Fragen zu Kosten der Unterkunft bei nicht anrechenbarer Sonderrente

  • Zahlung zusätzlich außerhalb der KdU für Zuschläge für Gewerbeerlaubnis, Stellplatz, mögliche Untervermietung etc. aus Eigenmitteln erlaubt?

    Hallo, kann man geforderte Mietzuschläge, die in der KdU nicht anerkannt werden, aber vom Vermieter für bestimmte Erlaubnisse (etwa Stellplatz, Untervermietung, Gewerbe) gefordert werden, in einem Extrazusatz oder Zusatzvertrag zum Mietvertrag fixieren? Wenn ich diese Zusatzkosten aus eigenen Mitteln (nicht anrechenbare Sonderrente) dann bezahle, muss ich das dem Amt mitteilen, ist das vom Amt gestattet? Muss ich da was beachten?

    Satz hinzugefügt, Titel optimiert, zu lang

    Grace

  • Ein gesonderter Vertrag macht keinen Sinn.

    Was ist das Ziel?


    Wenn der Mietvertrag nur mit Stellplatz abgeschlossen werden kann, ist dieser möglicherweise im Rahmen der KdU zu berücksichtigen.

  • Es geht sinngemäß einfach darum, dass ich künftig die Möglichkeit haben möchte, in meiner Wohnung, für die ich KdU erhalte, die von der Miete her da angemessen ist, sicher mal ein kleines Gewerbe betreiben zu können. Den Mietvertrag dann zu ändern, halte ich nicht für sinnvoll, das (meist unsachliche und überflüssige) Theater mit dem Amt bringt auch nur Sorgen und Ärger.

    Aber wenn ich eine Gewerbeerlaubnis (nicht störendes Gewerbe, meint der Vermieter) vom Vermieter für einen Raum/Zimmer oder überhaupt in der Wohnung, kriegen kann, bin ich auch bereit, vielleicht 20 % aus eigener Tasche mehr Miete zu zahlen. Dazu soll es einen Zusatzvertrag bzw separaten Vertrag geben, der die Erlaubnis in dieser Wohnung festschreibt. Ich bezahle von meiner nicht anrechenbaren Sonderrente dann diese 20 % als Sonderaufschlag zur Miete. Diese Vereinbarung geht ja das Amt nichts an, oder muß ich die da bekanntmachen? Eure Meinungen bzw. Hinweise dazu würde ich gern haben

  • Hallo,

    Diese Vereinbarung geht ja das Amt nichts an

    wieso sollte sich das Amt dafür nicht interessieren? Durch den einen Raum ändert sich ja Deine Miete, da dieser nicht mehr zum Wohnen, sondern gewerblich genutzt wird. Also reduziert sich die Miete für das Jobcenter, da Du den gewerblich genutzten Raum ja aus eigener Tasche finanzieren willst...

    Abgesehen davon: durch eine selbstständige Tätigkeit ändert sich auch Deine wirtschaftliche Lage und Du mußt als Selbstständiger eine EKS abgeben. Hier kannst Du wiederum den Gewerberaum geltend machen - womit also ein Nichtsagen gegenüber dem Amt recht wenig bringt...

    Gruß!

  • Miete die Wohnung an und zahl die 20 % selbst.

    Beachte, dass bei einem nicht notwendigen Umzug innerhalb des selben Vergleichsraums nicht mehr KdU gezahlt werden, als bisher. Für andere Vergleichsräume gelten die maximalen KdU am entsprechenden Ort.

    Wenn du dann dein Gewerbe aufnimmst, widmest du den Raum der gewerblichen Nutzung und zahlst die Kosten durch deine Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit.

    Sofern du keinen Puff betreibst oder ab und an Kundenzu- und abgang hast, kannst du in deiner Wohnung auch ohne vermieterseitige Genehmigung ein Gewerbe betreiben. Bspw. Programmieren, Kirschkernkissen nähen.. was auch immer.

    Selbst wenn du die Genehmigung hast in deiner Wohnung ein Gewerbe zu betreiben, ist das keine Frage, die die Kosten der Unterkunft berührt. Ein gesonderter Vertrag macht also keinen Sinn, da du die Kosten sowieso selbst trägst, wenn sie nicht angemessen sind.

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