Gutachten zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, wo ich das Gutachten zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für einen "Ort" einsehen kann? Das jobcenter bezieht sich da immer darauf. Leider kennen die das selber nicht und wissen auch nicht wo man das einsehen kann,

    Nur stimmen die ermittelten Zahlen des Gutachtens leider offensichtlich nicht mit der Realität überein. Da die schon geringe Miete und die Nebenkosten auch noch mit Hinweis auf das Gutachten gekürzt wird, wäre es doch mal sehr interessant dieses Gutachten in die Hände zu kriegen. Es kann ka wohl nicht sein, das man einerseits so tut, als wenn genug Wohnraum zu den "angemessenen" Mieten und NK da ist und die Realität ist eine ganz andere.

  • Hi.

    Wenn sich das Jobcenter auf ein Gutachten bezieht, dann muss es dieses auch vorlegen oder zumindest benennen und mitteilen können, wo man es einsehen kann.

    Ich würde das Jobcenter schriftlich auffordern, das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung zu stellen oder zumindest zu benennen, wo man es einsehen kann. Das Jobcenter darf sich nicht auf irgendwelche Gutachten beziehen, die es nicht einmal selbst kennt.

    Sollten die Wohnkosten bereits in einem Bewilligungsbescheid gekürzt worden sein, so muss sich hieraus auch ergeben, auf welcher Grundlage. Ungeachtet dessen könnte sich hier auch ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnen, gerade wenn sich später herausstellen sollte, dass die Mietobergrenzen falsch waren.

  • Hi,

    das habe ich schon gemacht. Wie gesagt, meine Sachbearbeiterin die ich jetzt habe hat mir ganz klar gesagt, dass dieses Gutachten nicht vorliegt. Ich habe das jobcenter auch schon schriftlich aufgefordert mir dieses Gutachten vorzulegen bzw. mir mitzuteilen, wo ich dieses einsehen kann. Von da an wird gemauert bzw. von der Widerspruchsstelle ignoriert. Es wird nur gesagt, dass ich die Nebenkosten senken muss weil laut bes. Gutachten unangemessen. Ich habe aber keine echte chance die Nebenkosten zu senken. Müll- und Wassergebühren werde halt vom Kreis festgelegt. Die haben mal eben die Müllgebühren um 20% angehoben. Auf bestimmte Müllgebühren zu verzichten, kann ich aber laut Satzung nicht. Also schwierig. Wasser ist so ähnlich. Wasser an sich habe ich nicht wirklich viel. Die reinen Wasser- und Abwasserkosten sind auch nicht das Problem. Auch hier wieder die Satzung die fadenscheinige Grundgebühren hat die locker 70 - 75% der Wasserkosten ausmachen. Steht mal wieder in der Satzung, aber da AÖR dürfen sie ja keinen Gewinn machen. Klar, das weiß ich auch wie ich Gewinne legal verschiebe. Aber das man z.B. eine Gebühr bezahlt, weil das Grundstück an zwei Straßen liegt und man das ja aufteilen könnte und ein weiteres Haus drauf bauen ist schon eine heftige Idee, zumal das hier überhaupt nicht gehen würde.

    Ich denke, dass dieses Gutachten ziemlich einfach vor dem SG zu zerlegen ist, wenn man es denn mal in Händen hatte. Da wo ich früher wohnte, wurden die Mieten so festgelegt, dass man die niedrigeste Mietstufe plus eins annahm. Das ist natürlich lächerlich. Das sind dann Bruchbuden, in denen man wahrscheinlich kein Tier halten würde, zumal es einfach keine oder nur wenige freie Wohnungen auf dem Markt bekommt. O-Ton des jc:"Ich kenne aber jemanden der so eine Wohnung hat." "ja, und ich kenne Hunderrte die keine kriegen." Danach war erst mal Ruhe. :grumble

    Ich würde halt gerne das Gutachten einsehen können, bevor ich es vor Gericht einklage.

  • Gibt es schon einen Widerspruchsbescheid? Oder irgendwas anderes, wo etwas von diesem ominösen Gutachten steht?

    Wenn ja, dann lade das bitte anonymisiert als PDF hoch.

    Im Übrigen wird spätestens im Klageverfahren das Gericht dieses Gutachten (was auch immer damit gemeint ist) anfordern und dann bekommst es auch du oder dein Anwalt, falls du einen beauftragst.

    Kosten der Unterkunft werden übrigens immer in der Gesamtheit betrachtet. Also Bruttokaltmiete. Das wird nicht runtergebrochen auf einzelne Nebenkosten. Es gibt kein "Wasserverbrauch unangemessen" oder "Müll unangemessen". Wobei ich bei letzterem kaum glauben mag, dass es nur einen Pauschalbetrag im Jahr gibt und jeder dann Massen an Müll produzieren kann. Der Normalfall dürfte doch eine Grundgebühr und dann x Euro pro Leerung sein, so dass man durch geringen Müllverbrauch sehr wohl die Anzahl der Leerungen beeinflussen kann. Es sei denn, man wohn in einem Wohnblock und dort steht ein Großraummüllcontainer für alle Bewohner anstatt Einzeltonne für jeden Haushalt.

  • Hallo,

    in den Bescheiden steht immer nur etwas von angemessen bzw. unangemessen. Das "unangemessen" bezieht sich erst mal nur pauschal auf die Nebenkosten. Bei der Miete im Prinzip genauso. Das einzige wo sie ins Detail gehen sind die Heizkosten. Dort sind 70 Euro "angemessen". Bei den gestiegenen Preisen passt das aber auch nicht. Ist die Miete nicht angemessen, sind es die Nebenkosten auch nicht,

    Wasser und Müll sind natürlich nicht pauschaliert. Nur ist meine Möglichkeit einzusparen halt sehr begrenzt. Beim Müll werden die Mindestanzahl an Tonnen durch die Satzung festgelegt. Mittlerweile kostet sogar die Altpapiertonne, wenn auch wenig. Beim Wasser sind es die Grundgebühren auf die ich keinen Einfluß habe. Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und so müssen halt auch sein. Der Teil der nicht bezahlt wird läppert sich halt zusammen. Zum Beispiel haben sich Pelletpreise vor ca. einem Jahr ca. vervierfacht von ca. 230/To. auf über 900 Euro/To. Mittlerweile sind sie wieder runter auf 300 plus etwas. Das interessiert die aber nicht. Das man bei den niedrigen Mieten nun mnal keine tollen Wohnungen kriegt die auch entsprechen saniert und isoliert sind ist auch klar. Gut dem jc nicht. Strom ist auch ein Witz. Rund 44? Euro im Monat. Unser Anbieter hat mal locker angezogen. Vorher hatte ich rund 75. Unser Vermieter will/muß eine Wärmepumpe einbauen. Mal gespannt wie das dann mit den Heizkosten aussieht. Der Wärmepumpentarif ist auch stark angehoben worden, so das es sich in Verbindung mit der Zählergebühr quasi nicht mehr lohnt. Da freue ich mich auch schon auf die Gespräche mit dem jc.

    Ach ja, die Aufteilung der Müllkosten ist natürlich hier auch eine Pauschale und eine Gebühr je Leerung. Aber die Tonnen werden zwangsweise alle 4 Monate geleert. Vielleicht wollen die das ja irgendwann einführen, das man nicht alle 4 Wochen leeren muss. nur bringt mich das nicht weiter. Die Gebühren für das Leeren machen 72 Euro im Jahr aus. Einsparpotential sind vielleicht 36 Euro im Jahr. Aber die Grundgebühr liegt halt momentan bei 330 Euro. Biotonne abstellen und kompostieren bringt nichts. Man muss mindestens eine kleine Tonne nehmen und natürlich bezahlen.

    Sorry für den vielen Text, aber es ist ermüdend permanent die Kämpfe zur führen. Meine Frau und ich sind chronisch krank und ich kämpfe mit den Krankekassen, der Pflegekasse und dem jobcenter für ein absolutes Minimum. Man kommt manchmal zu einem positiven Ergebnis, aber der Hebel fehlt fast immer und den muss man häufig mühsam meistens selber suchen.

  • In dem letzten Widerspruchsbescheid wird eben dieses Gutachten auch nicht erwähnt. Es wird immer nur von angemessen oder unangemessen gesprochen. Auf die sonstigen Nebenkosten gehen sie nicht weiter ein. Für die Heizkosten wird auf den Bundesheizkostenspiegel verwiesen. Der hat aber natürlich einen großen Spielraum. Bei einer 70 qm Wohnung z.B. von rund 900 bis 2.000 Euro. Der Spielraum ist ja auch in Ordnung. Nur das das Jobcenter halt den niedrigsten Betrag annimmt wegen "Unangemessenheit". Das ist natürlich sinnfrei ist, weil bei den niedrigen Mieten die bezahlt werden halt die Häuser eher nicht optimal isoliert sind und die Heizungen nicht auf dem neuesten Stand sein werden. Sonst wären sie nicht so billig.

    Das es ein Gutachten gibt, habe ich nur im persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern des jobcenters erfahren.

    Wegen dem Gutachten Dich wollte Grace antickern. ;)

  • Auf die sonstigen Nebenkosten gehen sie nicht weiter ein.

    Ich habe dir bereits erklärt, dass das auch keine Rolle spielt, da es bei der Angemessenheit um die Bruttokaltmiete geht und nicht um einzelne Positionen.

    Für die Heizkosten wird auf den Bundesheizkostenspiegel verwiesen.

    Das ist eine neue Baustelle. Bisher war nur von Kosten der Unterkunft die Rede, nicht von Heizkosten.

    Wie wäre es denn, wenn du deine konkretes Anliegen vorträgst? Gab es eine Kostensenkungsaufforderung? Oder wurde die Miete bereits abgesenkt? Was ist zu teuer? KdU oder auch Heizkosten? Wieviel Euro? Wieviel Personen in der BG? Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten? Worum ging es im Widerspruchsverfahren? Ist der aktuell? Willst du Klage erheben oder bist du schon im Klageverfahren? Mit oder ohne Anwalt? Alles andere raubt nur wertvolle Zeit.

    Die ursprüngliche Frage, wo man "das Gutachten" (womit das schlüssige Konzept gemeint sein dürfte) erhalten kann, ist doch einfach zu beantworten: Beim kommunalen Träger des Jobcenters, also Stadt- oder Kreisverwaltung. Oder über die von Pik:Ary verlinkte Sammlung, soweit der eigene Wohnort dabei ist.

  • Hallo!

    teamlead , das "Gutachten" nennt man "schlüssiges Konzept",

    du hast es inzwischen vorliegen und wärst du bitte so freundlich

    und würdest die Fragen von Tamar beantworten, damit

    man dir helfen kann.

    Gab es eine Kostensenkungsaufforderung?

    Oder wurde die Miete bereits abgesenkt?

    Was ist zu teuer? KdU oder auch Heizkosten?

    Wieviel Euro?

    Wieviel Personen in der BG?

    Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?

    Worum ging es im Widerspruchsverfahren? Ist der aktuell?

    Willst du Klage erheben oder bist du schon im Klageverfahren?

    Mit oder ohne Anwalt?

    Gruß

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