Frist zur Anmeldung eines neuen Wohnsitzes - Vormonat - Umzug

  • Seit Monatsanfang wohne ich in einer neuen (quasi genehmigten) Wohnung.

    Die Unterlagen zur Übernahme der Kosten habe ich ganz am Ende des Vormonats eingereicht (nachweislich und bestätigt per E-Mail).

    Nun bekomme ich vom Vermieter eine Bitte um Zahlung meiner Mietschuld, da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will, da ich es "so spät" eingereicht hab. Gibt es da eine Frist?

    Hätte ich im Oktober den Antrag auf Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft einreichen müssen? seltsam

  • Die Zahlung für den laufenden Monat gehen meist so um den 23. des Vormonats an die Bank. Wenn das Jobcenter bis dahin nichts vom Umzug wusste, ging die Miete für November wohl noch an den alten Vermieter. Wäre jetzt das Naheliegendste.

  • Ja ich denke auch, danke. Die Zahlungen kamen immer sehr pünktlich.

    Nun aber das Problem, dass ich aktuell keine Miete, sondern nur geringe Energie-Kosten bezahlt bekomme. Somit lässt sich der Betrag nicht einfach vom alten an den neuen Vermieter transferieren.

    Habe ich den "Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten" rechtlich rechtzeitig eingereicht? Wird ein Jobcenter sich um den "falsch" überwiesenen Betrag kümmern und die neue Miete noch zahlen?

  • Nun aber das Problem, dass ich aktuell keine Miete, sondern nur geringe Energie-Kosten bezahlt bekomme. Somit lässt sich der Betrag nicht einfach vom alten an den neuen Vermieter transferieren.

    Geht das vielleicht ein bisschen genauer?

    Gibt es eigentlich schon was schriftliches vom Jobcenter? Wieso behauptet der Vermieter, dass, das Jobcenter die Miete nur anteilig zahlen will? Was hat der Vermieter mit dem Jobcenter zu tun?

    Habe ich den "Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten" rechtlich rechtzeitig eingereicht?

    Anscheinend nicht.


    Wird ein Jobcenter sich um den "falsch" überwiesenen Betrag kümmern und die neue Miete noch zahlen?

    Warum hat das Jobcenter deiner Meinung nach falsch gezahlt? Hätte es, denn um den Zeitraum 20 bis 23.11. wissen müssen, dass du umziehst?

  • Ich kann leider im Moment nicht ins Detail gehen, komme aber später darauf zurück. Die für die Allgemeinheit resultierende wichtige Frage ist:

    Welche Frist gibt es für die Abgabe von (Änderungen an den) Kosten der Unterkunft?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ich kann leider im Moment nicht ins Detail gehen, komme aber später darauf zurück.

    Wenn ein Benutzer, der Hilfe möchte wichtige Details vorenthält,

    ist Hilfestellung nicht möglich.

    Direkte Frage und bitte beantworten! Wurde vor Unterschrift der

    Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt und gab es eine schriftlich

    Zusage für Kostenübernahme der Mietkosten?

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    Das wäre eventuell eine Erklärung, warum das Jobcenter die

    Miete nicht bezahlt hat.

    da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will,

    Waren die Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung und Region

    angemessen? Falls nicht, wäre das auch eine Erklärung, warum

    das Jobcenter die Miete nur anteilig übernimmt.

    Gruß

  • Vielen Dank :)

    Es ist geklärt. Der Mietvertrag hatte lediglich gefehlt.

    Vermerke:

    Es gibt keine Frist zur Einreichung solcher Unterlagen. Muss wohl im laufenden Monat sein.

    Die Wohnung muss nicht genehmigt sein, wenn man anteilig die unangemessenen Kosten selber übernimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Diese Angaben hätten alle im Eingangsthema sein müssen.

    Vermerke, jeder Benutzer hält sich an diesen Hinweis, wenn

    er tatsächlich Hilfe benötigt:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Wer unpräzise Themen einstellt und wichtige Angaben vorenthält,

    muss sich nicht wundern, wenn das Ergebnis nicht dementsprechend

    ist.

    Gruß

  • Es gibt keine Frist zur Einreichung solcher Unterlagen.

    Du stellst die völlig falschen Fragen. Die Frage ist nicht nach einer Frist, sondern, ob das JC schuldbefreiend dein Bürgergeld ausgezahlt hat. Und das hat es, wenn die Meldung des Umzuges erst nach Auszahlung der Gelder erfolgt ist. Ganz einfach.

  • Es gibt keine Frist zur Einreichung solcher Unterlagen.

    Die Frist für die Mitteilung leistungsrelevanter Informationen an das Jobcenter ist kraft Gesetzes "unverzüglich". In Umgangssprache bedeutet das "sofort". Nach der Rechtsprechung sind das in der Regel nur 3 Tage, maximal in komplizierteren Fällen 2 Wochen. Hält man das nicht ein, ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit. Viele Jobcenter setzen das in der Praxis nicht immer konsequent durch. Aber das ändert nichts an der Rechtslage.

    Für das Einreichen von Unterlagen als Beleg für die Angaben gibt es keine gesetzliche Frist. Das liegt aber schlicht daran, dass das Jobcenter die Frist selbst setzen darf und auch daran, dass es ohne Einreichung aller erforderlichen Belege nun einmal schlicht keine Bewilligung von Leistungen gibt.

    Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag liegt übrigens bei 6 Monaten. Sogar länger, wenn der Einzelfall so kompliziert ist, dass mehr als 6 Monate benötigt werden.

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