Pik:Ary Vielen Dank für deine Erläuterungen. Eine Ergänzung noch von meiner Seite: Bei der Kombination eines Teilzeitjobs, bei der durch die niedrige Höhe des Lohnes oft keine Einkommensteuer anfällt, mit einem Minijob, fällt die Differenz beim Wohngeld noch deutlich höher, aus wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer abwälzt.
Kurzes Beispiel: Single mit Teilzeitjob mit 1200,-- € brutto (Lohnsteuerklasse I) und Minijob mit 538,-- € OHNE Abwälzung
der Lohnsteuer: Es werden pauschal 20% auf Grund der zu zahlenden KV und RV also 347,60 vom Einkommen abgezogen.
Beim Abwälzen der Lohnsteuer mindert sich zwar der Nettolohn des Minijobs um 10,67 €, jedoch wird nun ein pauschaler
Abzug in Höhe von 30% auf das Gesamteinkommen also 521,40 € vorgenommen, was zu einem deutlich höheren Wohngeldanspruch führt.