Hausbesuch - Außendienst kommt vorbei trotz Arbeit

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu hier und habe schon viel gelesen aber nicht so recht die passende Antwort gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

    Ich hatte heute eine Karte vom Jobcenter im Briefkasten. Da stand nichts weiter drauf, außer das man mich nicht angetroffen hat und man in 2 Tagen wieder kommt um den Sachverhalt zu klären.

    Ich weiß nun überhaupt nicht worum es geht. Ich war auch nur ganz kurz im Leistungsbezug vom ALG 2. Genauer gesagt nur Mai und Juni. Ich habe dann neue Arbeit gefunden und dies auch alles brav mitgeteilt. Außerdem habe ich dem Jobcenter gesagt das ich trotz meiner Teilzeitstelle keine weitere Leistung mehr erhalten möchte. Nun habe ich auch zum 01.07. von denen kein Geld mehr erhalten. Ich frage mich jetzt was der Aussendienst von mir will und ob ich den überhaupt in meine Wohnung lassen muss, da ich ja sowieso keine Leistung mehr erhalte.

    Ich war nun heute noch mal dort und habe eine Verzichtserklärung abgegeben.

    Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten von euch.

  • Hallo,

    und ob ich den überhaupt in meine Wohnung lassen muss

    nein. Du hättest ihn auch nicht während des Leistungsbezugs reinlassen müssen - der Außendienst hat nicht die Rechte wie z.B. die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl. Allerdings wären dann bei einer Weigerung des Zutritts mit Einschränkungen bei dem Bezug von ALG II zu rechnen.

    Ich weiß nun überhaupt nicht worum es geht.

    Es gibt unzählige Szenarien - angefangen von einer mangelnden Kommunikation zwischen den diversen Abteilungen des Jobcenters bis hin zur Vermutung, daß Du unberechtigt ALG II empfangen hast.

    Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten von euch.

    Worauf? Du hast keine Frage gestellt.

    Gruß!

  • Sorry ich bin noch etwas leicht aufgeregt, da ich mit so was ja nicht gerechnet habe und irgendwie auch überfordert bin.

    Ich weiß halt nicht wie ich mich denen gegenüber jetzt verhalten soll wenn der in 2 Tagen wieder bei mir klingeln kommt ...

    Eigentlich müssten die vom Außendienst doch wissen das ich keine Leistung mehr erhalte bzw. auch keine mehr bekommen müsste oder nicht?

    Und ist es üblich das man nur eine Art "Postkarte" bekommt? Ohne Grund usw.?

  • Normalerweise meldet sich der Außendienst gar nicht erst an.

    Sieh einfach zu das du einen Zeugen zu dem Zeitpunkt bei dir hast wenn du den Außendienst rainlassen möchtest. Denn die dürfen nicht ohne Aufforderung die Wohnung/ das Haus betreten da sie ja keine Polizei mit Durchsuchungsbeschluss sind. Die dürfen auch nicht in die Schränke kucken, nur so als Tipp.

    Mache dich erstmal nicht verrückt, wenn du nichts zu verbergen hast werden die auch nichts finden.

  • Hallo!

    Zur Ergänzung des bisher Geschriebenen!

    Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII(Die Ausführungen basieren auf den vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichten Hinweisen.)Die Behörden müssen ein klar strukturiertes Verfahren bei der Durchführung von Hausbesuchen vorgeben, an dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren können. Bevor die Behörde einen Hausbesuch anstrebt, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

    1.Vor Durchführung eines Hausbesuches ist stets zu prüfen, ob nicht andere Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung bestehen, die weniger belastend für den Bürger sind. ......

    Gruß

  • Ich frage mich die ganze Zeit ob es überhaupt zulässig ist das die überhaupt einen Hausbesuch anstreben obwohl ich überhaupt gar keine Leistung mehr beziehe?

  • Die Antwort auf Deine Frage ist recht simpel:

    Theoretisch kann das durchaus sein. Es kann auch ein harmloser Irrtum sein. Ein verpasster Hausbesuchsdienstermin ist jedenfalls üblicherweise kein Weltuntergang, selbst wenn man irgend etwas will. Du willst aber anscheinend nicht einmal irgend etwas vom Jobcenter, was eine Besichtigung Deiner Wohnung erfordert?

    Ob das in Deinem Fall rechtmäßig ist oder nicht, kann Dir hier aber keinesfalls Jemand seriös sagen. Wie auch? Alle relevanten Informationen müssen von Dir kommen und Du bist ja genau deshalb hier, weil Du die Information nicht hast.

    Was nun?

    1. Mach das Offensichtliche: Frag beim Jobcenter. Teils sind sogar auf derartigen Hinweiszetteln der Hausbesuchsdienste Telefonnummern, die Du anrufen kannst.

    2. Schreib zu Deiner Absicherung dem Jobcenter eine kurze E-Mail (am besten mit CC an irgend einen Freund oder Verwandten zu Belegzwecken).

    Darin stellst Du die Situation kurz dar: Du kannst aktuell keinen Hausbesuch mitmachen, da Du tagsüber auf der Arbeit bist. Worum geht es denn, ist es wichtig? Du hast das auch bereits mitgeteilt und auch, dass Du ab Juli kein Geld mehr vom Jobcenter möchtest. Falls das untergegangen sein sollte, teilst Du es hiermit noch einmal mit.

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