Scheidungskosten bei ALG II

  • Hallo Zusammen,

    ich bin noch recht neu und habe bisher immer nur zu einigen Themen mitgelesen. Nun habe ich aber selbst eine Frage und hoffe, dass ich hier im richtigen Themenbereich bin und es noch keinen Thread dazu gibt (über die Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts passendes gefunden).

    Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen, wir beziehen jedoch beide Hartz IV, sodass wir uns keinen Anwalt oder sonstiges leisten können. Ich habe diesbezüglich bereits nachgelesen und gesehen, dass es die Möglichkeit gibt einen Antrag zu stellen, damit die Kosten vom Staat übernommen werden, ich habe jedoch nicht ganz verstanden wie das funktioniert und ob man das zurückzahlen muss.

    Muss ich diesen Antrag stellen bevor ich zum Anwalt gehe oder macht der das? Und gilt das dann auch schon für eine Beratung oder muss ich dann auch dort direkt die Scheidung machen lassen? Und wann muss man das zurück zahlen? Ich finde dieses ganze Juristendeutsch einfach immer wieder verwirrend, aber vielleicht kann mir hier ja jemand das ganze etwas verständlicher erklären.

    Vielen Dank schon vorab und liebe Grüße!

  • Tamar Wieso hat das nix mit ALG2 zu tun? Schließlich bekommt nur ein ALG2-Empfänger staatliche Unterstützung bei einer Scheidung.

    Sommertraum123 Suche dir zuerst einen Anwalt (Familienrecht) raus und frage den, welche Unterlagen du für einen Beratungsschein benötigst bzw ob er deinen Fall übernehmen würde. Danach beantragst du den Beratungsschein bei Gericht und der Anwalt kann dich vertreten und kümmert sich um den Scheidungskram. Da du ALG2 bekommst bezahlt der Staat die Scheidung, aber das kann dir der Anwalt alles genauer sagen.

  • Hallo,

    Tamar, entschuldige, ich hatte es unter das Thema ALG-II verortet, weil ich auch dachte, dass das gegebenenfalls die Grundlage für eine mögliche staatliche Unterstützung sein könnte.

    Schnippser20, vielen Dank für deine Hilfe! Ich werde mich dann mal auf die Suche nach einem Anwalt machen.

    Ich habe zwischenzeitlich auch mal bei Gericht angerufen bei der Beratungsstelle, dort wurde mir auch mitgeteilt, dass man dort einen "Beratungshilfeschein" bekommen könnte, derzeit ist es aber leider wegen Corona alles etwas kompliziert mit der Beratung vor Ort... Aber ich denke ich werde es einfach mal so machen wie du es vorgeschlagen hast, der Anwalt wird ja sicher wissen wie es dann weiter geht.

  • Hallo Sommertraum,

    ich finde es schon sehr nachvollziehbar, dass du hier deine Frage stellst. Der Begriff, nach dem du suchst, ist wahrscheinlich Prozesskostenhilfe. Diese wird dir vom Staat gewährt, wenn du kein oder kaum Einkommen und Vermögen hast. Um jetzt zu gucken, ob du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, müsstest du erstmal sagen wie viel du verdienst oder ob du gar nichts verdienst und Sozialhilfe beziehst, also Stellung zu deiner Einkommens- und Vermögenssituation beziehen.

    Ansonsten läuft es in der Regel so, dass der Anwalt, den du mit deinem Scheidungsverfahren beauftragst, deinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe prüft und bei positivem Ergebnis einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreicht. Um zu prüfen, ob die Staatskasse für deine Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen deines Scheidungsverfahrens aufkommt, kannst du bspw. eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. MIttlerweile gibt es viele Anwälte, die das telefonisch oder per Videokonferenz, also ganz corona-konform anbieten.

    Ich bin zwar kein - wie mein Name vermuten lässt - Jurist, aber eins ist klar: Der Staat gibt dir das Geld nur "umsonst", wenn du wirklich keins hast. Das gilt auch für die Jahre danach. Solltest du also später wieder ein Einkommen haben, bist du verpflichtet, das Geld entsprechend deinem Einkommen zurückzuzahlen. Ansonsten bietet es sich aus deiner Sicht wahrscheinlich auch an, die Scheidungskosten maximal zu reduzieren, damit du dann in dem Fall relativ wenig zurückzahlen musst.

    Falls ich noch eine Frage unbeantwortet gelassen habe, melde dich einfach nochmal. Sonst alles Gute!

  • Jurist, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Und wenn ich das bei dem von Tamar geposteten Link richtig sehe, dann ist es in der Sache ja auch unerheblich ob man jetzt Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sagt...

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss ich dort wiederum nur darlegen, dass ich tatsächlich kein Geld habe um den Anwalt selbst bezahlen zu können, oder? Das sollte angesichts der Bezüge vom Amt ja kein Problem sein, denn dort muss ich ja auch nachweisen, dass ich berechtigt bin und bekomme sonst von denen ja auch nix.

    Aber handelt es sich dann sozusagen um eine Art Darlehen? Also muss ich es sobald ich Geld habe zurück zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe. Muss man darauf dann auch Zinsen zahlen?

    Vielen Dank für deine freundliche Hilfe!

  • Aber handelt es sich dann sozusagen um eine Art Darlehen?

    Eine "Art" Darlehen ja, insofern als dass man vielleicht bestimmten Ratenzahlungen leisten muss zur Rückzahlung, aber das nur wenn man aufgrund des Einkommens oder Vermögens dazu auch imstande ist und dann nur für maximal 4 Jahre. Hat man nichts, muss man auch nichts zurück zahlen.

    Für weitere Fragen wende dich bitte an das Familiengericht. Nur dort kann man deine Angaben überprüfen und alles berechnen. Das ist hier nicht möglich. Außerdem soll es in diesem Forum vorrangig um ALG2 gehen, und wie oben schon gesagt hat es nichts mit ALG2 zu tun. Bitte das zu berücksichtigen. Wenn du Fragen hast zu deinem ALG2 Bezug an sich, kannst du diese natürlich gerne stellen.

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