Krankengeld in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    meine Frau, welche berufstätig ist, kein Aufstocker und durch mich Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, bekommt zur Zeit Krankengeld. Kann man trotzdem irgendwie mit dem Harz-IV - Rechner ausrechnen, wie viel Geld einen dann zusteht? Der Bruttobetrag ist ja nicht bekannt.

    Gruß

  • Das kommt auf den Rechner an und welche Daten er ausspuckt. Ohne "den" Rechner zu kennen, kann ich das nicht sagen.

    Sag uns aus wem deine BG besteht und wie hoch die Kosten der Unterkunft sind und wie hoch euer Einkommen ist.

  • Die BG besteht aus mir ( Grundsicherung ) und meiner Frau. Als Einkünfte stehen durch die Krankheit momentan 26,-€ Krankengeld zur Verfügung. Die Miete beträgt 392,32€ + 58,-€ Heizkosten. Wieviel ALGII steht uns in dieser Phase zu?

    Viele Grüße

  • Anders als beim Arbeitslohn gibt es beim Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen praktisch keinen Freibetrag (genauer: es gibt üblicherweise 30 Euro pro Monat).

    Vereinfacht (!!!) würden bei 26 Euro am Tag insgesamt 780 Euro im Monat an Krankengeld gezahlt und 750 davon angerechnet auf Euer Alg 2.

    Als Ehepaar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt ihr rechnerisch dieses Jahr 374 Euro pro Person, was zusammen 748 Euro sind.

    Damit wäre Euer Alg II pro Monat ziemlich genau so hoch wie Eure Miete samt Nebenkosten und Heizkosten.

    Aber Vorsicht: das ist eine Milchmädchenrechnung. Es kommt streng genommen darauf an, wann das Krankengeld wirklich an Euch gezahlt wird. Da Krankengeld aber meistens nicht für volle Monate überwiesen wird sondern immer nachträglich für den Zeitraum, wie lange eine Krankschreibung gerade halt ging, kann sich verschieben:

    Überweist die Krankenkasse im einen Monat weniger, muss eigentlich mehr Arbeitslosengeld bewilligt werden, überweise die Krankenkasse dann im folgenden Monat mehr, gibts eigentlich weniger Arbeitslosengeld II. Das kann für alle Beteiligten ziemlich anstrengend sein.

  • Ein bisschen zu viel Chaos hier im Thema.

    waldy deine Frau sollte in jedem Fall Antrag auf ALG II stellen, da unklar ist, wann die Krankenkasse das Krankengeld auszahlt. Sie sollte die Leistungen morgen beantragen, da dann rückwirkend noch für den November gezahlt werden kann.

    Deine Frau wird vermutlich keinen Anspruch auf ALG II haben (siehe oben), sofern sie monatlich tatsächlich 750,00 € erhält (was anzuzweifeln ist). Das übersteigende Einkommen deiner Frau, wird auf die Leistungen deiner Grundsicherung angerechnet. Da dies aktuell weniger als der Arbeitslohn sein dürfte, müssten die Leistungen der Grundsicherung steigen. Also gib bitte auch deinem Sachbearbeiter bzgl. des verminderten Einkommens deiner Frau bescheid.

    Du bzw deine Frau machen nun folgendes:

    #1 ALG II beantragen, am besten noch im November da rückwirkend gezahlt wird

    #2 Dem Sachbearbeiter der Grundsicherung das verminderte Einkommen mitteilen

  • Hallo,

    Schorsch

    Du überliest hier etwas: der TE bezieht Grundsicherung, die Frau bislang keine Sozialleistungen. Von daher ist für die Frage nach dem ALG II erstmal nur die Frau von Interesse.

    Gruß!

    Hallo Corinna,

    der offizielle Name des SGB II ist "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Man könnte den Text also so oder so lesen.

    Ich hatte zuerst auch Deinen Gedanken, aber dann habe ich mir waldys älters Beiträge sicherheitshalber angesehen. 2017 hat er die Konstellation wie hier geschrieben aber damals zusätzlich klargestellt, dass es sich um Alg II handelt.

  • Hallo!

    Da es hier Probleme gab:

    Man könnte den Text also so oder so lesen. ... dann habe ich mir waldys älters Beiträge sicherheitshalber angesehen.

    Das kann nicht Sinn eines Themas sein, dass man erst in vorherige

    Themen schauen muss, um es beantworten zu können. Deshalb

    hier von mir noch einmal der allgemeine Hinweis an alle Benutzer

    OT und man sieht an diesem Thema, wie wichtig das ist.

    Vor Erstellen eines Themas bitte genau überlegen, welche

    Probleme vorhanden sind. Das Eingangs-Thema sollte dann

    die gesamte Problematik enthalten. So präzise wie möglich

    alle wichtigen Informationen in einem Eingangs-Thema

    zusammenfassen und den Text mit allen Fragen formulieren.

    Wenn das jeder beherzigt, gibt es auch keine Verständnisprobleme!

    Bevor der TE jetzt nicht auf die Frage von Corinna

    geantwortet hat, geht es hier jetzt nicht einen Beitrag weiter.

    Hallo,


    kann tatsächlich mißverständlich sein. Also Frage an TE: was beziehst Du nun - ALG II oder Grundsicherung bei Rente/Erwerbsminderung?


    Gruß!

    Gruß

  • Hallo,

    erstmal Dank an alle für die Hilfe. Ich versuche nochmal, meine Situation darzulegen.

    Ich beziehe auf Grund einer Wirbelsäulenproblematik seit einigen Jahren ALG II, was mir die Kündigung meiner damaligen Tätigkeit im Logistikbereich einbrachte. Bewerbungen im 3 stelligen Bereich brachten bisher nur wenige Erfolge, sicher spielt mein Alter von 58 Jahren auch eine Rolle. Also, ich beziehe ALG II. Meine Frau ist im Gesundheitswesen berufstätig und arbeitet Teilzeit, weil diese Stellen nur in Teilzeit besetzt werden. Sie verdient monatlich unterschiedliche Beträge, weshalb meine ALG II-Anträge immer nur für 6 Monate vorläufig genehmigt werden und am Ende dieses Zeitraum die endgültige Festsetzung erfolgt, mit entsprechenden Nach- oder Rückzahlungen. Der Nettoverdienst meiner Frau variiert zwischen 930,-€ und ca. 1000,-€. Sie erhält durch eine Krankheit seit einigen Wochen Krankengeld von ihrer Krankenkasse, welches auch auf Ihr Konto überwiesen wird. Auf den Tag umgerechnet, sind es exakt 26,-€ pro Tag. Wenn alles gut verläuft, wird sie ab Januar auch wieder arbeiten gehen. Ich habe bisher bei ihren Verdienst Beträge zwischen 450,-€ und 550,-€ als ALG II ausgezahlt bekommen. Da die Verdienstbescheinigungen meiner Frau unregelmäßig verfügbar sind, hat mir das Jobcenter mitgeteilt, die Lohnscheine zum Ende des Bewilligungszeitraums komplett einzureichen. Dies wird seit 2 Jahren so praktiziert. Die gezahlten Beträge stimmten bisher immer zu 100% mit dem Hartz IV-Rechner überein. Wird sich meine Auszahlung durch den Krankengeldbezug meiner Frau erhöhen oder wird es weniger?

    Gruß

  • Hallo,

    ok.

    Du hattest vorher die Begriffe "Grundsicherung" und "ALG II" in einem Atemzug verwendet. Daher sind @bass386 und ich von der Grundsicherung bei Rente/Erwerbsminderung und Schorsch sowie Casa von ALG II ausgegangen.

    Jetzt ist das also geklärt.

    Das ALG2 beträgt voraussichtlich 448,32 €.

    Diese Aussage ist dann richtig und das ALG II für Euch zusammen würde die o.g. Summe umfassen.

    Gruß!

  • Vielen Dank. Sorry für die Verwirrung. Ich sehe den Beitrag von Casa bezüglich der Summe nicht. Aber wenn es in etwa stimmt, ist es eine Hausnummer.

    Einmal editiert, zuletzt von waldy (30. November 2018 um 19:46)

  • Hallo,

    Ich sehe den Beitrag von Casa bezüglich der Summe nicht.

    er wurde von der Moderation deaktiviert, weil zu dem Zeitpunkt noch unklar war, welche Leistung Du nun beziehst. Hättest Du die Grundsicherung bei Rente/EM erhalten, wären ansonsten die genannte Summe falsch gewesen. War also nur, um Dir keine evtl. falschen Infos zukommen zu lassen.

    Gruß!

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