Ansprüche nach Abbruch der Ausbildung

  • Hallo Leute!

    Ich musste leider Ende Januar meine Ausbildung im 3. Lehrjahr aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, Panikattacken) abbrechen..
    Nun bin ich natürlich als arbeitslos gemeldet, bekomme laut der Dame vom Amt die 60% meines letzten Gehalts, was ca. 380€ wären, und habe ihr auch gesagt, dass ich mich jetzt in psychotherapeutische Behandlung begebe.
    Das Problem ist jetzt natürlich, dass mir diese 380€ hinten und vorne nicht reichen würden, da ich alleine lebe und auch ein Auto habe. Das Auto könnte ich auch verkaufen, wäre kein Problem für mich - werde ich sehr wahrscheinlich auch machen, um Kosten zu sparen.
    Ich habe die Möglichkeit, entweder das 3. Lehrjahr in einem anderen Betrieb zu wiederholen oder aber die Prüfung dieses Jahr extern ohne Betrieb zu schreiben.

    Die große Frage ist jetzt - was für Möglichkeiten habe ich noch um meine finanzielle Situation zu verbessern? Wohngeld? Kindergeld? Vielleicht sogar ALG-2als Zuschuss?? Oder krankheitsbedingt irgendwelche Zuschüsse während ich in der Behandlung bin?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hi,
    ich bin 24 und lebe alleine.
    Meine Mum ist leider auch nicht in der Lage mir finanziell so zu helfen, dass es reichen würde, da sie in den nächsten 1-2 Monate auch in die Privatinsolvenz geht.

  • Hallo,

    Die große Frage ist jetzt - was für Möglichkeiten habe ich noch um meine finanzielle Situation zu verbessern? Wohngeld? Kindergeld?

    ein Wohngeldanspruch besteht genauso wenig wie ein Kindergeldanspruch. Allerdings sind Deine Eltern verpflichtet, Dir das ihnen zustehende Kindergeld an Dich weiter zu leiten.

    Vielleicht sogar ALG-2als Zuschuss??

    Du gehörst noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, womit es auch hier zu Problemen kommen kann.

    Gruß!

  • Du gehörst noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, womit es auch hier zu Problemen kommen kann.
    Gruß!

    Hi,
    wieso gehöre ich zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern? Mit meinem Vater habe ich nach gerichtlichen Auseinandersetzungen seid 5 Jahren kein Kontakt und meine Mutter wohnt mit ihrem Lebensgefährten 40km weit weg von mir - ich lebe seit 3 Jahren alleine und finanziere mein Leben selbst.

  • Hi,
    sorry, aber das kann ich absolut nicht nachvollziehen.
    Mein Alter spielt in diesem Fall doch keine Rolle, da ich, wie schon gesagt, alleine lebe und meinen Lebensunterhalt auch selbst finanziere.
    Davon abgesehen steht meine Mutter, wie auch schon gesagt, kurz vor der Privatinsolvenz und hat somit keine finanziellen Mittel.

  • Hallo,

    Mein Alter spielt in diesem Fall doch keine Rolle

    doch, spielt es. Zumindest solange, wie Du nicht 25 Jahre alt bist.

    Sofern Du damals ohne Umzugsgenehmigung aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bist, erhälst Du nur den verminderten Regelsatz und keine Kosten der Unterkunft. Der Regelsatz beläuft sich dann bei Dir auf 332 €. Demgegenüber steht ein Einkommen von 380 € ALG I. Bereinigt ergibt das 350 €. 332 € Bedarf - 350 € Einkommen = - 18 €.

    steht meine Mutter, wie auch schon gesagt, kurz vor der Privatinsolvenz und hat somit keine finanziellen Mittel.

    Private Insolvenzen haben keine Bedeutung bei Sozialleistungen. Wenn Du wieder bei Deiner Mutter leben würdest, könnte die Mutter ggf. Wohngeld oder ALG II auch für Dich beantragen.

    und meinen Lebensunterhalt auch selbst finanziere.

    Ach ja? Mit 380 €? Und mit Deiner eigenen Aussage

    Das Problem ist jetzt natürlich, dass mir diese 380€ hinten und vorne nicht reichen würden

    ?

    Nochmal zum Kindergeld: Du selbst hast keinen Anspruch auf das Kindergeld, sondern nur Deine Eltern. Sollten diese also noch Kindergeld für Dich erhalten, sind sie verpflichtet, Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu leisten.

    Gruß!

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