Beiträge von Hanslamda

    Hallo,

    das Jobcenter will aktuell, dass ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stelle.

    Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsunfähig bin.

    Die 6 Monate sind natürlich schon längst abgelaufen.
    Ob ich aktuell erwerbsfähig bin, besagt das Gutachten nicht.

    Darf das Jobcenter trotzdem darauf bestehen, dass ich einen Antrag auf EU Rente stelle?

    *Ich habe mich vertippt. Der korrekte Satz muss natürlich lauten:

    Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsfähig bin.

    Grüße

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