Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    Habe vor kurzem meine Betriebs und Heizkostenabrechnung erhalten woraus sich ein Guthaben in Höhe von 419,49 ergibt. Das Jobcenter übernimmt 463,50 € von insgesamt 516.84 € Miete, die Differenz (53,34 bezahle ich von meinem Lebensunterhalt. Steht mir das Guthaben ganz, teilweise oder garnicht zu.

  • Meinst du, dass das JC nur 463 Euro als Bedarf anerkennt, weil deine Miete unangemessen ist oder meinst du, dass es nur 463 Euro auszahlt, weil du noch eigenes Einkommen hast, das den Anspruch auf ALG mindert?

  • Guten Morgen. Mein Bedarf beträgt 892 €. Die monatliche Miete beträgt 516 €, das Jobcenter übernimmt davon 463 €, weil die Miete unangemessen ist, muss ich die monatliche Differenz von 53 € selbst von meinem Lebensunterhalt bezahlen. Die Frage ist rechnet das Jobcenter das Guthaben von der Betriebs und Heizkostenabrechnung in Höhe von 419€ an, oder steht es mir ganz oder zum Teil zu.

  • In dem Fall steht dir ein Guthaben bis maximal 636 (12 x 53 Euro) Euro zu. Das ist geregelt in:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.


  • Ich glaube nicht dass das Jobcenter mir das Guthaben überlässt. Die vorherige Betriebs und Heizkostenabrechnung woraus ein ähnliches Guthaben hervorging, wurde voll angerechnet. Mir wird deshalb 30€ monatlich von meinem Lebensunterhalt abgezogen. Mfg Hotte5

  • Gut Tag.

    Habe ein Änderungsbescheid vom Jobcenter bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass das Jobcenter das Guthaben von den Betriebs- und Heizkostenabrechnung einbehalten wird.

    Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 10 Buch sozialgesetzbuch SGB X in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01. 07 bis 31.07 22 aufzuheben.

    LG Hotte5

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