Beiträge von deacon2k

    Hallo,

    ich verstehe. Ich kenne es von ALG1 noch so, dass man sich auch nur für die Vermittlung in eine Teilzeitstelle bereit erklären kann, dann jedoch aber auch nur einen geringeren Satz des Lebensunterhaltes erhält.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Falls jemand noch andere Informationen hat, würde ich mich freuen.

    Danke

    Hallo zusammen,

    ich habe eine generelle Frage zum Leistungsbezug bei ALG2. Derzeit bin ich als vermittelbar für Vollzeitstellen hinterlegt. Aus diversen, privaten Gründen möchte ich zukünftig keine Vollzeit-, sondern nur eine Teilzeitstelle finden und mich auch so im System hinterlegen lassen (d.h. "nur auf der Suche nach einer Teilzeitstelle"). Weiß jemand, welche Auwirkungen das auf den Leistungsbezug hat? Wird dies ggf. halbiert oder hat das evtl. gar keine Auswirkungen?

    Bevor ich das bei meinem Sachbearbeiter anfrage, würde ich gerne Informationen sammeln.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    deacon2k