ALG II - U25 - Kosten der Unterkunft und Fragen zum Antrag

  • Hallo :)

    Mein Freund macht eine Ausbildung und kriegt, da er im ersten Jahr noch die Schule besucht Hartz 4. Zur Zeit wohnt er für ne kleine Miete bei mir und meinen Eltern.

    Aufgrund psychischer Probleme kann ich dieses Jahr noch keine Ausbildung anfangen und wollte mich erst in therapeutische Behandlung geben. Eigentlich wollte ich Hartz 4 beantragen, da mein Freund und ich auch ganz dringend ausziehen müssen,

    weil es familiär gerade schwierig ist und das Zusammenwohnen für alle eine psychische Belastung darstellt. Auch da das Haus restlos überfüllt ist.

    Leider habe ich jedoch noch knapp 4000 auf Sparbuch und Bausparvertrag und werde deshalb vermutlich kein Hartz 4 bekommen. Außerdem wohne ich noch bei meinen Eltern und bin U25.

    Ich hätte dann überlegt, dass ich die Konten auflösen und dann zum Teil als Miete bzw. Lebenskosten verwenden könnte. 4000 sind jedoch auch nicht die Welt und da wir zur Zeit außer Hartz 4 keine weiteren Einnahmen haben, wäre es gut, wenn ein Teil der Miete übernommen werden könnte.

    Jetzt ist das Problem aber auch, dass die Miete die mein Freund gerade zahlt, weit unter dem Mietspiegel liegt und wir bezweifeln, dass er überhaupt eine andere Wohnung mieten kann, wenn doch die jetzige Miete so gering ist. Auch können wir uns nicht nach der Obergrenze der Mietspiegel Tabellen richten, da es in unserer Gegend keine Wohnung gibt, die dem entspricht, die frei wäre.

    Gibt es die Möglichkeit, dass dennoch ein Teil der Miete durch das Hartz 4 übernommen werden kann?

    Bzw. dass ich evtl doch Hartz 4 bekommen könnte?


    Ich hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann, weil ich wirklich verzweifelt bin und nicht mehr weiter weiß.

    NekoChan

  • 4000 Euro Vermögen sind derzeit unbeachtlich, der Vermögensfreibetrag ist weit höher.

    Allerdings benötigt ihr eine Zusicherung zum Umzug. Du sowieso, da U25 und erster Auszug bei den Eltern, er auch, da eine höhere Miete bei einem Umzug ohne wichtigen Grund nicht bezahlt wird.

    Ob das Jobcenter dem zustimmt, wäre reine Spekulation.

  • Ah Oke. Würde es einen Unterschied machen, wenn ich schon Mal ausgezogen bin? Ich habe schon ein paar Jahre studiert und alleine gewohnt bis ich aufgrund meiner Psyche wieder nach Hause musste.


    Ah und vielen Dank für das Merkblatt

  • Also ich könnte mir von meinem Therapeuten ein Attest schreiben lassen, dass ein Umzug notwendig ist, da das Zusammenleben meine psychischen Probleme nur verstärkt. Also da habe ich auch schon mit ihm gesprochen. Würde da ein Attest für mich für einen gemeinsamen Auszug ausreichen? Bzw. falls mein Vater dann auch das Mietverhältnis zu meinem Freund kündigt?

  • Wenn ihr z. B. angebt, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden wollt, dann sollte dein Attest eventuell reichen.

    Bzw. falls mein Vater dann auch das Mietverhältnis zu meinem Freund kündigt?

    Warum? Welcher Kündigungsgrund läge denn vor? So einfach kann man in Deutschland kein Mietverhältnis lösen.

  • Naja falls der Vermieter selbst in der Wohnung wohnt, wo ein Zimmer vermietet wurde, kann er ne erleichterte Kündigung durchführen. Fällt glaub ich unter Einliegerwohnung.

    Und es ist hoffnungslos überfüllt. Also was ich im Internet gefunden habe, sollte die Kündigung das geringste Problem sein.

  • Naja falls der Vermieter selbst in der Wohnung wohnt, wo ein Zimmer vermietet wurde, kann er ne erleichterte Kündigung durchführen.

    Ja, § 573a BGB - Erleichterte Kündigung des Vermieters. Allerdings mit einer dann entsprechend längeren Kündigungsfrist. Also schnell ist da nichts.


    Das wirkt ja alles gar nicht so ausweglos.

    Im Prinzip "wir wollen eine Familie gründen und es geht gesundheitlich nicht bei meinem Vater" sollte eigentlich funktionieren.

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