Gutschrift Betriebskostenabrechnung

  • Hallo, ich beziehe ALG2, meine Miete wird nicht komplett übernommen. Ich bezahle von meinen Leistungen einen Teil mit dazu, weil die Wohnung nicht angemessen ist von der Größe her.

    Jetzt kam die Betriebskosten Abrechnung und ich habe eine Gutschrift von 430€. Und muss diesen Monat nur 110€ Miete zahlen. Es kam ein Schreiben vom Amt da sie die Betriebskosten Abrechnung sehen möchten.

    So was kommt jetz auf mich zu? Muss ich die Differenz zurück zahlen ans Amt? Oder ziehen Sie es mir einfach ab nächsten Monat.

  • Wenn du aus dem Regelsatz selbst zur Miete zuzahlen musst, darf ein Guthaben nur angerechnet werden, soweit es die Zuzahlung übersteigt. Wenn du z. B. 40 Euro im Monat selbst zahlen musst, sind 480 Euro (12 x 40 Euro) Guthaben nicht anrechenbar.

  • Dann kannst du für letztes Jahr einen Überprüfungsantrag stellen. Die Gesetzesnorm besagt:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

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