• Moin..

    Ich habe bis vor einem Monat Vollzeit gearbeitet. Da der AG den Gehalt nicht zählte, fehlen mir 1250€ und ich musste logischerweise kündigen & klagen. Durch diesen Ausfall konnte ich weder Strom/Gas noch Miete usw bezahlen. Meine Frage: steht mir, mit dieser Klage, ein Darlehen zu? Hab ich Anspruch drauf?

    Bitte nicht steinigen.. :)

    Lg

  • Mit welchem Grund hast du gekündigt?

    Eine einmal ausbleibende Zahlung ist kein Grund für eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung.


    ALG2 erhältst du, wenn du kein oder zu wenig Einkommen hast. Das scheint hier der Fall zu sein. Also beantrage ALG2. Bedenke aber, dass der Antrag nur zum Ersten des Monats zurückwirkt. Für Mai gibts also kein Geld.

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    In die Kündigung hab ich zwei Gründe geschrieben:

    1. Kündigung aus gesundheitlichen Gründen (Burnout)

    2. Fehlende Lohnzahlung

    Das wurde so von der Laistungsabteilung auch genehmigt.


    Lieben Gruß

  • steht mir, mit dieser Klage, ein Darlehen zu? Hab ich Anspruch drauf?

    Nein, auf ein Darlehen vom JC hast du wegen der Klage keinen Anspruch.

    Es kann aber sein, dass das Arbeitsgericht deine Klage so entscheidet, dass der Arbeitgeber dir den Lohn nachzahlen muss. Das dauert aber lange und das Ergebnis ist ungewiss. Es fehlen hier auch etliche Informationen.

    Hast du evtl. Anspruch auf ALG 1 aus der Alo-Versicherung? Wie lange hast du denn Vollzeit gearbeitet? Die Arbeitsagentur (fr. Arbeitsamt) stellt dir auch eine sog. Negativ-Bescheinigung aus, wenn du kein ALG1 bekommst. Das JC will diese Bescheinigung sehen.

    Für den Juni und weitere Monate kannst du Alg2 erhalten, wenn du noch im Juni den Alg2-Antrag stellst.

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