Mietminderung bei Aufstockung nicht als Einnahme anrechnen

  • Hallo Forum,

    aktuell liegt bei mir eine Mietminderung an, da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist - gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen.

    - Vermutlich muß ich das dem Jobcenter melden (oder nur im abschließenden EKS kennzeichnen?)?
    - Wie verhindere ich "Verwirrungen" bei den KdU (ist einmalig)?
    - Wie verhindere ich, daß das als "Einnahme" bewertet wird? Tatsächlich ist mir ja ein Schaden entstanden (Lärmbelästigung).

    Vielen Dank + schönes Wochenende!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    aktuell liegt bei mir eine Mietminderung an, da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist - gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen.

    OffTopic, denn das ist Mietrecht! Was sagt der Anwalt für Mietrecht dazu?

    Zumindest sollte der Mieterbund dabei sein. Eine zu hohe Mietminderung

    kann die Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.

    Gruß

  • Ich kann nur zum mietrechtlichen Teil der Frage etwas sagen.

    gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen

    Das ist nicht ohne Weiteres zu empfehlen. Eine Mietminderung ist gesetzlich nicht rückwirkend möglich, außer man hat unter Vorbehalt die Miete weiter gezahlt. Bei vorbehaltloser Zahlung wäre der rückwirkende Abzug nicht berechtigt und man ist im Zahlungsverzug.

    Bei Zahlung unter Vorbehalt wäre noch zu prüfen, ob die Höhe der Minderung angemessen ist. Dazu im Zweifel bei einem Anwalt oder einem Mieterverein nachfragen. Mindert man zu viel, gerät man ebenfalls in Zahlungsverzug und man kann Schwierigkeiten bekommen.

  • Vermutlich muß ich das dem Jobcenter melden

    Ja.


    Wie verhindere ich "Verwirrungen" bei den KdU

    Indem du die Sachlage ordentlich schilderst.


    Wie verhindere ich, daß das als "Einnahme" bewertet wird? Tatsächlich ist mir ja ein Schaden entstanden (Lärmbelästigung).

    Gar nicht. Das JC berücksichtigt tatsächliche Kosten der Unterkunft und zahlt keine Schadensersatzleistungen. Auch nicht über Umwege.

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