Bürgergeld Aufstockung - Nebenkosten Guthaben und Anrechnung Kosten der Unterkunft

  • Hallo in die Runde,

    mein Partner und ich beziehen seit Dezember 2022 Bürgergeld.

    Ich gehe Vollzeit arbeiten und mein Partner ist Arbeitssuchend dementsprechend beziehen wir "nur" ca. 250€ Bürgergeld im Monat.

    Gestern bekamen wir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 mit einem Guthaben von 610€. Bei unserem Vermieter wird das Guthaben auf die nächste Mietzahlung angerechnet und somit müssen wir im Dez. 2023 nur ca. 55€ Miete zahlen.

    Desweiteren wurde unsere Abschlagszahlung um 100€ im Monat verringert ab 01.01.2024. Mir ist bewusst, dass sich unser Bürgergeld dann ebenfalls um die 100€ verringert.

    Was passiert allerdings mit den 610€ Guthaben der Nebenkostenabrechnung? Bekommen wir dann einmalig kein Geld vom Jobcenter, also einen Monat oder wird das Bürgergeld solange gekürzt bis die 610€ aufgebraucht sind?

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Wir bekommen nur 250€. Da ich ja Vollzeit arbeiten gehe.

    Die Miete wird nicht vom Jobcenter übernommen. Dann zählen doch die 610€ als zusätzliches Einkommen im Dezember und wir fallen für diesen Monat aus dem Bedarf oder sehe ich das falsch?

  • Miete Januar 2023-November 2023 = 785,77€

    Miete ab Dezember 2023 = 655,77€

    im Dezember müssen wir allerdings nur 44,53€ zahlen, da wir eine Heizkostenrückzahlung von knapp 610€ haben

    Also gehe ich davon aus, dass wir im Dezember dann keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, einmalig

    und ab Januar dann knapp 130€ weniger kriegen, da wir ja weniger Miete zahlen müssen!?

  • Falls ihr nur ca. 250 Euro monatlich bekommt, ist das üblicherweise Bürgergeld für die Kosten der Unterkunft.

    Anders als bei sonstigem Einkommen ist zu § 22 Absatz 3 SGB II (das ist die Vorschrift, die die Anrechnung von -Guthaben regelt) anerkannt, dass das Guthaben ab dem Folgemonat verrechnet wird. Das umfasst auch eine Verteilung des Guthabens auf die Kosten der Unterkunft der Folgemonate.

  • Das umfasst auch eine Verteilung des Guthabens auf die Kosten der Unterkunft der Folgemonate.

    Meinst du das allgemein oder fallbezogen? Das Guthaben wird auf die berücksichtigten KdUH angerechnet, nicht nur auf den Auszahlungsbetrag.

    Wenn die tatsächlich berücksichtigten KdUH das Guthaben übersteigen, kann nichts im nächsten Monat angerechnet werden.

    Wenn z. B. vorliegend das Guthaben 800 Euro betrüge, dann wäre ein Restguthaben im Januar anzurechnen.

  • Falls ihr nur ca. 250 Euro monatlich bekommt, ist das üblicherweise Bürgergeld für die Kosten der Unterkunft.

    und woher weiß ich das? In unserem Bewilligungsbescheid steht nicht, dass die 250€ für die Unterkunft oder für Nahrungsmittel sind.

    Wie wäre es denn, wenn ich im Dezember Weihnachtsgeld in Höhe von

    600€ kriegen würde!? Das wäre doch dann auch ein zusätzliches Einkommen den Monat. Letztendlich ist es doch egal, wo das zusätzliche Geld

    herkommt, oder nicht!?

    Wir reichen die Umlagenabrechnung ein und werden sehen was passiert.

    Ich werde berichten.

  • und woher weiß ich das?

    Weil Einkommen gesetzmäßig immer zuerst auf die Regelleistungen anzurechnen ist und erst danach auf die Kosten der Unterkunft.

    Daher weiß Schorsch das. Das soll dir aber egal sein, die Zuordnung hat nur fiskalische Bedeutung, da das eine der Bund zahlt und das andere die örtliche Kommune.

    Wenn im Dezember Weihnachtsgeld zufließt, dann ist auch das Einkommen im Dezember.

  • Der neue Bescheid ist da.

    Für Dezember gibt es kein Geld, mein Partner ist weiterhin über das Jobcenter krankenversichert und im Januar gibt es dann die 130€ weniger da ja die Heizkostenvorauszahlung vom Vermieter angepasst wurde.

    Da sich die Regelsätze ab Januar erhöhen, wird die Differenz zu jetzt geringer ausfallen.

    Dazu habe ich noch eine Frage. Betrifft uns als Bedarfsgemeinschaft diese Erhöhung nicht?

    In unserem neuen Bescheid ist dies nämlich nicht erwähnt.

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