ALG II Selbstständig - Kontoauszüge verlangt nach freiwilligem Verzicht

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Ich bin selbstständig im Bereich der Körpernahen Dienstleistungen und war im letzten Winter somit (wieder) auf Grundsicherung in Form von ALG 2 angewiesen, da es ein Arbeitsverbot wegen Covid gab. Der Bewilligungszeitraum ging vom 1.12.21 bis (theoretisch) 31.05.22.

    Ich habe also Arbeitsaufträge angesammelt und als genügend Anfragen vorhanden waren zum 1.04 wieder angefangen zu arbeiten.

    Beim Jobcenter habe ich bereits ende März angekündigt, keinen Bedarf mehr zu haben ab dem 1.04.

    Da sich einiges angestaut hatte und die Hochsaison in meinem Gewerbe im Frühling liegt, hatte ich dann auch wieder gut zu tun und habe einen guten Umsatz erzielt. Das setzte sich auch im Mai so fort.

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wollte das Jobcenter wie üblich die Kontoauszüge der vergangenen Monate sehen.
    Ich reichte also alle Auszüge ein und man teilte mir mit ich solle die der letzten beiden Monate auch noch vorweisen.

    Daraufhin fragte ich per Mail nach, warum das JC sich für meine KTA nach Abmeldung des Bedarfes interessiere?
    Meine Sachbearbeiterin rief mich an und teilte mir mit, dass die Einnahmen trotz Verzichtserklärung auf die gesamten 6 Monate angerechnet werden.

    Nun meine Frage: ist das rechtens? Ich bin mit der Grundsicherung gerade so über den Winter gekommen und jetzt hatte ich 2 gute Monate und habe vermutlich so viel Verdient, dass ich alles zurückzahlen muss? Das kann doch nicht richtig sein? Gibt es eine Möglichkeit das anzufechten und bin ich überhaupt verpflichtet meine Kontoauszüge für diese Zeit nachzureichen?

    Vielen Dank und schönen Abend!

  • Danke für die Antworten.
    Gibt es da keine Sonderregelung wegen Covid? Man stelle sich vor ich müsste mal einen Monat mit Grundsicherung den Lockdown überbrücken.
    Dann ist die Grundsicherung also als Darlehen zu sehen, da die Selbstständigkeit nach dem Lockdown fortgesetzt wird und man danach wieder Geld verdient. Folglich ist ALG2 nur "sinnvoll" wenn ich weiß, dass ich auch 6 Monate bedürftig bin?
    Versteht ihr was ich meine? Das ist doch ungerecht, ich habe mir doch nicht ausgesucht, dass der Staat mir ein Arbeitsverbot gibt. Ich wollte arbeiten und jetzt habe ich Schulden? Kann man da nicht irgendetwas machen?

    Also soweit ich weiß ist doch die ALG2 zugänglichkeit extra vereinfacht worden seit Covid, damit Menschen aufgrund der Krise nicht an Ihre Ersparnisse müssen um ein Arbeitsverbot auszugleichen!?

    LG

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Also soweit ich weiß ist doch die ALG2 zugänglichkeit extra vereinfacht worden

    seit Covid, damit Menschen aufgrund der Krise nicht an Ihre Ersparnisse müssen

    um ein Arbeitsverbot auszugleichen!?

    Ja, bis 31.3.21. Denn da war auch bei Selbständigen kein endgültige Festsetzung von Amts wegen zu machen, was bedeutet: wurde mehr Gewinn erzielt, als prognostiziert, hat der Selbständige profitiert. Seit 1.4.21 gelten dahingehend wieder die alten Regeln.

    Die Regelungen zu Einkommen aus Selbstständigkeit sollen verhindern, dass sich Selbstständige während ertragsreicher Monate einfach abmelden und zu ertragsschwachen Zeiten wieder anmelden und so das Sozialsystem über Gebühr belasten.

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