Beiträge von Pitti

    Hallo,

    Ich bin berufstätig, alleinerziehend, zwei Kinder ( 15 und 18).

    Meine 18jährige Tochter geht als Leistungssportlerin auf eine Sportschule (bis Sommer 2023) und ist dort in der Woche im Internat. Hier zahle ich mtl. 250,00 € Internatsgebühren (Unterkunft und Vollversorgung)

    Sie erhält 585,00 € Bafög.

    Jetzt würde ich gerne wissen, wie sich das auswirkt, wenn ich als Aufstocker ALG beantrage.

    Sie ist ja kein Lebenspartner.

    Welche Sätze wären denn massgebend?

    Und noch die Frage, würden die erhöhten Werbungskosten ( einfache Strecke zur Arbeit 30 km) zusätzlich zu den 330,00 € Freibetrag (für mich) angesetzt werden?

    Vielen Dank im Voraus für Antworten.

    VG

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    @ Corinna,

    meine Tochter ist im Leistungssport und wurde in den olymp. Kader berufen. Leistungssport und Regelschule (Gymnasium - Ziel ist Abi) vertragen sich leider irgendwann nicht, also ist eine Sportschule die einzige Alternative, und für die Sportart meiner Tochter verbunden mit Olympia-Stützpunkt (sie wurde in den Nachwuchs-Kader berufen) gibt es in Berlin und Umgebung keine entsprechende Schule. Nur in Cottbus.

    Und weil der Weg dann zu weit wäre ist sie in der Woche dort im Internat. Sie hat auch schon relativ erfolgreich an Weltcups/Meisterschaften teilgenommen. Großes Ziel von ihr und den Trainern ist Olympia 2024. Und deshalb besteht durchaus die Chance auf Schülerbafög, da hilft mir die Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen das es nicht anders geht mit dem Schulbesuch.

    Zu Deinem schlichten Nein auf meine weitere Frage: Ich habe unglücklicher Weise zwei Teilfragen in dem Satz. Bezieht sich das Nein jetzt auf die Anrechnung bei ALG II oder auf "kein BuT bei Landesmittel" ?

    Ich glaube ich formuliere einfach mal um:


    Es ist doch so gesehen ein Unterschied, ob man

    1. mit seinem Monats-Gehalt alleine über den ALG II Bezugsgrenzen liegt, und keine weiteren Unterstützungen erhält -

    oder ob man

    2. nur deswegen über die ALG II Bezugsgrenze kommt, weil man 4 verschiedene Einkommensquellen hat. Und 3 davon (machen hier ca. 50 % des Gesamteinkommens aus) sozusagen steuerfinanzierte staatliche Leistungen sind, also Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Mietzuschuss( oder eben Schülerbafög)

    Wird bei der Möglichkeit Leistungen für Bildung- und Teilhabe in Anspruch zu nehmen dieser Unterschied gemacht ?

    Also das man die BuT-Leistungen deswegen abrufen kann, weil 50 % des Haushaltseinkommens aus staatlichen Leistungen besteht?

    Gruß

    @Lisa-Marie,

    erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Das stimmt bei dem allgemeinen Wohngeld aus Bundesmitteln, das Mindesteinkommen erfordert und eine Höchtseinkommensgrenze hat. Ebenfalls wie beim Kinderzuschlag. Und obwohl diese beiden Leistungen einzeln schon höher wären als die 70,00 € die ich ALG II erhalte bekomme ich weder Kinderzuschlag noch diese Bundes-Wohngeld, weil mein Einkommen über den Höchsteinkommensgrenzen ist.

    Ich kann Mietzuschuss aus Landesmitteln (Berlin) erhalten. Hier gibt es für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten wenn die Miete mehr als 30 % des Nettogehalts beträgt. Ist auch Einkommensabhängig und die Wohnungsgrößen, Bedarfsgemeinschaften orientieren sich an den Regeln für ALG II, aber die Einkommensanrechnungen sind anders und die Zuschüsse höher.

    Deshalb die Frage: Gibt es auch BuT bei Landesmitteln bzw. sind diese auf ALG II anzurechnen?

    Liebe Forengemeinde,

    meine 15-jähr. Tochter kommt jetzt in die 10.Klasse und kann demnach SchülerBafög beantragen (erhalten?). Sie ist von Montag bis Freitag im Sportinternat, der Schulweg würde mind. 2 Std in eine Richtung betragen. Ich zahle mtl. € 230,00 für das Internat (Unterkunft u.Vollverpflegung).

    Bin Aufstocker, habe noch die 12-jährige, die jetzt in die 7.Klasse Gymnasium kommt. Mein Einkommen: 2 x UHV + Kindergeld + Gehalt, ergab eine Restzahung von ALG II von ca. 70,-- €. Ist auch richtig so. Außerdem erhielt ich Leistungen aus dem BuT-Programm (günstiges Essen, Lernmittel, Sportvereinsbeiträge, Klassenfahrt)

    Ich würde gerne weiterhin Leistungen aus dem BuT-Programm in Anspruch nehmen können. Ist das möglich wenn ich kein ALG II mehr bekomme, weil das Familieneinkommen die Leistungen übersteigt, auch wenn alle Einkünfte einzeln betrachtet ALG II Bezug rechtfertigen würde?

    Zweite Möglichkeit: Es gibt die Möglichkeit vom Land Mietzuschuss für sozialen Wohnungsbau zu erhalten, damit würde ich auch (endlich) aus ALG II rausfallen. Aber auch hier stellt sich mir die Frage: Was ist mit BuT ?

    Werden Zuschüsse aus Landesmitteln bei ALG II angerechnet ? Ich denke da an das zusätzliche Elterngeld aus Bayern, das in einigen Gemeinden nicht auf ALG II anzurechnen ist.

    Vielen Dank im Voraus für das Kopfzerbrechen :):/

    @'Corinna

    Hallo,

    nein, heißt es nicht.

    Der Vorschuß wird schon noch gezahlt werden - aber nicht rückwirkend. Der rückwirkende Betrag an dem UHV geht direkt an das Jobcenter.

    Vollkommen richtig (und eigentlich schon bei Antragstellung abzusehen gewesen): im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Warum also solltest Du dann zu diesen Kosten der Unterkunft auch noch einen Zuschuß erhalten?

    Naja - abhängig von der Warmmiete dürften 600 € nicht unbedingt für den Kinderzuschlag reichen.
    Gruß!

    zu 1: Doch, irgendwo in den Gesetzen und/Oder Formularen steht, das andere Leistungen vorrangig zu beantragen sind.

    Zu 2: Nein, ich habe es schriftlich das kein rückwirkender UHV gezahlt wird weil ich ALGII für die Große erhalte.
    Es wurde auch kein Geld an das Jobcenter erstattet ! Deswegen habe ich dann im November 2017 einen neuen Antrag auf UHV gestellt, in der Hoffnung, das zu Auslaufen des bisherigen ALGII Bezugs (31.03.2018) der UHV ab 01.04.2018 gewährt wird. Aber auf Nachfrage hies es, " bitte von Nachfragen absehen wegen der hohen noch zu bearbeitenden Anträge" - nehmen sie doch erstmal ALG II." Um dann anschließend zu hören: wir zahlen nicht rückwirkend weil ALGII Bezug.

    Zu 3: Ich hatte geschrieben: Statt ALG II hätte ich lieber Mietzuschuss. Diesen habe ich auch im November 2017 beantragt, Antwort wie. bei UHV - kommen nicht mit Bearbeitung hinterher.
    Ich will nicht beides sondern einfach die anderen Leistungen!
    Aber durch die langen Bearbeitungszeiten würde ich ohne ALG II schon längst mit den Kindern unter der Brücke schlafen müssen!


    Ich schrieb: Lieber zahle ich zurück, wenn denn endlich UHV und Mietzuschuss gewährt werden würden um aus ALG II herauszukommen!

    Zu 4: Die Bruttoeinkunftsgrenze für Kinderzuschlag bei Alleinerziehenden beträgt monatlich 600,00 €. Steht auch in den Regelwerken.
    Es ist ein Witz, weil mit 600,00 € brutto + Wohngeld+Kinderzuschlag ist kaum eine Wohnung bezahlbar.

    Würde mir der Mietzuschuss ausgezahlt werden und der UHV bräuchte ich kein ALG II, oder auch Wohngeld + Kinderzuschlag.

    So hängt man aber völlig in der Luft
    Gruß

    Hallo Ihr Lieben,
    langsam nerven mich die Behörden.
    Es heisst ja, man soll erstmal alle anderen Zuschüsse beantragen bevor man ALG II in Erwägung zieht. Also Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc.
    Soweit so (un-)gut.
    Die Bearbeitungszeit dauert mitunter bis zu 6 Monate bei Jugendamt, Wohngeldstelle etc. da ist man schon längst obdachlos. Also habe ich so ziemlich zeitgleich alles in Frage kommende beantragt. Bzw. für das Jahr 2018 Mietzuschuss etc. schon 2 Monate bevor ALGII Bezug ausläuft. Nur: Jobcenter war schneller als alle anderen Behörden.
    Folge:
    Jugendamt zahlt für die Große (Beantragung UHV im Juli 2017) keinen Vorschuss weil bereits ALGII gezahlt wird lol Dabei hat doch das Jobcenter extra mich aufgefordert in Juli UHV zu beantragen. Es gibt immer noch keine Entscheidung außer eben, weil ALG II dauert es noch. Ich dachte das zum 01.04.2018 ( Auslauf ALG II zum 31.03.2018) nun UHV kommt - dauert noch. Also habe ich Weiterbewilligungsantrag gestellt und innerhalb von 10 Tagen erhalten!
    Mietzuschuss das gleiche - Bearbeitungszeit ca. 6 Monate, dann die Antwort, weil ALG II keine Zahlung.
    Aber: Würde ich Mietzuschuss und UHV erhalten, ggfs. noch Kinderzuschlag ( habe aber mehr als 600,00€ brutto) würde ich kein ALG II mehr benötigen.
    Und das Jobcenter fordert mich auf alles andere zu beantragen ( habe ich ja gemacht) um aus dem Bezug herauszukommen. Don Quichote lässt grüßen. dashdashpillepalle
    Mir wäre es am liebsten, ich könnte rückwirkend die anderen Bescheide durchsetzen, ALG II zurüclkzahlen und hätte endlich Ruhe.

    LG

    Hallo,

    kurze Frage:

    Übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Jugendweihe meiner 14-jährigen Tochter ? Ich habe eine Rechnung des Veranstalters über ca. € 120,00 und dann wären die Fahrtkosten zum Ort und vielleicht noch das Kleid?

    Und wenn ja, wie kann ich die Kostenübernahme oder wenigstens teilweise Zuschuss beantragen?

    Spielt es eine Rolle ob man Aufstocker ist oder 100% Transferleistungsbezieher ?

    Fragen über Fragen.

    Liebe Grüße

    Hallo liebe Forengemeinschaft,
    ich hatte schon mal wegen des Sportinternats hier geschrieben, Nun ist es soweit und am Sonntag ist "Umzug" :(
    Jetzt soll sie polizeilich dort gemeldet werden. Ich muss noch klären ob Zweitwohnsitz reicht.
    Das hört sich jetzt für mich fatal an. Obwohl ich nun mtl. € 230,00 für Unterkunft + Vollverpflegung zahle und sie am WE und Ferien (und bei Krankschreibungen von mindestens einer Woche ) nach Hause kommt.
    Was für Folgen hat diese polizeiliche Meldung für mich?

    Keine BG mehr ? entfällt Anspruch auf ihren Anteil am aufstockenden ALG II bzw. Sozialgeld ? Was ist mit dem Unterhaltsvorschuss ?
    Ich muss doch dennoch Kleidung, usw. bezahlen. Kann mir jemand helfen ?

    LG

    Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.

    Es stellt sich aber eine Frage für mich: wenn Du 200 € im Monat zahlen mußt - wie willst Du das bei Bezug von ALG II stemmen?


    Ich bin Aufstocker, gehe 30-Std/Woche arbeiten. Und arbeite nicht im Mindestlohnsektor. Mein ausgezahltes ALG II entspricht dem Lohnsteuer und Solizuschlag-Abzug den ich in Steuerklasse 2 gegenüber der Steuerklasse 3 habe + ca. 50,00 € mehr.
    Vorher zahlte ich Schulgeld, weil sie in einer kirchlichen Schule war + Bustransfer zusätzlich. das gleicht sich in etwa mit dem Internatsbeitrag aus.

    Wenn man sparsam lebt und keine überzogenen Wünsche hat (z.B. meine KInder und ich haben kein nagelneues iphone/smartphone oder so sondern gebrauchte von Freunden, die jedes Jahr neue bekommen), ich nutze den PKW meines 80-jährigen Papas, der nicht mehr fahren möchte, Essen tun wir frische Ware- kein Fastfood etc. Da kommen wir ganz vernünftig hin.

    Große Sprünge oder Urlaube sind halt nicht drin - aber anderen geht es noch schlechter.

    Gruß


    Bei der Zitat-Herstellung behilflich gewesen

    Danke erstmal für die Antwort.

    Ich muss für die Internatsunterbringung + Vollverpflegung zahlen. Monatlich 200,-- €.

    Muss ich denn dem Amt mitteilen, dass sie dann von Mo-Fr. auswärtig untergebracht ist ?

    Kann das Amt verlangen, das ich eine kleinere Wohnung suche, obwohl meine Tochter am WE nach Hause kommt?

    Ich wohne in einer 4-Zimmer-Sozialbauwohnung. Für die Anmietung hatte ich damals einen WBS mit erhöhtem Wohnbedarf (für 4-ZImmer)
    anerkannt bekommen und das Jobcenter musste sich dem fügen. Somit wurden die KdU in voller Höhe anerkannt.
    Abgesehen davon gibt es in unserer Großstadt keinen bezahlbaren vernünftigen Wohnraum derzeit in Nähe der Grundschule der Kleinen.

    Das mit der Verrechnung rückwirkend dachte ich mir. Aber das Jobcenter wollte von mir die Daten des "Erzeugers" haben. Begründung: Der Anteil des ALG II was ich jetzt noch bekomme und der dem UHV entspricht soll vom Jobcenter beim "Erezuger" geholt werden - nicht vom Jugendamt. Das dann erst bei Auszahlung an mich.

    Wenn das Amt dann Geld von ihm (z.B. durch Verrechnung mit seienr ALG II Leistung) erhält, dürfte die doch nicht auch noch bei mir den gleichen Betrag fordern?

    Viele Grüße

    P.S. Meine Scheidungsanwältin hat vor zwei Tagen den Aufenthaltsort meines Ex-Mannes ermittlen können.

    Hallo,
    ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit
    berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt
    verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die
    Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das
    ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle.
    UHV ist beantragt - aber Jugendamt kommt nicht hinterhet mit den Anträgen.

    Jetzt zwei Fragen: Wenn irgendwann mal der UHV für die ältere Tochter vom Jugendamt gezahlt wird (Rückwirkend seit Juli 2017) muss ich dann alles an das Jobcenter weiterleiten? Oder wird nur für den Monat der Auszahlung dann die Leistung des Jobcenters zurückgefordert und ab dann der UHV angerechnet?

    2. Meine Große ist begeisterte Sportlerin und hat das Angebot, auf eine Sportschule /Olympiastützpunkt zu wechseln und in den Kader für Parasport (sie hat einen GdB von 30%)
    zu wechseln mit Ziel Paralympics 2024. Das möchte sie auch. Sie würde zum Wochenende und Ferien immer nach Hause kommen, wenn keine Wettkämpfe sind.

    Hat das jetzt für mich irgendwelche Folgen bei der HIV-Leistung? Oder ist es dennoch eine Bedarfsgemeinschaft und ich bekomme die Beträge wie bisher unter Anrechnung meines Gehaltes,Kindergeld,UHV ?
    Muss ich das überhaupt mitteilen?
    LG

    Ich bleibe mit den Kindern zwar in Deutschland, aber Fahrzeit 5 Stunden entfernt.

    Der Urlaub ist nicht verschiebbar, wurde schon vor fast einem Jahr gebucht und auch schon angezahlt - lange bevor ich ALG II beantragt hatte.
    Ist schon schwer genug, in den Sommerferien was zu bekommen. Und die Kinder wären sehr enttäuscht, freuen sich schon das ganze Jahr auf den Urlaub.

    Es ist ja so, betrachtet man den ALG II Bescheid nach der Aufteilung (Einkünfte, Regelsätze, KdU) ist mein Nettogehalt höher als der mir zustehende Regelsatz. Würde der Kindesvater in der Lage sein, den Unterhalt lt. DD Tabelle zu zahlen, bräuchte ich kein ALG II.
    Der mir ausgezahlte Betrag ist ausschließlich der Anteil für die Kinder ( für die Kleine Regelleistung abzgl. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld + Regelleistung Große abzgl. Kindergeld).
    Unterhaltsvorschuss für die Große habe ich jetzt zwar auch beantragt, aber bis die Jugendämter reagieren dauert es auch etwas.(Bei der Kleinen war die Bearbeitungszeit 7 Monate, wird jetzt nicht besser sein.) Aber dann bliebe immer noch ein Rest von ca. 110,00 € ALG II zur Auszahlung übrig.

    Wenn ich dort anrufe oder vorbeigehe ( die einzige Nachmittagssprechstunde ist Do von 16 bis 18 Uhr) würde ich sehr "emotional" werden - was nicht gerade förderlich ist.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Was ich nicht verstehe ist, die schicken einen Fragebogen mit, auf dem man eintragen kann, warum der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Also Arbeitsaufnahme, krank, Umschulungsmassnahmen usw. Den habe ich ausgefüllt, alles dokumentiert, Arbeitgeber mitgeteilt, das ich dort seit x Jahren beschäftigt bin, Gehaltsabrechnung(Kopie) beigefügt und mitgeteilt, das Termine nach 16 Uhr.(Hatte ich auch so beim Erstgespräch bei Antragstellung ALG II mitgeteilt). Und dann kommt ein zweites Schreiben mit Androhung von Sanktionen und neuer Termin um 14 Uhr.
    Was verstehen die Mitarbeiter nicht????
    Abgesehen davon liegt dieser Termin ausgerechnet an einem Tag, wo ich mit den Kindern verreist bin. Ist ja wohl mein gutes Recht, wenn ich berufstätig bin.

    LG

    Hallo,
    ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle. Ab Juli kann ich den Unterhatlsvorschuss beantragen, somit würde ich dann noch ca. € 110,00 Rest vom JC erhalten. Kinderzuschlag/Wohngeld erhalte ich nicht weil Gehalt über den Höchstgrenzen.
    Jetzt erhalte ich erneut Aufforderug mich beim JC wegen meiner beruflichen Situaion zu melde, ansonsten Sanktionen. Die erste Aufforderung war vormittags, zu einer Uhrzeit wo ich hätte Urlaub nehmen müssen, da ich 1 Stunde Fahrtweg zum JC habe. Ich füllte den Bogen aus, teilte mit das ich 30 Std/Wo arbeite, die Leistungen sich auf die Kinder beziehen (Verteilung lt.Bescheid) und ich erst ab 16 Uhr einen Termin wahrnehmen könnte. Arbeitszeiterhöhung geht nicht weil ein Kind 30 % GdB + Krankengymnastik regelmäßig.
    Jetzt drohen Sanktionen. Muss ich denn unter diesen Voraussetzungen zum Termin ? Sind Sanktionen hier rechtmäßig?

    LG