaupt rechtens. Hier findet doch kein Zufluss von Einkommen statt sondern nur eine Erstattung von Kosten. Oder übersehe ich etwas?

  • Das ist korrekt. Im Gegenzug kannst du dann die in der Bürgergeld-Verordnung vorgesehenen (ggf. auch die tatsächlich entstandenen) Kosten als Absetzungen vom Einkommen geltende machen, soweit mit diesen Kosten und den übrigen Kosten die 100 Euro Grundfreibetragsgrenze überschritten werden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine kurze Nachfrage: Wäre es dann in Zukunft sinnvoller wenn mein Arbeitgeber Zugtickets bzw. Hotelrechnung direkt mit den Anbietern abrechnet anstatt mich in Vorleistung treten zu lassen? Dann dürfte es doch keine Anrechnung geben?

  • Eine kurze Nachfrage: Wäre es dann in Zukunft sinnvoller wenn mein Arbeitgeber Zugtickets bzw. Hotelrechnung direkt mit den Anbietern abrechnet anstatt mich in Vorleistung treten zu lassen? Dann dürfte es doch keine Anrechnung geben?

    Das sind Sachleistungen. Die muss dein Arbeitgeber natürlich auch abrechnen und Sachleistungen sind ebenfalls Einkommen. Spesen und Co. waren schon immer Einkommen und daran hat sich nichts geändert.

  • Zitat von Koblenzer

    Wäre es dann in Zukunft sinnvoller wenn mein Arbeitgeber Zugtickets bzw. Hotelrechnung direkt mit den Anbietern abrechnet anstatt mich in Vorleistung treten zu lassen? Dann dürfte es doch keine Anrechnung geben?

    Ja, auf jeden Fall. Dann funktioniert es so, als würdest du das über eine firmeninterne Spesen-Kreditkarte machen. Das erspart eine Menge Papierkram und Ärger mit dem Jobcenter, weil die dienstlichen Kosten dann deine private Sphäre nicht betreffen.

  • Das verstehe ich nicht. Auf welcher Grundlage sollen das Sachleistungen sein, wenn der Arbeitnehmer weder Ausgaben noch Erstattungen hat?

    Mal angenommen, ich muss dienstlich einmalig zu einer Messe, weil der Arbeitgeber der Aussteller ist.

    Kost und Hotel werden über die Firma direkt beglichen, ebenso das Zugticket zur Messe. Verpflegungsmehraufwendungen zahlt der Arbeitgeber nicht, da bereits über die von der Firma bezahlten Kosten abgedeckt.

    Was davon wären jetzt Sachleistungen und warum muss der Arbeitgeber diese bescheinigen, und für wen?

  • Danke an Tamar und Pik:Ary für eure Antworten. Ich habe das für die Zukunft mit meinem Arbeitgeber so geregelt, dass Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie die Verpflegung bei zukünftigen Dienstreisen direkt von der Firma beglichen bzw. gestellt werden. Er hat sich da auch bei seinem Steuerberater rückversichert. Da es sich hier um betrieblich veranlasste Kosten handelt kann er diese direkt tragen, der Beschäftige hat dann gar nichts damit zu tun und es erscheint auch nichts auf der Lohnabrechnung.

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