Frage zur Teilzeit-Vermittlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine generelle Frage zum Leistungsbezug bei ALG2. Derzeit bin ich als vermittelbar für Vollzeitstellen hinterlegt. Aus diversen, privaten Gründen möchte ich zukünftig keine Vollzeit-, sondern nur eine Teilzeitstelle finden und mich auch so im System hinterlegen lassen (d.h. "nur auf der Suche nach einer Teilzeitstelle"). Weiß jemand, welche Auwirkungen das auf den Leistungsbezug hat? Wird dies ggf. halbiert oder hat das evtl. gar keine Auswirkungen?

    Bevor ich das bei meinem Sachbearbeiter anfrage, würde ich gerne Informationen sammeln.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    deacon2k

  • Hallo,

    grundsätzlich musst du jede zumutbare Beschäftigung annehmen, um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rein private Gründe sind kein Argument für eine Halbtagsstelle. Auch wenn du nur halbtags arbeitest wird das Jobcenter versuchen dich in eine Ganztagsstelle zu vermitteln. Es spielt dabei keine Rolle, ob du 1 € ALG2 bekommst oder 600 €.

    Allerdings erhältst du auch bei einer Halbtagsstelle womöglich noch aufstockend ALG2, je nachdem wie viel du verdienst.

  • Hallo,

    ich verstehe. Ich kenne es von ALG1 noch so, dass man sich auch nur für die Vermittlung in eine Teilzeitstelle bereit erklären kann, dann jedoch aber auch nur einen geringeren Satz des Lebensunterhaltes erhält.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Falls jemand noch andere Informationen hat, würde ich mich freuen.

    Danke

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