Kosten der Unterkunft - Angemessenheit und Bürgergeld

  • Hallo ich beziehe seit sept21 Hartz 4.ich war schwanger und musste aus der alten Wohnung raus.Eigenbedarf. Die neue Wohnung war 200 Euro über der angemessenheit.diese habe ich vom Freibetrag Elterngeld ausgeglichen. Jetzt gilt beim Bürgergeld ja das die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind gilt das auch für Weiterbewillung oder nur für neuantrage

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