Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.

    ziemlich arrogante Einstellung - zumindest dann, wenn man selbst keinerlei Ahnung von der Sache hat.

    Es geht darum, wenn man mehr als 12 Stunden tägl. ausser Haus ist.

    Das hat nicht mit der Verpflegungspauschale zu tun.

    1. ist diese nur bei Erwerbstätigkeit umsetzbar. Du bist aber nicht erwerbstätig.
    2. gilt die Pauschale nur bei Dienst- oder Geschäftsreisen. Die Fahrt zur Ausbildungsstelle ist keine dieser Reisen.
    3. wird der Mehraufwand nur gezahlt, wenn sich der Erwerbstätige aus beruflichen Gründen mehr als 12 Stunden außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte befindet. Dies trifft auf Dich absolut nicht zu.

    Fazit: Dein Sachbearbeiter ist nicht "ahnungslos" und Du kannst nicht über etwas "aufklären", was auf Dich nicht zutrifft. Du könntest aber mal Deine eigene Haltung überprüfen, denn Äußerungen wie eben

    Ich habe leider einen etwas ahnungslosen Sachbearbeiter ,den ich erstmal aufklären muss.

    und

    Leider hat mein Sachbearbeiter davon bisher wohl noch nie gehört...

    bei gleichzeitiger totaler Ahnungslosigkeit zeugen nicht gerade von entsprechender Kompetenz.

    Hallo,

    darf man beim Jobcenter mit Sicherheit schwarzen.

    Im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle kommen daher grundsätzlich keine Schwärzungen in Betracht.

    Es muss ja nur überprüft werden, ob die Einnahmen korrekt angegeben werden.

    Nein. Es müssen auch die Einnahmearten überprüft werden, da davon die Anrechnung von Freibeträgen abhängig ist. Es spielen noch andere Aspekte hier mit rein, auf deren Erläuterung ich aber verzichte.

    Von daher würde ich auf Aussagen, die die Worte "mit Sicherheit" verwenden, verzichten.

    Hallo,

    Der Bafögantrag ist erst jetzt bewilligt worden, sodass erst jetzt bekannt wurde, dass das Bafögamt nicht zahlt, obwohl das für mein Verständnis ja hätte geschehen müssen,

    aja. Dann hast Du Dir wohl kaum die Antragsformulare angesehen, die Du abgegeben hast. Denn schauen wir uns mal Formblatt 2 an:

    "Beginn des Studiums, für das diese Bescheinigung beantragt wird (erster Vorlesungstag)"

    Auch im Original fett gedruckt. Damit wäre Dir durchaus bekannt gewesern, daß Du erst ab dem ersten Vorlesungstag förderfähig warst. Von daher hättest Du also schon bei antragstellung reagieren können statt jetzt davon zu schwafeln, daß der Staat Dich mittellos lasse.

    Hallo,

    bedeutet also, dass mich der Staat für diesen Monat mittellos lässt?

    bedeutet also, daß der "Staat" Dich bisher nicht mittellos gelassen hat. Wobei Deine Behauptung an sich schon, nun ja, etwas gewöhnungsbedürftig ist.

    Wie auch immer: im Nachhinein wirst Du kaum etwas machen können. Du hättest bereits damals aktiv werden müssen und beim Jobcenter ALG-II für die Übergangszeit bis zur Bewilligung des BaföGs beantragen müssen. Das wäre dann zwar mit der Rückzahlung des BaföGs verrechnet worden - aber egal.

    Im übrigen ist der "Staat" (sprich der Steuerzahler) nicht für Deinen Lebensunterhalt verantwortlich. Du hättest zwischen Abi und Studium durchaus einen Job annehmen können, hast es aber vorgezogen, ALG II zu beziehen. Der "Staat" hat Dich in dieser Übergangszeit nicht "mittellos" gelassen. Du hast vom "Staat" für die Übergangszeit ALG II und ab Oktober BaföG bezogen. Jetzt herum zu jammern, daß der gleiche "Staat" Dich mittellos stehen läßt, ist Jammern auf sehr niedrigem Niveau.

    Der Bafögantrag ist erst jetzt bewilligt worden

    Dann sollte es durch die nachträgliche Bewilligung des BaföGs ab Oktober eigentlich leicht sein, Deine Schulden bei der Freundin zurück zu zahlen.

    Hallo,

    Es geht doch ganz klar hervor, dass es sich um einen geschlossenen Vergleich vor Gericht handelt.

    nö. Genauso gut könnte ich Dir monatlich privat eine Summe mit dem gleichen Verwendungszweck überweisen. Was also soll das beweisen?

    Das Urteil habe ich nicht. Ich hebe Papierkram nie auf. Kein Platz für.

    Das ist dann eher Dein Problem.


    Für mich daher eine unsinnige Anfrage des Jobcenters.

    Für mich nicht. Siehe meinen ersten Satz in dieser Antwort.

    Du hast eine monatliche Einnahme, deren Zweck Du nicht nachweisen kannst oder willst. Damit gehst Du Gefahr, daß Dir diese Einnahme auf das ALG II angerechnet wird. Was natürlich wiederum Deine Sache ist.

    @Theo

    Hmmm. Ich werde ihn mal morgen checken und ggf. dem Betreiber der Seiten meine Stiefelspitzen zur Ansicht zeigen.

    @Antoinette

    Dein Kind hat einen Bedarf von 296 € Regelsatz + 312,90 € anteilige Miete = 608,90 € - 600 € Unterhalt = 8,90 €. Diese Summe wurde auch richtigerweise mit berücksichtigt, womit ich eigentlich keinen Fehler bei der Berechnung des Jobcenters sehe und also (mal wieder) @Theo zustimme, daß der Rechner hier Schrott ist. Wie aber bereits geschrieben - ich werde mir das morgen mal selbst anschauen und ggfs. dafür sorgen, daß er offline genommen wird. Sollte also der Rechner Ursache Deiner Verwirrung sein - sorry.

    Hallo,

    da hier keiner weiß, was Du in welchem Rechner angegeben hast, kann Dir auch kaum einer antworten.

    Wenn Du der Meinung bist, daß die Höhe des ALG II falsch ist, stelle den anonymisierten Berechnungsbogen hier hoch.

    Hallo

    wieso der Online Wohngeldrechner sagt, ich würde über 150€ bekommen.

    weil die Rechner nicht das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld berücksichtigen. Du kannst dort auch 0 € Einkommen eintragen - und bekommst dann einen enorm hohen Wohngeldanspruch vorgegauckelt, der aber dann nichts mit der Realität zu tun hat.

    Meine Eltern sind unterhaltsfähig, aber mehr als Kindergeld bekomme ich von meinen Eltern nicht.

    Spätenstens mit Auszug sind Deine Eltern Barunterhaltspflichtig.

    Hallo,

    Deine Selbstständigkeit ruht, Du hast also keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Auf 0 € Gewinn kannst Du nicht irgendwelche Verluste oder Ausgaben geltend machen, zumal der Steuerberater seine Tätigkeit bei Dir steuermildernd absetzen kann. Nachzahlungen aus der KK dürften kaum etwas mit der Selbstständigkeit zu tun haben und die Internetkosten fallen nicht für ein aktives Gewerbe an.

    Hallo,

    die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ein Untermietsvertrag keinerlei Auswirkungen hätte. Anders gesagt: der Vertrag ist vollkommen unnütz.

    Welche Auswirkung hat das auf die Leistung vom Jobcenter?

    Kürzung der vom Jobcenter gezahlten Miete um die Hälfte und - je nach Höhe des ALG I - Anrechnung des AlG 1 auf das ALG II. Ist jedoch das ALG I recht niedrig, könnte es auch mehr Geld vom Jobcenter geben. Das aber einzuschätzen ist mangels Angabe zum ALG I nicht möglich.

    Hallo,

    1. kannst Du einen Antrag auf Beratungsschein auch schriftlich stellen.

    2. kann ein von Dir beauftragter Fachanwalt den Beratungsschein für Dich beantragen.

    3. scheinst Du den Hinweis von bass nicht gelesen haben:

    Rufe am Montag ebenfalls mehrere Anwälte an, ob die dich zu Hause besuchen könnten, da du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist in die Kanzlei zu fahren. Dann darauf hinweisen, dass du im ALG II Bezug bist und Prozesskostenbeihilfe beantragen möchtest.

    4. man kann sich das Leben auch bewußt schwer machen, wenn man selbst einfache Ratschläge nicht ernst nimmt. Damit meine ich nicht nur die Aussage von bass, sondern auch die von Corinna.

    x einen Antrag auf gerichtliche Betreuung.

    Der Betreuer - der durchaus auf Deinen Wunsch hin auch ein Familienmitglied oder ein Freund sein kann - hat dann die Vollmacht, in Deinem Namen alle Sachen mit Ämtern, Krankenkasse und Vermieter zu regeln.

    Stelle diese Anträge sofort - insbesondere den letzten Antrag. Du mußt dafür nicht zum Gericht - rufe bei der Beutreuungsabteilung Deines Sozialamtes oder direkt beim Amtsgericht an und schildere Deinen Fall. Die werden sich sofort der Sache annehmen.

    Hallo,

    sie meinte darauf hin das das Geld am 26.01 Uberwiessen worden ist,aber bis dato habe ich kein Geld auf meinen Konto,

    es kann auch noch kein Geld auf Deinem Konto sein. Stichtag ist in diesem Monat der 31. Januar - erst dann werden Zahlungen frei gegeben.

    Ich habe schon ein Antrag am 18.01 fur ein Uberbrukungsdarlehn beantragt

    Äh - ein solches Darlehen gibt es nur für Leute, die in einem neuen festen Arbeitsverhältnis sind und bei denen die erste Lohn-/Gehaltszahlung erst im Folgemonat erfolgt.

    was kann ich jetzt machen damit das Geld auf mein Konto kommt

    Auf den letzten Werktag des Monats, also morgen warten.