Abgelaufenes Gutachten und Antrag Erwerbsminderungsrente?

  • Hallo,

    das Jobcenter will aktuell, dass ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stelle.

    Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsunfähig bin.

    Die 6 Monate sind natürlich schon längst abgelaufen.
    Ob ich aktuell erwerbsfähig bin, besagt das Gutachten nicht.

    Darf das Jobcenter trotzdem darauf bestehen, dass ich einen Antrag auf EU Rente stelle?

    *Ich habe mich vertippt. Der korrekte Satz muss natürlich lauten:

    Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsfähig bin.

    Grüße

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!

    Tamar stellte zwei Fragen und die Antwort wäre gut gewesen:

    Was spricht gegen einen Antrag? Bist du denn in der Lage, jetzt arbeiten zu gehen?

    Also das Ganze erneut:

    Was spricht gegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

    Sind Sie jetzt in der Lage zu arbeiten? Dazu noch der

    Ratgeber Erwerbsminderungsrente

    Randbemerkung, es kann nur Hilfestellung erfolgen, wenn auch

    notwendige Fragen beantwortet werden.

    Gruß

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