Beiträge von Payns84

    Danke für deine Antwort Grace

    Ich habe bisher immer die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 1 Woche nach Erhalt eingereicht. Bisher gab es fast immer eine Nachzahlung statt einer Gutschrift.

    Ich bin 34, und ja ich lebe bei meiner Mutter. Nein ich bin kein Muttersöhnchen sondern finde einfach keine Wohnung Dank der chronischen Wohnungsknappheit hier in Berlin.

    Ich habe mir schon 30 oder 40 Wohnungen angesehen die auch im Rahmen lagen aber bisher wurde jede vom Jobcenter abgelehnt oder war dann an jemand anderen vermietet worden wo das zuständige Jobcenter schneller arbeitet.

    Hallo,

    Vor einigen Tagen bekam ich von meinem zuständigen Jobcenter mal wieder einen Brief wo darum gebeten wurde die Nebenkostenabrechnung für 2018 einzureichen. Ich habe dem Jobcenter jedes Jahr mitgeteilt das die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr immer erst im November oder Dezember des Folgejahres kommt.

    Seit letztem Jahr wollen die auch immer Kontoauszüge. Letztes Jahr waren es die letzten 3 Monate, dieses Jahr schon die letzten 4 Monate.

    Ich sehe darin einfach nur eine Schikane, da ich mir von denen nichts gefallen lasse. Auch habe ich mich mit anderen ALG2 Empfängern bei meinem Jobcenter unterhalten und niemand musste bisher mit der Nebenkostenabrechnung auch Kontoauszüge einreichen.

    Da ich noch bei meiner Mom lebe und ihr die Miete jeden Monat in bar gebe wird meine Mutter dazu gezwungen immer immer wieder den gleichen Satz zu schreiben das sie die Miete immer pünktlich und in voller Höhe von mir in bar bekommt.

    Wie soll ich mich da nun verhalten? Soll ich die Nebenkostenabrechnung einreichen sobald die kommt nur mit der Bestätigung das ich regelmäßig meinen Mietanteil bezahle und ohne Kontoauszüge oder mit geschwärzten Kontoauszügen.

    Danke schonmal für eure Antworten

    Payns84

    Normalerweise meldet sich der Außendienst gar nicht erst an.

    Sieh einfach zu das du einen Zeugen zu dem Zeitpunkt bei dir hast wenn du den Außendienst rainlassen möchtest. Denn die dürfen nicht ohne Aufforderung die Wohnung/ das Haus betreten da sie ja keine Polizei mit Durchsuchungsbeschluss sind. Die dürfen auch nicht in die Schränke kucken, nur so als Tipp.

    Mache dich erstmal nicht verrückt, wenn du nichts zu verbergen hast werden die auch nichts finden.

    Hallo Forum Mitglieder

    Ich habe letzte Woche ein Anhörungsschreiben von meinem zuständigen Jobcenter bekommen.

    Mir wird vorgeworfen, dass ich nicht mehr zu Hause wohne obwohl das natürlich nicht der Wahrheit entspricht.

    Klar bin ich nicht jeden Tag zu Hause, weil ich auch Zeit mit meiner Freundin verbringe aber das ist doch wohl nicht verboten mal ab und zu bei ihr zu übernachten.

    Ich lebe zusammen mit meiner Mutter seit 1997 in der gleichen Wohnung weshalb es auch keinen Untermietvertrag gibt.

    Ich zahle natürlich die Hälfte der Miete, des gesamten Verbrauchs an Lebensmitteln, des Stroms und natürlich auch anteilig Internet, Festnetzanschluss und TV. Das Problem ist, dass ich meiner Mutter die Miete am Monatsanfang immer in bar gebe und für Strom, Internet und Co. kaufe ich im gleichen Wert Lebensmittel, weil das für uns wesentlich einfacher ist.

    Ich weiß aus Erfahrung das das Jobcenter gerne mal die Worte rumdreht, deshalb möchte ich euch fragen ob ihr eine Idee habt wie ich das formulieren kann. Welche "Beweise" kann ich erbringen das ich noch zu Hause lebe.

    Danke schonmal für eure Antworten

    Grüße

    Payns84