14 Jährige Tochter zieht ins Sportinternat

  • Hallo liebe Forengemeinschaft,
    ich hatte schon mal wegen des Sportinternats hier geschrieben, Nun ist es soweit und am Sonntag ist "Umzug" :(
    Jetzt soll sie polizeilich dort gemeldet werden. Ich muss noch klären ob Zweitwohnsitz reicht.
    Das hört sich jetzt für mich fatal an. Obwohl ich nun mtl. € 230,00 für Unterkunft + Vollverpflegung zahle und sie am WE und Ferien (und bei Krankschreibungen von mindestens einer Woche ) nach Hause kommt.
    Was für Folgen hat diese polizeiliche Meldung für mich?

    Keine BG mehr ? entfällt Anspruch auf ihren Anteil am aufstockenden ALG II bzw. Sozialgeld ? Was ist mit dem Unterhaltsvorschuss ?
    Ich muss doch dennoch Kleidung, usw. bezahlen. Kann mir jemand helfen ?

    LG

  • Hallo!

    Eine Anmeldung ist notwendig.
    Allerdings ist lediglich ein Zweitwohnsitz für das Kind anzumelden. Der bisherige Wohnsitz (bei den Eltern / dir) bleibt bestehen. Deutlich wird das dadurch, dass das Kind ja nun bei dir wohnt und nur für den Schulbesuch abwesend ist.


    Zitat von Pitti

    Keine BG mehr ? entfällt Anspruch auf ihren Anteil am aufstockenden ALG II bzw. Sozialgeld ? Was ist mit dem Unterhaltsvorschuss ?
    Ich muss doch dennoch Kleidung, usw. bezahlen. Kann mir jemand helfen ?


    Hier sollte alles beim alten bleiben. Allein der auswärtige Schulbesuch lässt die örtliche Zuständigkeit des Jobcenters nicht entfallen. Damit bleibt auch die BG bestehen.

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