Anspruch ALG II

  • Möchte gleich mal in die Runde fragen, ob mir da jmd einen Rat oder Information geben kann.

    Folgende Situation : Die Tage habe ich mündlich eine Ablehnung vom Jobcenter bekommen, kein Anspruch auf ALG II. Meine bessere Hälfte hat Arbeit, musste alle möglichen Verträge, das ganze schriftliche Zeug bei denen einreichen. Er hat selber eine Eigentumswohnung. Grundsicherung kann ich nicht beantragen, so lt. die Bearbeiterin, müsste dazu erwerbsfähig sein. Ich bin seit letztem Jahr durchweg krank, mein ALG 1 ist zum 06.08.2018 erschöpft. Ablehnung von der Erwerbsminderungrente vor 2 Wochen bekommen, daraufhin habe ich Widerspruch eingereicht. Selbst bei der Krankenkasse hab ich angerufen zwecks Versicherungsschutz, sagen die zu mir, ich muss das dann ab August selber zahlen, das sind 180 € ungefähr. Frage mich gerade von was ich das dann zahlen soll, wenn ich kein Anspruch habe.

    Muss trotz Ablehnung noch die restlichen Unterlagen vorbeibringen. Die Frau sagt ich muss was unterschreiben, so eine Art Verzichtsmeldung.

    Dann bekommt heute mein Lebensgefährte eine Einladung vom JC. Meine Nerven Alter :(

    Hab da heute Mittag mal angerufen. Sagt die zu mir, er muss vorbeikommen, noch die restlichen Personalien angeben, sozusagen eine Art Profil zu erstellen. Hab zu der ernsthaft gesagt, sie haben doch schon alles von meinem Partner. Der ist voll berufstätig, da kann er nicht kommen und das ich das Quatsch finde. Ist das hier richtig, was die da machen ????? Sie hat mich dann gleich belehrt, sollte er zu diesem Termin nicht erscheinen, das sich das anhand des Anspruches um 10 % verringert. Frag mich gerade ob ich im falschen Film bin. Boah ne, mein Herz . Eine halbe Stunde später, rief dann die zuständige Tante an und sagte mir jedoch wieder etwas anderes. Er müsste eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, frage mich wofür? Irgendwas hat sie noch gesagt zwecks Hilfebedürftigkeit zu überbrücken, was ich nicht so richtig verstanden habe. Wie soll ich mich darauf verhalten?

    Externe Smiliy entfernt, Fehler!

    Grace

  • Wenn ihr Leistungen wollt, müsst ihr auch die Spielregeln einhalten. Dazu gehören Termine beim Jobcenter. Für deinen Lebensgefährten dann nach individueller Vereinbarung nach seiner Arbeit.

    So wie es aussieht lebt ihr schon länger zusammen und ich gehe davon aus, dass ihr mutßmaßlich auch gemeinsam wirtschaftet. Oder wie sieht das aus?

  • Danke für deine Antwort. Also es geht ja lediglich erst mal um mich, wegen dem Anspruch von ALG II. Da ich ja jetzt noch das am Laufen habe mit dem Widerspruch meiner Erwerbsminderungsrente und dem 2. Rehaantrag, muss ich ja erstmal abwarten, was dabei rauskommt. Klar, das sich das jetzt in die Länge zieht. Er ist Vollzeitbeschäftigt, hat heute dieses Schreiben bekommen. Wir leben jetzt schon seit 13 Jahren zusammen, aber er hat seine Wohnung ja schon vorher gehabt. Er zahlt seine Eigentumswohnung selber ab von seinem Einkommen oder Gehalt und ich habe die ganze Zeit vom ALG I die Lebensmittel gekauft.

  • Ich gehe davon aus, dass ihr gemeinsam wirtschaftet. Das wäre nach 13 Jahren auch üblich.

    Wenn du bedürftig wirst und ihr gemeinsam wirtschaftet, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. dass sein Einkommen berücksichtigt wird. Bezüglich der Wohnung werden allenfalls Schuldzinsen vom Jobcenter anerkannt. Tilgungsleistungen nur in Ausnahmefällen, wenn die Restschuld nur noch etwa 10 % beträgt.

  • Ergänzend hinzuzufügen wäre, dass das Jobcenter auch die Kosten für Müll, Abwasser, Trinkwasser (alles was ein Vermieter auch auf den Mieter umlegen könnte) etc. übernehmen muss. Da die Fälligkeiten hierfür teils 1/4 jährlich sind, kann es durchaus sein, dass für einige Monate ein Anspruch besteht und für einige nicht.

    Eine Verzichtserklärung würde ich nicht unterschreiben, warte auf die schriftliche Ablehnung.

    Wie hoch ist denn der Verdienst deines Mannes brutto und netto?

  • Hallo, bass386,

    danke für deine Antwort. Er hat ein Gesamtbrutto von 2181.- €. und ein netto von ca 1440.- €.

    Ich beziehe derzeit ALG I ( 682 ) noch bis 06.08.2018. Kannt du sowas berrechnen!! Kosten seiner Wohnung ca 1000.- €

    Liebe Grüße

    Erik

  • Wenn ich das berechnen soll, dann musst du mir eine vollständige Auflistung der Kosten für das Haus mit Fälligkeit geben.

    Wie bist du denn aktuell krankenversichert? Über das ALG I ? Was passiert, wenn du aus dem ALG I fällst, musst du dich dann freiwillig versichern oder läuft es dann über deinen Freund/Mann?

  • Hallo,

    ihr seid als langjährige Partner/Lebensgefährten eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen.

    Das Einkommen wird nur durch Alg2 ergänzt, wenn es weniger als der Bedarf an Hartz 4 ist.

    Und wenn kein Vermögen oberhalb der Freibetragsgrenze vorhanden ist.

    Solange du keine EM-Rente (voll und dauerhaft) von der RV zugesprochen bekommst, bist du erwerbsfähig.

    Damit wäre von Grundsatz her das JC zuständig. *Für Erwerbsfähige*, nach SGB II.

    Er müsste eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, frage mich wofür?

    Wenn du kein ALG1 mehr bekommst und ihr beide so hohe Wohnkosten/Kreditraten ETW habt, dann wird auch dein LG verpflichtet, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das soll dann in einer EGV/Eingliederungsvereinbarung stehen.

    Wenn ihr Leistungen bekommt, würde das JC deine KV bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (13. Juli 2018 um 14:55)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!