Befristete Erwerbsminderungsrente - Bürgergeld Antrag - Wieder erwerbsfähig - Bescheid Rentenversicherung akzeptieren

  • Hallo,

    Habe eine Frage, meine Sachbearbeiterin hat mich zum ärztlichen Dienst geschickt,mit der Begründung zu lange Arbeitssuchend, ich war nur in Maßnahmen gesteckt. Die Rente bekam ich befristet und es wurde wieder überprüft, ich konnte natürlich keine Krankheit nachweisen. Daraufhin hat mich die Rentenversicherung eingeladen zu Begutachtung ,wo ich die Lage auch erklärt habe.Der Arzt meinte das sei eine Methode des Jobcenters um Leute los zu werden. Er schrieb mich für voll Erwerbsfähig,was meiner Sachbearbeiterin nicht schmeckte .Jetzt habe ich den Antrag auf Bürgergeld gestellt und hatte schon Termine bei der Sachbearbeiterin, das ich mich bewerben soll. Meine sorge ist jetzt , wenn ich nicht Bald Arbeit finde ,das sie mich wieder zum Ärztlichen Dienst schickt.Dann hätte ich das gleiche wieder ich kann keine Krankheit nachweisen.Muss das Jobcenter mir jetzt mein Geld bezahlen ist das was die Rentenversicherung sagt gültig für das Jobcenter ich bin verunsichert?

  • Wenn du für erwerbsfähig befunden wurdest, ist das Jobcenter erstmal daran gebunden. Dass das nun nicht unbedingt für ewige Zeiten gilt, sollte dir klar sein. Sollte es künftig Anhaltspunkte geben, dass du aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur in geringerem Umfang arbeiten kannst, wird das JC natürlich eine neue Begutachtung einleiten.

    Und kerngesund kann ja nun nicht stimmen, wenn es sogar mal befristete Rente gab. Eine "Methode des Jobcenters" ist das nicht, sondern einfach Recht und Gesetz, dass Erwerbsgeminderte nicht ins SGB II gehören.

  • Wie ist es dann zu erklären,das man ohne krank zu sein aufgefordert wurde zum Ärztlichen Dienst zu gehen ,nochmals ich war nie Warum glaubt niemand das es sowas gibt Sachbearbeiter sind unterschiedlich.

  • Du hast doch selbst geschrieben, dass du schonmal befristete Erwerbsminderungsrente bekommen hast.

    Die Rente bekam ich befristet und es wurde wieder überprüft,

    Das wird ja sicherlich nicht gewesen sein, obwohl du kerngesund warst.

    Welche Anhaltspunkte dazu führten, dass du begutachtest wurdest, wird dir hier wohl niemand beantworten können.

  • Ich habe ja gesagt weil ich lange keine Arbeit gefunden habe,ist das eine Krankheit begründet das ein Ärztlichen Dienst ? ich kenne Leute wo Jahrelang auf dem Jobcenter sind und auch nicht in Rente gesteckt wurden . Normal muss man vorher Krankgeschrieben gewesen sein längere Zeit,bei mir war aber das nicht so,ich wurde nicht Mal untersucht .Es würde einfach etwas Erfunden um erst mal weg vom Jobcenter zu sein.

  • Ich kannte einen Mann der trotz einem Sturz mit Knochenbrüche Hepatitis c noch in Maßnahmen gesteckt wurde, das er weg von der Statistik ist Er hatte die selbe Sachbearbeiterin.

    Bitte auf das Eingangsthema konzentrieren, sonst keine

    Hilfestellung möglich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Zusammenfassung der Fakten:

    Die Rente bekam ich befristet und es wurde wieder überprüft,

    Es gab aufgrund von Einschränkungen eine befristete

    Erwerbsminderungsrente.

    Ratgeber Erwerbsminderungsrente

    Nach erneute Überprüfung lagen die Voraussetzungen dafür

    nicht mehr vor und es wurde Erwerbsfähigkeit festgestellt.

    Jetzt habe ich den Antrag auf Bürgergeld gestellt

    Ab Bürgergeld Antragstellung unterliegt der Leistungsberechtigte

    Gesetzgebung des SGB II

    und zur Information noch das

    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende


    Gruß

  • So wie Du es schreibst ist es schlicht völliger Unsinn. Dass Dir das dann niemand glaubt, spricht nur für die Leser.

    1. Das Jobcenter stellt gar keine Diagnosen. Das macht allenfalls der jeweilige Amtsarzt. Nur hat das Jobcenter selbst nun einmal keine Amtsärzte.

    2. Ich gehe davon aus, dass ich durchaus schon einiges gesehen habe. Allerdings gehört nicht dazu, dass ein Amtsarzt "mal so eben" ohne jedes Symptom einer Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeit befindet. Das ist völlig lebensfern.

    3. Für die Entscheidungen über die Bewilligung einer Rente ist das Gutachten eines Amtsarztes "des Jobcenters" egal. Wenn Du eine Rente bekommen hast, dann aufgrund einer Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung. Und zwar weil *Du* das beantragt hast mit entsprechenden Angaben und Unterlagen zu Deinem Gesundheitszustand.

    4, Was exakt soll der Nachteil an der ganzen Geschichte für Dich gewesen sein?

    Entweder Du hattest Erwerbsminderungsrente oder Du hattest Sozialhilfe aufgrund Erwerbsunfähigkeit vom örtlichen Amt für Soziale Sicherung (oder beides kombiniert). Das ist unter Strich das gleiche Geld oder mehr. Das Eine, was Du im SGB XII gar nicht hast, ist Jemand, der Dich in eine Maßnahme stecken will. Aber Du willst auch nicht in eine Maßnahme - ganz im Gegenteil. Da willst Du gerade nicht hin.

    5. Wenn Du davon ausgehst, erwerbsfähig gewesen zu sein, spricht absolut nichts dagegen, dass Du Dir schlicht einen Job suchst. Daran kann Dich ohnehin niemand hindern.

    6. Dein "Jemand den ich kenne...." ist leider in Deiner Interpretation ebenfalls Unsinn. Weder Knochenbrüche noch Hepatitis C machen Jemanden erwerbsunfähig. Sie bedeuten allerdings, dass man nach der Heilung erst einmal Unterstützung braucht, um wieder auf die Beine und ins Berufsleben zu kommen. Evtl. braucht man auch eine berufliche Neuorientierung. Und was ist da das Sinnvolle? Exakt! Eine Maßnahme zur Unterstützung. Wie stellst Du Dir das Ganze denn sonst vor?

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