Bürgergeld - Einkommensbescheinigung laufendes Arbeitsentgeld und Fragen

  • Hallo,

    Empfänger bezieht seit 01.01.20 Bürgergeld. Unter anderem wird das Formular "Einkommensbescheinigung" ausgefüllt. Alles klappt.

    Ein halbes Jahr später muss das BG weiter bewilligt werden. Wieder muss das Formular Einkommensbescheinigung ausgefüllt werden. Diesmal ist es etwas anders:

    > 5. Angaben zum laufenden Arbeitsentgeld - die Spalte Abrechnungsmonat.

    Muss das rückwirkend eingetragen werden? Also in dem Fall Jan 23 - Jun 23?

    Oder fortlaufend - also Juli - Dezember?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Einkommensbescheinigung - Vom Arbeitgeber auszufüllen

    Dieses Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Bitte beim Arbeitgeber

    abgeben und ausfüllen lassen.

    Ich habe jeden Monat das absolut gleiche Einkommen durch diesen Arbeitgeber.

    Der Aufforderung ist trotzdem nachzukommen. Das Jobcenter möchte

    offensichtlich prüfen, ob dem tatsächlich so ist.

    Gruß

  • Hi, ich weiß... ich wollte nur wissen welche Monate ich eintragen muss.

    Als das ich zum ersten Mal Bürgergeld beantragt habe, gab es ein ähnliches Formular, nur ohne konkrete Monate.

    Jetzt ein halbes Jahr später (heute) muss ich konkrete Monate angeben (5. erste Spalte).

    Meine Frage ist, ob die Angaben für den vergangenen Zeitraum gelten (Also dass ich melde was ich im letzten halben Jahr eingenommen habe).

    Oder ob ich Angaben machen muss, die die kommenden Monate betreffen (also ab dem Zeitpunkt der Weiterbewilligung des Antrags).

    Mein Arbeitgeber weiß das auch nicht und ich kann ihn da auch nicht in die Pflicht nehmen irgendwie (Chef einer großen Firma mit wenig Zeit, ich nur 4h Minijob). Deshalb frage ich nach, wie es richtig ist und dann füllt er das aus.

    Also: ich habe einen Antrag auf Weiterbewilligung ab Juli 23 gestellt. Damit verbunden kam jetzt die Einkommensbescheinigung. Welche Monate trage ich in 5. Spalte 1 ein ;)

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Welche Monate trage ich in 5. Spalte 1 ein ;)

    Sie tragen nichts in dem Arbeitgeber-Formular ein. Das Formular ist eine

    Urkunde und darf nur vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.

    Pflichten des Arbeitgebers sind in § 57 SGB II - Auskunftspflicht von Arbeitgebern

    und § 58 SGB II - Einkommensbescheinigung geregelt

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Einkommensbescheinigung

    aufzufüllen und wie Tamar schon schrieb:

    Ansonsten gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhinweise zum Nachlesen.

    Weisen Sie den Arbeitgeber daraufhin.

    Gruß

  • Ich weiß, dass der Arbeitgeber das Formular ausfüllen muss, aber er fragt mich nun mal was da rein soll.

    Ich würde ihm ungern sagen, dass er recherchieren soll. Ich bin froh über die paar Stunden Arbeit in meiner Situation und versuche den bürokratischen Aufwand für ihn so gering wie möglich zu halten. Ich würde nie im Traum daran denken, ihn auf Pflichten, die nun entstanden sind, hinzuweisen.

    Das Ganze ist sauber und transparent. Ich habe fälschlicherweise so formuliert, als wenn ich da etwas reinschreibe. Der Zettel liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und ich will ihm diese richtige Info geben.

    Ich habe dieses Dokument gefunden, kann aber die Antwort auf meine Frage nicht heraus lesen. Ich bin wirklich schlecht in bürokratischen Sachen.

    Einkommensbescheinigung - Arbeitsagentur.de

    Danke für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Der Zettel liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und ich will ihm diese richtige Info geben.

    Drucken Sie die Einkommensbescheinigung - Arbeitsagentur.de aus. Stellen

    Sie ihrem Arbeitgeber die Information zur Verfügung und den Rest erledigt der

    Arbeitgeber, weil er dazu verpflichtet ist.

    Klarstellung, das Forum ist für eine erste Einschätzung da. Diese wurde

    Ihnen gegeben. Es wird hier keine weitere Hilfestellung geben, die eine Manipulation eines Formulars durch Leistungsberechtigte ermöglicht.

    Gruß

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