Umzug - Mietvertrag nicht vorher dem Jobcenter vorgelegt

  • Hallo,

    meine Mutter zieht am 01.04.19 in ihre neue Wohnung.

    Sie hat den neuen Mietvertrag unterschrieben, ohne diesen vorher beim jobcenter vorzulegen. Sie wusste nicht, dass man diesen vorher dem jobcenter vorlegen muss.

    Meine Mutter hat dem jobcenter den unterschriebenen Mietvertrag zugeschickt, daraufhin hat das jobcenter ihr geschrieben, warum sie den Mietvertrag einfach ohne Genehmigung unterschrieben hat und was die Gründe für einen Umzug sind.

    Meine Mutter hat daraufhin geantwortet, dass sie nicht wusste, dass man sich vorher das okay einholen muss und das sie bereits vor mehreren Wochen mit dem online Kundenservice des jobcenters Kontakt hatte, mit der Frage, ob bei einem Umzug wenn die neue Wohnung teurer ist als die alte Wohnung, diese übernommen würden oder ob man die Mehrkosten selbst zahlen muss.

    Der Kundenservice hat daraufhin bestätigt, dass die Miete trotzdem übernommen wird, auch wenn sie teurer als bisher ist. Sie soll natürlich in den angemessenen Kosten für Unterkunft liegen.

    Daraufhin hat sie nochmals hingeschrieben und gefragt, ob die neuen Mietkosten wirklich problemlos übernommen werden, wieder kam die Zusage. Kein Wort darüber, dass vorher das okay vom jobcenter eingeholt werden muss.

    Als Grund für den Mietwechsel hat meine Mutter dann angegeben, dass sie schon jahrelang Ärger mit den Nachbarn hat und auch bereits gemobbt wurde.

    Die Antwort vom jobcenter daraufhin ist nun, dass der Umzug nicht erforderlich sei, da Streitigkeiten mit den Nachbarn kein Umzugsgrund seien und ja auch kein ärztliches Attest für das Mobbing dem jobcenter vorliegt.

    Die neue Miete wird laut dem Schreiben des jobcenters als angemessen angesehen, trotzdem wollen sie nur die alte Bruttokaltmiete übernehmen. Das ist etwa eine Differenz von 90 Euro, die meine Mutter auf keinen Fall im Monat übrig hätte.

    Als Hintergrundinfo kann ich noch sagen, dass meine Mutter schon immer unter starken Depressionen leidet und seit einigen Jahren auch Angstzustände entwickelt hat, nur war sie deshalb nicht beim Arzt.

    Sie hat bisher in einer 1-Raum-Wohnung gewohnt, wo nichtmal die Möglichkeit zum Anschluss eines normalen Herdes bestand, da es nur eine kleine pantry Küche ohne Anschlussmöglichkeit für einen Herd hat.


    Wie sind eure Erfahrungen, wenn wir nun einen Widerspruch einlegen, hat meine Mutter noch eine Chance, dass die neue Miete komplett übernommen wird, da sie ja als angemessen eingestuft wurde?


    Vielen lieben Dank fürs Lesen und eure Hilfe 🤗

  • Hallo!

    Meine Mutter hat daraufhin geantwortet, dass sie nicht wusste,

    Leider schützt Unwissenheit nicht vor den Folgen.

    Umzug - Vor Abschluss eines Mietvertrags Zusicherung vom Jobcenter einholen

    Kosten der Unterkunft - Umzug mit und ohne Zusicherung - Zusatzinformation

    Dazu auch diese Information: Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2019 - Seite 33-34

    Die Antwort vom jobcenter daraufhin ist nun, dass der Umzug nicht erforderlich sei, da Streitigkeiten mit den Nachbarn kein Umzugsgrund seien und ja auch kein ärztliches Attest für das Mobbing dem jobcenter vorliegt.

    Korrekte Entscheidung, denn es sollte ein Umzugsgrund vorhanden sein

    und in diesem Fall auch durch ein Attest belegt.

    Die neue Miete wird laut dem Schreiben des jobcenters als angemessen angesehen, trotzdem wollen sie nur die alte Bruttokaltmiete übernehmen. Das ist etwa eine Differenz von 90 Euro

    Erhöhen sich durch einen nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft

    sind die Kosten für Unterkunft und Heizung für einen unbegrenzten Zeitraum nur

    in bisheriger Höhe zutragen, auch wenn diese noch innerhalb der Angemessenheit

    liegen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II).

    Gruß

  • Hast du vielleicht einen Tipp was meine Mutter nun machen kann?

    Es kann ja nun nicht sein, dass meine Mutter nur eine Bruttokaltmiete von 220 Euro haben darf und ewig in ihrer 1-Raum-Wohnung bleiben muss.

    So gesehen, würde ja jeder Umzug abgelehnt werden, da kein Umzugsgrund vorliegt.

    In einer Großstadt wie wir wohnen, hätte sie nie wieder die Möglichkeit umzuziehen.

  • Hallo,

    Als Grund für den Mietwechsel hat meine Mutter dann angegeben, dass sie schon jahrelang Ärger mit den Nachbarn hat und auch bereits gemobbt wurde.

    Das ist reine mietvertragliche Sache und rechtfertigt keinen Umzug. Hier hätte Deine Mutter entsprechende zivilrechtliche Maßnahmen einleiten können, die jedoch erst einmal nichts mit dem Jobcenter zu tun haben.

    Der Umzug fand offensichtlich ohne Genehmigung des JC statt. Somit wird tatsächlich nur die alte Miete gezahlt.

    dass meine Mutter schon immer unter starken Depressionen leidet und seit einigen Jahren auch Angstzustände entwickelt hat, nur war sie deshalb nicht beim Arzt.

    Das ist kein Argument.

    hat meine Mutter noch eine Chance, dass die neue Miete komplett übernommen wird

    Nein. Es sind keine belastbaren Gründe für den Umzug vorhanden.

    Gruß!

  • Auf ein bisschen Verständnis hatte ich in solch einem Forum schon gehofft.

    Mir kommt es vor, als würde ich hier mit den jobcenter Sachbearbeitern sprechen.

    Trotzdem danke für eure Einschätzung.

  • Hallo!

    Auf ein bisschen Verständnis hatte ich in solch einem Forum schon gehofft.

    Möchtest du die tatsächliche, rechtliche Einschätzung der Lage,

    oder Informationen, die dich letztendlich nicht weiterbringen.

    Mir kommt es vor, als würde ich hier mit den jobcenter Sachbearbeitern sprechen.

    NEIN, du hast Informationen zur Lage bekommen, wie sie ist und

    du sie in den Links von mir Beitrag #2 auch nachlesen könntest.

    Es bleibt dir unbenommen dich auch real in einer Beratungsstelle

    vor Ort beraten zu lassen.

    Gruß

  • Hallo,

    Auf ein bisschen Verständnis hatte ich in solch einem Forum schon gehofft.

    was nutzt Dir Verständnis? Das hilft Deiner Mutter dann auch nichts, weil die Gesetzeslage nun mal so ist, wie sie ist. Da sind sachliche Antworten wesentlich sinnvoller, auch wenn sie Dir nicht gefallen,

    Gruß!

  • Würde meine Mutter jetzt zum Arzt gehen und dem jobcenter ein ärztliches Attest vorlegen, das belegt, dass die Wohnverhältnisse für sie unzumutbar waren, würde ein Widerspruch dann etwas bringen?

  • Hallo,

    nicht unbedingt. Dieses Attest lag ja nicht zum Zeitpunkt des Umzuges vor. Und der Umzug hat ja nach Deinen Schilderungen nicht unbedingt mit der Krankheit, sondern mit den Nachbarn zu tun. Da dies Deine Mutter auch dem Amt so mitgeteilt hat, befürchte ich mal, daß das Attest als vorgeschoben angesehen wird - zumal es nachträglich nach Ablehnung der vollständigen KdU eingeholt wurde.

    Sie kann es natürlich probieren - mit dem Risiko, sich unglaubwürdig zu machen.

    Gruß!

  • Falls es so sein sollte, wie Du ursprünglich geschildert hast, müsste Deine Mutter schriftliche Zusagen vom Jobcenter haben, dass ein Umzug ohne vorherige Zustimmung möglich ist und die Höhe der neuen Miete kein Problem ist.

    Die kann sie natürlich beim Jobcenter vorlegen und sich darauf berufen.

    Ich warne allerdings vor: ich habe über die Jahre so Einiges von Jobcenters gesehen, aber verbindliche Zusagen von einem Online-Kundenservice eines Jobcenters, die außerdem auch noch Wochen später der Leistungssachbearbeitung unbekannt zu sein scheinen, gehören nicht dazu.

    Streng genommen sind mir bislang gar keine Jobcenter mit einem eigenständigen Onlinekundenservice bekannt. Das können natürlich regionale Unterschiede sein. So lange eine Kommune ihr Jobcenter selbst betreibt, kann sie ohnehin den Service gestalten, wie sie möchte.

    Das Ganze liest sich allerdings vor dem Hintergrund sehr unrund. Ich habe bislang so einige Zweifel, ob die Wahrnehmung Deiner Mutter tatsächlich den Tatsachen entspricht. Falls Deine Mutter sich sogar insoweit irrt oder aus welchen Gründen auch immer Unsinn erzählt (das gibt es leider auch sehr oft) kann sich natürlich die rechtliche Bewertung der Situation grundlegend ändern.

    Rein rechtlich gesehen muss auch klar sein, dass vor einem Umzug wegen störender Nachbarn grds. immer die rechtliche Mittel ausgeschöpft werden müssen. Das sind insb. Abmahnungen an den Vermieter sowie ggf. der Ganz zu Anwalt und Gericht.

    Ein Gefälligkeitsattest eines Arztes bringt in so einer Situation deshalb nur mit viel Glück etwas.

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