Beiträge von Wilhelm1888

    Ja, ich gebe zu, und ich werfe es mir vor, dass ich nur erst mal das plötzliche Geld gesehen habe, dass ich leider bis auf ganz notwendige Ausgaben (KFZ) monatelang nach und nach verbraucht habe. Ich hätte das ohne Klärung mit dem Amt nicht tun sollen. Zahle jetzt jeden Monat dafür Zinsen, nicht zu knapp und nur einen Bruchteil in Raten zurück. Aber ich kann es nicht mehr ändern, leider. Wichtig aber ist für mich zu wissen, ob ich vom Amt wegen deren Ansicht,es ist Einkommen, belangt werden kann, und das hätte schlimme Folgen für mich. Du sagst, dass das aber kein Einkommen ist, ich bin beruhigt, und ich muss mich einfach von dieser Schuldenfalle schnellstmöglich befreien. Jedenfalls: Kein Einkommen? Das ist doch so?

    Hallo, ich bin Sozialempfänger, Grundhilfe als Aufstockung zur geringen Altersrente, habe einen Rahmenkredit von einer Bank erhalten, auf der ich kein normales Konto habe. Es ist also kein Überziehungskredit, sondern ein Verfügungsrahmen über 4000 Euro, die ich beliebig, insbesondere für mein KFZ-Reparaturen aber auch für Einkäufe aller Art nutzen kann. Die Laufzeit ist unbegrenzt. Muss monatlich Zinsen zahlen und eine kleine Summe tilgen, von den auf dem Konto jeweils noch befindlichen Rest. Ablösen kann ich jederzeit. Es ist mit einer Kreditkarte (habe auch so eine Bankkarte zum Abheben von dem Konto) eines Kaufhauses zu vergleichen, wo man mitunter auch einen bestimmten Kreditrahmen gegen Zins und Tilgung flexibel zum Einkaufen erhält. Ich denke, das Sozialamt kann so einen Kreditrahmen nicht als Einkommen anrechnen, oder - ich hoffe nicht. Wie ist da die Rechtslage?

    PS:

    Muss dazu erwähnen, dass ich noch eine nicht anrechenbare kleine Sonderrente beziehe. Verfüge daher über etwas mehr Geld. Hätte den Kredit sonst wohl nicht bekommen.

    Einen Satz hinzugefügt und einen Satz gelöscht!

    Grace

    Es geht sinngemäß einfach darum, dass ich künftig die Möglichkeit haben möchte, in meiner Wohnung, für die ich KdU erhalte, die von der Miete her da angemessen ist, sicher mal ein kleines Gewerbe betreiben zu können. Den Mietvertrag dann zu ändern, halte ich nicht für sinnvoll, das (meist unsachliche und überflüssige) Theater mit dem Amt bringt auch nur Sorgen und Ärger.

    Aber wenn ich eine Gewerbeerlaubnis (nicht störendes Gewerbe, meint der Vermieter) vom Vermieter für einen Raum/Zimmer oder überhaupt in der Wohnung, kriegen kann, bin ich auch bereit, vielleicht 20 % aus eigener Tasche mehr Miete zu zahlen. Dazu soll es einen Zusatzvertrag bzw separaten Vertrag geben, der die Erlaubnis in dieser Wohnung festschreibt. Ich bezahle von meiner nicht anrechenbaren Sonderrente dann diese 20 % als Sonderaufschlag zur Miete. Diese Vereinbarung geht ja das Amt nichts an, oder muß ich die da bekanntmachen? Eure Meinungen bzw. Hinweise dazu würde ich gern haben

    Zahlung zusätzlich außerhalb der KdU für Zuschläge für Gewerbeerlaubnis, Stellplatz, mögliche Untervermietung etc. aus Eigenmitteln erlaubt?

    Hallo, kann man geforderte Mietzuschläge, die in der KdU nicht anerkannt werden, aber vom Vermieter für bestimmte Erlaubnisse (etwa Stellplatz, Untervermietung, Gewerbe) gefordert werden, in einem Extrazusatz oder Zusatzvertrag zum Mietvertrag fixieren? Wenn ich diese Zusatzkosten aus eigenen Mitteln (nicht anrechenbare Sonderrente) dann bezahle, muss ich das dem Amt mitteilen, ist das vom Amt gestattet? Muss ich da was beachten?

    Satz hinzugefügt, Titel optimiert, zu lang

    Grace